Entscheidungsvorlage - FB 61/0757/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Krugenofen, weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- 61/300 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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04.10.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.09.2017
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12.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2 zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Über die Wiederherstellung des Krugenofens wurde in verschiedenen Sitzungen, zuletzt in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 31.08.2016 sowie im Mobilitätsausschuss am 19.05.2016 beraten und beschlossen.
Der Umsetzungsstand wurde dargestellt und – nach ausführlicher Diskussion – die Verwaltung damit beauftragt, sich bei der Bezirksregierung Köln bzw. beim Landesverkehrsministerium für die Genehmigung einzusetzen, eine Tempo 30-Streckenregelung als Verkehrsversuch erproben zu dürfen.
Tempo 30
Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h war politisch und verwaltungsseitig gewünscht, um eine weitgehende Reduktion der Lärmemissionen und Gefährdungsminderung für den Radverkehr, wie auch für querende Fußgänger auf dem ca. 400 m langen Straßenabschnitt zu erzielen. Für die Bezirksregierung als obere Straßenverkehrsbehörde sind Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h nur für den Bereich der Hausnummern 1 -18 ganztags sowie für den Abschnitt zwischen Eynattener Straße und Sebastianstraße nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus Lärmschutzgründen zustimmungsfähig. Aus Sicht der Verwaltung ergibt die Umsetzung dieser punktuellen Abschnitte mit Tempo 30 wenig Sinn. Es ist zu erwarten, dass die daraus resultierenden Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge sich kontraproduktiv auf die begründende Lärmreduzierung auswirken und die kurzen Abschnitte nur bedingt zu niedrigeren gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einer sicheren Abwicklung der Verkehre beitragen.
Die Verwaltung hat für das weitere Vorgehen zunächst das Ergebnis des diesbezüglichen Änderungsverfahrens der StVO in der Verkehrsministerkonferenz abgewartet. Die Änderung der StVO ist zum 14.12.2016 in Kraft getreten. Danach wird die Anordnung von Tempo 30 vor besonders schützenswerten Einrichtungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erleichtert. Es entfällt der sogenannte besondere Gefährdungsnachweis, so dass im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30 angeordnet werden kann. Die Mehrheit der Bundesländer konnte sich jedoch nicht mit ihrer Forderung zur Erleichterung der Anordnung von Tempo 30 auch aus Gründen der Luftreinhaltung sowie der Bündelung von kurzen Abschnitten unterschiedlicher Geschwindigkeiten zu einheitlichen Abschnitten gegenüber dem Bundesverkehrsminister durchsetzen. Die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen bedarf am Krugenofen danach auch weiterhin der Zustimmung der Bezirksregierung Köln bzw. des Landesverkehrsministeriums.
Die Verwaltung hat sich deshalb in einem weiteren Schritt an die Bezirksregierung gewendet, die Situation mit dieser nochmals vor Ort begutachtet und die Anordnung eines Verkehrsversuchs mit einem durchgängigen Tempo 30 beantragt. Damit sollten für einen begrenzten Zeitraum die Effekte von Tempo 30 auf eine mögliche Lärmreduktion, auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Verkehrsabläufe und des Verkehrsverhaltens sowie ggfs. die Verbesserung der Luftqualität untersucht werden. Dies wurde nach Prüfung durch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium abgelehnt und der Stadt Aachen mit Schreiben vom 24.Juli 2017 mitgeteilt.
Umsetzung
Für die endgültige Herstellung des Straßenraums [Markierung], der – neben beidseitigen Gehwegen und einem einseitig baulich angelegten Parkstreifen - eine Fahrbahnbreite von i.d.R. 8,50 m aufweist, ist aus Sicht der Straßenverkehrsordnung dem Grundsatz „Sicherheit geht vor Leistungsfähigkeit und Komfort“ zu folgen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO). In der Abwägung der bereits früher diskutierten Markierungsvarianten bedeutet dies die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen mit Aufgabe des einseitigen Fahrbahnrandparkens entsprechend der in der Ausführungsplanung dargestellten Variante 2 (siehe Anlage und Querschnitt).
Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 50 und der aktuell vorhandenen Fahrbahnbreite ist - unter Beachtung der bestehenden Verkehrsbelastungen und der Lage im Radverkehrsnetz mit den vorhandenen schulischen und universitären Zielen (Rhein-Maas-Gymnasium, Pius-Gymnasium, GHS Burtscheid, FH Aachen) einerseits und der Innenstadt andererseits - nicht mit den vorhandenen Regelwerken in Einklang zu bringen. Die vorhandenen einseitigen Fahrbahnrandparkplätze stellen demgegenüber zwar ein wünschenswertes Angebot für die Anlieger, nicht jedoch ein sicherheitsrelevantes Infrastruktur-element dar. Dies ist für die Herstellung der Radwegeverbindung anders zu bewerten: Der Abschnitt ist Bestandteil des einstimmig verabschiedeten Maßnahmenplan. Alternativen sind aufgrund der Topographie und der Lage im Raum nicht vorhanden.
Mit der Markierung der Schutzstreifen werden gleichzeitig die Sichtverhältnisse für die Ein- und Ausfahrten in die auf der westlichen Seite befindlichen Grundstückszufahrten sowie die Eynattener Straße verbessert. Dies wurde in den vergangenen Monaten von verschiedensten Petententen bemängelt.
Kosten:
Für die endgültige Markierung fallen Kosten in Höhe von ca. 7.000 € an. Diese stehen beim PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-800-00300-1 Radverkehrsanlagen | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 134.400 | 134.400 | 630.000 | 630.000 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 210.000 | 210.000 | 990.000 | 990.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 75.600 | 75.600 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017* | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 88.825,81 | 88.825,81 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 88.825,81 | 88.825,81 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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