Entscheidungsvorlage - FB 61/0746/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kornelimünster-West Beb.Plan 812 Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für die Erschließung des Baugebietes Kornelimünster-West auf der Grundlage der Pläne 2016_007_L1, 2016_007_L2, 2016_007_RQ1, 4 und 7 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Erschließung des Baugebietes Kornelimünster-West auf der Grundlage der Pläne 2016_007_L1, 2016_007_L2, 2016_007_RQ1, 4 und 7.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Gebiet im Bebauungsplan Nr. 812 befindet sich im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Westen des Siedlungsbereiches Kornelimünster. Im Norden wird das Gebiet von der Benediktinerabtei Korneli-münster, im Süden von der Schleckheimer Straße sowie der Franz-Marc-Straße begrenzt. Im Osten dehnt sich das Gebiet bis zur vorhandenen Bebauung des Benediktinerwegs aus. Der westliche Bereich wird durch die Bebauungsplangrenze festgesetzt. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt im Norden über die Oberforstbacher Straße und im Süden über die Schleckheimer Straße sowie ein Teilstück über die August-Macke-Straße.
Trassierung
Die geplante Verbindungsspange zwischen der August-Macke-Straße und der Oberforstbacher Straße wird in zwei Abschnitte unterteilt. Die beiden Bereiche unterscheiden sich durch ihre Querschnittsgestaltung (Trennprinzip bzw. Mischprinzip) und werden durch einen Rampenstein voneinander getrennt.
Um Durchgangsverkehre in der August-Macke Straße zu unterbinden, ist eine Abpollerung östlich der Einmündung vorgesehen. Rettungs- sowie Wartungsfahrzeuge können die Poller mit einem Spezialschlüssel öffnen.
Die Erschließung des nördlichen Teilgebietes erfolgt ausschließlich über die geplante Anbindung an die Oberforstbacher Straße. Der südliche Teilbereich wird ausschließlich über die Schleckheimer Straße erschlossen. Im Bereich des Trennprinzips sind die Asphaltfahrbahnen mit Breiten von 5,24 m bzw.
7,24 m geplant. Beidseitig werden 2,03 m breite Gehwege mit Betonplatten einschließlich taktilen Leitelementen angelegt. Die Trennung zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen erfolgt mittels Hoch- bzw. Rundbordsteinen, beidseitig sind am Fahrbahnrand 3-zeilige Rinnen vorgesehen.
In den Zufahrtsbereichen zu den privaten Grundstücken wird die Hochbordanlage mittels 2,00 m langen Übergangssteinen auf einen Rundbordstein abgesenkt. Der Gehweg erhält in diesen Bereichen einen Pflasteraufbau, die Hinterkante wird mit abgesenkt. Zur Sicherung der privaten Flächen sowie zur Verhin-derung einer Grenzüberbauung werden an der Hinterkante des Gehweges Winkelrandsteine gesetzt.
Der südliche Bereich der Verbindungsspange zwischen der Einmündung Achse 150/300 und dem Anschluss an die bestehende August-Macke-Straße wird als 9,40 m breite Mischverkehrsflache ausgebildet. Der befahrbare Bereich erhält eine Breite von 5,24 m, beidseitig sind 2,08 m breite Seitenbereiche vorgesehen. Fahr- und Seitenbereich werden durch eine Rinne bzw. ein Pflasterband optisch getrennt.
Im Anschlussbereich der Oberforstbacher Straße muss der vorhandene Parkstreifen zur Gewährleistung der Anfahrsicht auf einer Länge von rd. 29 m aufgegeben werden.
Zusätzlich wird der südliche Gehweg der Oberforstbacher Straße im zukünftigen Einmündungsbereich zur Verbesserung der Sichtverhältnisse an den Fahrbahnrand verschwenkt. Im Zuge der Baumaßnahme erhalten die Querungsstellen der Oberforstbacher Straße eine barrierefreie Ausgestaltung.
Die vorhandene Bruchsteinstützmauer entlang der Oberforstbacher Straße muss im Anschlussbereich entfernt werden. Auf den ersten rd. 37 m der Achse 100 ist aufgrund des entstehenden Höhenunterschiedes sowie der beengten Platzverhältnisse (ausgewiesene Fläche im B-Plan) am westlichen Verkehrsflächenrand eine Spundwand mit Vorsatzschale aus Gabionenkörben vorgesehen.
Im nordöstlichen Anschlussbereich wird eine rd. 4 m lange L-Steinwand zur Böschungssicherung
hergestellt. Im weiteren Verlauf ergibt sich auf rd. 25 m Länge aufgrund der Höhenplanung eine Einschnittsböschung. Die geplante Böschung erhält eine Neigung von 1:1,5 und wird am Böschungsfuß zur Fassung des anfallenden Niederschlagswasser ausgemuldet.
Der vorhandene von Ost nach West verlaufende asphaltierte Weg wird an die Höhenlage der neuen nördlichen Haupterschließungsstraße (Achse 100) angepasst.
In der Verbindungsspange Oberforstbacher Straße/Mini-Kreisverkehrsplatzes werden Längsparker auf der Fahrbahn markiert. Südlich des Kreisverkehrs werden Längsparkstände aus Natursteinpflaster in einer Breite von 2,00 m hergestellt. Die Abgrenzung zum Gehweg erfolgt mittels Hochbordsteinen. Angrenzend an die befestigten Parkplätze sind Baumbeete geplant.
Der Mini-Kreisverkehrsplatz wird mit einem Außendurchmesser von 18 m (exklusive Gehwege) und einer 4m breiten Kreisfahrbahn hergestellt. Der überfahrbare, geringfügig überhöhte Innenring erhält eine Breite von 3,50 m und wird mittels Rundbordsteinen analog zum Bestand von der Kreisfahrbahn getrennt. In der Mitte des Kreisverkehrsplatzes wird ein Baumbeet mit einem Durchmesser von 3,00 m angelegt. In Anlehnung an die angrenzenden Straßenzüge wird am Außenrand eine 3-reihige Entwässerungsrinne fortgeführt.
Die westliche Knotenpunktzufahrt mit Anschluss an die Mischverkehrsfläche wird von der Kreisfahrbahn mittels Rundbordstein getrennt. Der 2,00 m breite Gehweg erhält in diesem Bereich eine Betonstein-pflasterdecke. Im nördlichen sowie südlichen Ast des Kreisverkehrsplatzes sind barrierefreie Querungsstellen vorgesehen.
Die innere Erschließung des Bebauungsplangebietes erfolgt durch Pflasterstraßen mit einer Breite von 3,50 m bis 6,50 m. In den Straßenzügen mit Breiten von 5,00 m bis 6,50 m wird mittig eine 2-reihige Rinne angelegt. Neben einem Trennstreifen aus Betonsteinpflaster ist ein taktiler Leitstreifen, der durch das gesamte Bebauungsplangebiet verläuft, angelegt. Die beidseitigen Randeinfassungen der Verkehrsflächen erfolgen mittels Winkelrandsteinen.
Als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme sind alternierend Längsparker sowie Baumbeete mit einer Breite von rd. 2,00 m bzw. 2,58 m vorgesehen. Für Rettungsfahrzeuge ist immer eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m zu gewährleisten. Um eine Trasse für die Ver-und Entsorgungsleitungen zu schaffen, wurde in den jeweiligen Straßenzügen auf einer Seite auf die Anlage von Baumbeeten verzichtet.
Die Parkstände erhalten eine Befestigung aus Natursteinpflaster, die Baumbeete werden analog zum Bestand mit Auffahrtssteinen mit einem Anschlag von 3 cm eingefasst. In den Stichstraßen wird die 2-reihige Entwässerungsrinne seitlich angeordnet. Ebenfalls liegt dort der taktile Leitstreifen auf einer Seite.
Ausbauelemente
Bauweise Asphaltdecken 4 cm Asphalt-Deckschicht 16 cm Bit. Tragschicht 45 cm Frostschutzschicht 30 cm Bodenverbesserung 95 cm Gesamtstärke | Bauweise Pflasterdecken: Haupt-/Stichwege 8 /10 cm Betonsteinpflaster 4 cm Brechsand/Splitt-Bettung 14 cm Dränasphalttragschicht 39/37 cm Frostschutzschicht 30 cm Bodenverbesserung 95 cm Gesamtstärke |
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Die Baustraßen erhalten eine 2 cm dicke Schutzschicht über der Asphalttragschicht, die beim Endausbau abgefräst wird.
Entwässerung
Die Entwässerung der Straßen erfolgt über im Pflaster ausgebildete Rinnen und Straßenabläufe. Im Zuge der Erschließung des Baugebiets ist ein entsprechender Schutz vor Überflutung vorgesehen. Hierzu soll das anfallende Oberflächenwasser aus den angrenzenden Wiesenflächen in Gräben gefasst und über Einlaufbauwerke sowie Transportkanal dem Regenwasserkanal zugeführt werden. Der umlaufende westliche Wartungsweg wird deshalb 20 cm höher hergestellt, um eine Überflutung der Bebauungen zu verhindern.
Bepflanzung
In den Verkehrsflächen (inkl. umlaufender Wartungsweg) sollen 54 Bäume gepflanzt werden. Außerdem ist in den Platzbereichen die Anpflanzung von 14 weiteren Bäumen vorgesehen.
Bereits im Bauleitplanverfahren wurde geklärt, dass für die Erstellung der Erschließungsstraße im Bereich der Einmündung Oberforstbacher Straße Bäume gefällt werden müssen. Durch den nun vorliegenden Straßenausbauplan wird ersichtlich, dass hiervon insgesamt 8 Bäume betroffen sind. Im Zuge der Anbindung über die nördliche Hauptzufahrtsstraße sind dies 3 Bäume. Zusätzlich müssen durch die Beeinträchtigung des vorhandenen Wurzelwerkes bei der Herstellung der geplanten Spundwand mit Vorsatzschale weitere 5 Bäume gefällt werden.
Beleuchtung
Im Endausbau ist eine DIN-gerechte Beleuchtung vorgesehen, die nach Fertigstellung der Baustraße entsprechend dem Fortschritt der Hochbautätigkeit abschnittsweise erstellt wird.
Ausstattung
Beim Endausbau sind im Bereich des Platzes in der Achse 370 zur Steigerung der Aufenthaltsqualität Bänke und Fahrradbügel vorgesehen.
Ebenfalls sind dann Markierung und Beschilderung des Kreisverkehrsplatzes sowie die verkehrsregelnde Beschilderung in den Anschlussbereichen sowie den Knotenpunktsbereichen entsprechend den aktuellen Richtlinien anzubringen.
Umsetzung
Die Vergabe der Bauleistungen soll gemeinsam mit den Kanal- und den Versorgungsleitungen der STAWAG noch in 2017 erfolgen, damit im Frühjahr 2018 mit den Arbeiten begonnen werden kann.
In einer ersten Bauphase wird die Geländeprofilierung ausgeführt. Danach werden Kanal und Versorgungs-leitungen verlegt und anschließend die Baustraßen erstellt, die der Abwicklung des Baustellenverkehrs für die Bebauung dienen.
Nach Fertigstellung der Gebäude wird der Endausbau vorgenommen. Da zum jetzigen Zeitpunkt weder die Parzellierung noch die genaue Lage der Hauseingänge und Zufahrten bekannt sind, ist die Gliederung der Mischflächen mit Parkständen und Bäumen als Prinzipskizze zu verstehen. Die genaue Anordnung dieser Ausbauelemente kann erst zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar vor dem Endausbau festgelegt werden.
Baukosten
Die Gesamtkosten für den Ausbau betragen 2,469 Mio. €. Für die Herstellung der Baustraßen werden zunächst 1.269.000 € in 2018 benötigt.
Finanzierung
Für den Ausbau des B-Plangebietes 812 stehen im PSP-Element 5-120102-400-00500-300-1 "Kornelimünster-West, Erschließung" investive Mittel in Höhe von 619.023,44 € in 2017 und in Höhe von 300.000 € in 2018 zur Verfügung. Zur Beauftragung und Umsetzung der Baustraßen fehlen somit rd. 350.000 € in 2017. Um die Vergabe der Bauleistungen noch in 2017 durchführen zu können, muss durch gesonderte Vorlage eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden.
Die Mittel für den Endausbau werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 haushaltsneutral für die Jahre 2020 und 2021 eingeplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-400-00500-300-1 Kornelimünster-West, Erschließung | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017* | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 619.023,44 | 619.023,44 | 850.000 | 850.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 619.023,44 | 619.023,44 | 850.000 | 850.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 519.023,44 €
geplanter Haushaltsansatz zur Haushaltsanmeldung 2018
investiv - PSP-Element 5-120102-400-00500-300-1
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Auszahlungen | 650.000 | 0 | 528.000 | 624.000 |
konsumtiv - PSP-Element 4-120102-403-3
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 22.000 | 26.000 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 27.500 | 32.500 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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492,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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498,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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448,4 kB
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