Entscheidungsvorlage - FB 61/0801/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, den vorgelegten Entwurf der Auslobung als Grundlage für den Wettbewerb „Charlottenstraße / Sophienstraße“ zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss beschließt den vorgelegten Entwurf der Auslobung als Grundlage für den Wettbewerb „Charlottenstraße / Sophienstraße“.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Eigentümer der Flächen im nördlichen Teil des Blockinnenbereichs Charlottenstraße / Sophienstraße plant unter dem Titel „Quartier Tuchfabrik Charlottenstraße“ die Auslobung eines Wettbewerbs. Für den Bereich sei­ner Flächen soll es sich um einen Realisierungswettbewerb handeln. Die restlichen Flächen sollen als Ideenteil in den Wettbewerb einbezogen werden. Bislang liegt die Auslobung nur als Entwurf vor, der die städtebaulichen, verkehrlichen und denkmalpflegerischen Belange sowie einige organisatorische Themen (Teilnehmer, Preis­richter) umfasst. Die inhaltlichen Themen sind mit der Planungsverwaltung abgestimmt. Sie entsprechen den planerischen Zielen für diesen Bereich, die in der Februarsitzung des Planungsausschusses einstimmig be­schlossen wurden:

- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich

- maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum

- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte

 

Der Investor beabsichtigt die Entwicklung der Flächen auf der Grundlage von § 34 Baugesetzbuch. Die Pla­nungsverwaltung hält dies grundsätzlich für möglich. Daher wurde die Formulierung der Auslobung auf dieser Grundlage vorgenommen. Darüber hinaus hat die Verwaltung angeboten, im Rahmen der Vorprüfung die Um­setzbarkeit der einzelnen Wettbewerbsbeiträge nach § 34 zu prüfen.

 

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Anlagen

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