Entscheidungsvorlage - FB 36/0221/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Reitwegeregelung im Wald auf Aachener Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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14.11.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im November 2016 wurde das Landschaftsgesetz durch das Landesnaturschutzgesetz ersetzt. In diesem Kontext wurde unter anderem das Reiten in der freien Landschaft und im Wald neu geregelt (s. § 58 LNatSchG). Die neue Regelung sieht vor, dass das Reiten im Wald ab dem 01.01.2018 grundsätzlich auf allen privaten Straßen und befestigten und naturfesten Waldwirtschaftswegen erlaubt ist (so genannte Freistellungsregelung). Nach § 58 Abs. 4 LNatSchG können jedoch kreisfreie Städte, deren Waldflächen in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, das Reiten auf gekennzeichnete Reitwege beschränken, sofern sie zuvor die betroffenen Reitverbände und Waldbesitzer anhören und Einvernehmen mit der Unteren Forstbehörde herstellen.
Anhörungsverfahren nach § 58 Abs. 4 LNatSchG
Anlässlich der vorgenannten Gesetzesänderung nach § 58 Abs. 4 LNatSchG und im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde führte das Gemeindeforstamt eine schriftliche Anhörung der beiden zuständigen Reitverbände (Pferdesportverband Rheinland e. V./ Kreisverband Aachen, VFD Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V.) sowie der betroffenen vier großen Waldeigentümer zur zukünftigen Reitregelung durch.
Der Rücklauf dieser Anhörung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Rückmeldung der Reitsportverbände:
Beide Reitsportverbände reichten eine sinngemäß gleichlautende Stellungnahme mit erläuternden Karten ein. Sie schlugen eine Mischgebietsregelung vor. Nach dieser soll es im mittleren und auch größten Teil des Aachener Stadtwaldes bei der bewährten Reitwegeausweisung bleiben. Begründet wird dies mit der ausreichend großen Zahl an "reinen" Reitwegen[1] in diesem Waldgebiet. Die kleineren Waldbereiche westlich (Preuswald, Dreiländereck) und östlich des Mittelteils (Nellessenpark, Brander Wald, Augustinerwald) sollen als "Freistellungsgebiet" ausgewiesen werden, weil dort die bestehenden Reitmöglichkeiten begrenzt sind und nach Ansicht der Reitsportverbände nicht ausreichen. Mit dem gleichen Argument sollen der gesamte Münsterwald sowie der Reichswald (angrenzend an Würselener Wald) für den Reitverkehr geöffnet werden (Freistellungsgebiet).
Rückmeldung der Waldeigentümer
Sämtliche Waldeigentümer sprachen sich für eine Beibehaltung der bestehenden Reitwegeregelung für die Wälder im Stadtgebiet und damit gegen die Freistellungsregelung aus. Als Argumente wurden im Wesentlichen die Beeinträchtigung der anderen Waldnutzer durch Reiter, erhöhte Unfallgefahr (insbesondere auf schmalen Wegen), die Hinterlassenschaften der Pferde auf den Wegen sowie Schäden an Wegen und Brücken durch das Reiten genannt. Im Fall des Truppenübungsplatzes Brand würde die Freistellungsregelung nicht nur die Naturschutzbelange beeinträchtigen, sondern auch mit anderen Nutzungsarten (z. B. Fahrschulübungen) kollidieren (Haftungsfrage).
Einschätzung des Fachbereichs Umwelt (Gemeindeforstamt und UNB)
Auch wenn der Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung grundsätzlich eine Liberalisierung des Reitens im Wald bezweckt, so bleibt doch das hohe Konfliktpotential in einem vielbesuchten Erholungswald und er hat mit § 58 Abs. 4 LNatSchG vor diesem Hintergrund die Entscheidungskompetenz auf die regional agierenden Entscheidungsträger übertragen.
Das hohe Gefahren- und Konfliktpotential ist ein wesentlicher Grund dafür, dass der Fachbereich Umwelt an der bisher geltenden Reitwegeregelung festhalten möchte. Diese Art der Besucherlenkung hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Gefahrenpotentiale entstehen beispielsweise dadurch, dass Hunde nach dem Landesforstgesetz auf Forstwirtschaftswegen unangeleint laufen dürfen. In den unmittelbar angrenzenden belgischen Wäldern ist dies nicht erlaubt, so dass zahlreiche belgische Hundehalter ihren Hund im Aachener Wald ausführen und daher überproportional viele Hunde im Aachener Wald unterwegs sind.
Nicht zuletzt nimmt die Zahl an Radfahrern im Wald immer weiter zu. Sowohl erfreut sich bekanntermaßen das legale Mountainbiken auf Forstwirtschaftswegen wachsender Beliebtheit, als auch steigt die Zahl an E-Bikes weiter an. Da die Aachener Wälder mit elektronischer Unterstützung leichter zu erreichen sind, erhöht sich das Fahraufkommen im Wald. Aufgrund der genannten Entwicklungen (sportliches Fahren, elektronischer Antrieb) nimmt sicherlich auch die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit der Räder zu. Pferde sind Fluchttiere. Die Gefahr, dass diese Scheuen und dadurch Unfälle passieren, ist hoch.
Der Münsterwald ist zwar weniger durch den Erholungsverkehr beansprucht als der Stadtwald, dennoch nehmen die Freizeitaktivitäten auch dort stetig zu (Radroute R9, Vennbahnradweg, Eifelsteig).
Außerdem sind Forstwirtschaftswege im Münsterwald meist als Stichweg angelegt und enden blind. Es ist daher zu befürchten, dass sich Reiter einen Rundweg über Rückegassen und Maschinenwege suchen und damit die wenigen Rückzugsgebiete für wildlebende Tierarten beunruhigen. Auch ist die Definition „befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege“ auslegungsbedürftig und wird vor Ort zu einer Vielzahl an Diskussionen zwischen Reitern und den Forstschutzbeauftragten führen.
Nicht zu belegen aber zu vermuten ist der Umstand, dass sich manche Waldbesucher vor Pferden fürchten und diesen bei einer Freistellung nur bedingt ausweichen können, insbesondere dann, wenn die Wege schmal sind. Dieses Argument hat im urbanen Umfeld ein höheres Gewicht als im ländlichen Raum, wo Waldbesucher und Reiter nur selten aufeinander treffen.
Alles in Allem schätzt das Gemeindeforstamt die mit einer Freistellung verbundenen Risiken und Einschränkungen sowie das Konfliktpotential deutlich höher ein als den Nutzen einer Freistellung und spricht sich für die Beibehaltung der heute gültigen Reitwegeausweisung aus.
Behördenbeteiligung
Nach Beendigung der Anhörung wurden die jeweiligen Stellungnahmen den zuständigen Behörden (Untere Naturschutzbehörde und Untere Forstbehörde) zugesandt. Am 22.09.2017 fand im Gemeindeforstamt Aachen ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Forstbehörde statt, in dem die Vor- und Nachteile der Eingaben vorgestellt wurden. Beide Behörden teilen die Bedenken des Gemeindeforstamtes und folgen den oben genannten Argumenten und der ausgesprochenen Empfehlung.
Ausblick
Sollte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag folgen, wird das Ergebnis in Form einer Allgemeinverfügung im amtlichen Verkündungsorgan bekannt geben. Die Regelung tritt dann am 01.01.2018 in Kraft.
[1] Hierunter fallen Reitwege, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind und ausschließlich dem Reitverkehr dienen. Darüber hinaus existieren im Aachener Wald wegbegleitende Reitbankette, die die zuvor genannten Reitwege verbinden.