Entscheidungsvorlage - FB 61/0809/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Münsterstraße - Querung im Zuge des Vennbahnweges und FGÜ am Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-StraßeAusführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2017
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.12.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2014_045_V2_A4_1 und 2014_045_V2_A4:2 den Ausführungsbeschluss für die Querung des Vennbahnwegs an der Münsterstraße und - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018 - für den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2014_045_V2_A4_1 und 2014_045_V2_A4:2 den Ausführungsbeschluss für die Querung des Vennbahnwegs an der Münsterstraße und - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018 - für den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Abschnitt Münsterstraße von der Querung des Vennbahnwegs bis zum Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße befindet sich seit langem in einem erneuerungsbedürftigen Zustand und soll bereits seit Jahren neu ausgebaut werden. Weitere Fahrbahnschäden sind durch den Baustellenverkehr des Neubaugebietes in der Vergangenheit hinzugekommen.
Der Ausbau des ersten Bauabschnittes der Münsterstraße zwischen Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße und Vennbahnweg wurde bereits am 31.08.2016 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand und am 29.09.2016 im Mobilitätsausschuss beschlossen.
Auch die Querungssituation ist verbesserungsbedürftig. Sie soll deshalb im Zuge des Ausbaus baulich und verkehrstechnisch optimiert werden.
Aktuelle Situation
Der Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße ist dreiarmig mit Mittelinseln als Querungshilfen in den Fußgängerüberwegen ausgebaut. Die Querungsstellen sind nicht markiert und beschildert. In ca. 150 Meter Entfernung vom Kreisverkehr quert der Vennbahnweg die Münsterstraße.
Planung
a) Fußgängerüberweg
Die Querung am Kreisverkehr wird durch Fußgängerüberwege und teilweise barrierefreien Ausbau deutlich verbessert.
b) Querung des Vennbahnwegs
Die Querung der Münsterstraße im Zuge des Vennbahnwegs wird auf der Südwestseite mit vorgezogenem Seitenraum auf ca. 24 Metern Länge für Fußgänger und Radverkehr erleichtert. Im Bereich der entstehenden Engstelle wird die Fahrbahn auf 3,50 Meter begrenzt. Die einseitige Einengung der Fahrbahn bewirkt außerdem eine Verkehrsberuhigung des Kfz-Verkehrs in Richtung Ortslage.
Gestalterisch wird dieser Bereich auf beiden Seiten der Querung durch je zwei Grünfelder eingefasst. Das dem fließenden Verkehr abgewandte Feld wird jeweils mit einem Baum bepflanzt. Optisch wird die Engstelle damit hervorgehoben ohne die Sichtverbindung des Kfz-Verkehrs auf querende Radfahrer und Fußgänger zu behindern. Die Einmündung des Vennbahnwegs wird deutlich verbreitert, der Anschlussbereich an den weiteren Vennbahnweg wird auf 4,00 m ausgeweitet.
Aufbau
FahrbahnGehweg
RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Belastungsklasse 3.2
4 cmAsphaltdeckschicht 8 cmBetonstein 30/30 bzw. 10/20 grau
8 cmAsphaltbinder 4 cmBrechsand-Splittgemisch 0/5
14 cmAsphalttragschicht15 cmhydr. gebundene Tragschicht 0/45
39 cmFrostschutzschicht 0/4513 cmFrostschutzschicht 0/45
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65 cmGesamtaufbau 40 cmGesamtaufbau
Bauzeit
Die Bauarbeiten werden nach Beschlussfassung vorbereitet. Der Ausbau ist im Frühjahr 2018 mit der Münsterstraße im 1. Bauabschnitt vorgesehen.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Querung Vennbahnweg an der Münsterstraße betragen brutto rund 86.000 Euro.
Bislang stehen im Haushaltsjahr 2017 unter dem PSP-Element 5-120102-900-07000-300-1 "Vennbahnweg, Querungshilfen/Ausbau" Mittel in Höhe von 93.276,06 € sowie Mittel i.H. von 3.400 € für die konsumtiven Beleuchtungskosten (PSP-Element 4-120102-955-2) aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung. Die Mittel müssen per Ermächtigungsübertragung weiter ins Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.
Die Finanzierung des FGÜ mit Baukosten von rund 48.000 € wird aus Kleinmaßnahmen 2018 nach Rechtskraft des Haushalts gesichert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-07000-300-1 – Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 93.276,06 | 93.276,06 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 93.276,06 | 93.276,06 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-955-2 – Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 3.400 | 3.400 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 4.000 | 4.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 7.400 | 7.400 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2016
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017** | Fortgeschriebener Ansatz 2017** | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 148.564,11 | 148.564,11 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 148.564,11 | 148.564,11 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 96.400 | 96.400 | 288.600 | 288.600 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 116.400 | 116.400 | 348.600 | 348.600 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
**inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 24.564,11 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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144,5 kB
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