Entscheidungsvorlage - FB 61/0809/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung  Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2014_045_V2_A4_1 und 2014_045_V2_A4:2 den Ausführungsbeschluss für die Querung des Vennbahnwegs an der Münsterstraße und - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018 - für den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf  Grundlage der Pläne 2014_045_V2_A4_1 und 2014_045_V2_A4:2 den Ausführungsbeschluss für die Querung des Vennbahnwegs an der Münsterstraße und - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018 - für den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

 

Der Abschnitt Münsterstraße von der Querung des Vennbahnwegs bis zum Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße befindet sich seit langem in einem erneuerungsbedürftigen Zustand und soll bereits seit Jahren neu ausgebaut werden. Weitere Fahrbahnschäden sind durch den Baustellenverkehr des Neubaugebietes in der Vergangenheit hinzugekommen.

Der Ausbau des ersten Bauabschnittes der Münsterstraße zwischen Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße und Vennbahnweg wurde bereits am 31.08.2016 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand und am 29.09.2016 im Mobilitätsausschuss beschlossen.

Auch die Querungssituation ist verbesserungsbedürftig. Sie soll deshalb im Zuge des Ausbaus baulich und verkehrstechnisch optimiert werden.

 

Aktuelle Situation

 

Der Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße ist dreiarmig mit Mittelinseln als Querungshilfen in den Fußgängerüberwegen ausgebaut. Die Querungsstellen sind nicht markiert und beschildert. In ca. 150 Meter Entfernung vom Kreisverkehr quert der Vennbahnweg die Münsterstraße.

 

Planung

 

a)         Fußgängerüberweg

Die Querung am Kreisverkehr wird durch Fußgängerüberwege und teilweise barrierefreien Ausbau deutlich verbessert.

 

b)         Querung des Vennbahnwegs

Die Querung der Münsterstraße im Zuge des Vennbahnwegs wird auf der Südwestseite mit vorgezogenem Seitenraum auf ca. 24 Metern Länge für Fußgänger und Radverkehr erleichtert. Im Bereich der entstehenden Engstelle wird die Fahrbahn auf 3,50 Meter begrenzt. Die einseitige Einengung der Fahrbahn bewirkt außerdem eine Verkehrsberuhigung des Kfz-Verkehrs in Richtung Ortslage.

Gestalterisch wird dieser Bereich auf beiden Seiten der Querung durch je zwei Grünfelder eingefasst. Das dem fließenden Verkehr abgewandte Feld wird jeweils mit einem Baum bepflanzt. Optisch wird die Engstelle damit hervorgehoben ohne die Sichtverbindung des Kfz-Verkehrs auf querende Radfahrer und Fußgänger zu behindern. Die Einmündung des Vennbahnwegs wird deutlich verbreitert, der Anschlussbereich an den weiteren Vennbahnweg wird auf 4,00 m ausgeweitet.

 

Aufbau

 

FahrbahnGehweg

 

RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Belastungsklasse 3.2  

 

  4 cmAsphaltdeckschicht   8 cmBetonstein 30/30 bzw. 10/20 grau

  8 cmAsphaltbinder  4 cmBrechsand-Splittgemisch 0/5

14 cmAsphalttragschicht15 cmhydr. gebundene Tragschicht 0/45

39 cmFrostschutzschicht 0/4513 cmFrostschutzschicht 0/45

-------------------------------------------- --------------------------------------------------------

65 cmGesamtaufbau 40 cmGesamtaufbau

 

Bauzeit

Die Bauarbeiten werden nach Beschlussfassung vorbereitet. Der Ausbau ist im Frühjahr 2018 mit der Münsterstraße im 1. Bauabschnitt vorgesehen.

 

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Querung Vennbahnweg an der Münsterstraße betragen brutto rund 86.000 Euro.

Bislang stehen im Haushaltsjahr 2017 unter dem PSP-Element 5-120102-900-07000-300-1 "Vennbahnweg, Querungshilfen/Ausbau" Mittel in Höhe von 93.276,06 € sowie Mittel i.H. von 3.400 € für die konsumtiven Beleuchtungskosten (PSP-Element 4-120102-955-2) aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung. Die Mittel müssen per Ermächtigungsübertragung weiter ins Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.

Die Finanzierung des FGÜ mit Baukosten von rund 48.000 € wird aus Kleinmaßnahmen 2018 nach Rechtskraft des Haushalts gesichert.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-07000-300-1 – Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

93.276,06

93.276,06

0

0

0

0

Ergebnis

93.276,06

93.276,06

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-955-2 – Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3.400

3.400

0

0

0

0

Abschreibungen

4.000

4.000

0

0

0

0

Ergebnis

7.400

7.400

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2016

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017**

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

148.564,11

148.564,11

372.000

372.000

0

0

Ergebnis

148.564,11

148.564,11

372.000

372.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

96.400

96.400

288.600

288.600

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

116.400

116.400

348.600

348.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

**inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 24.564,11 €

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Anlagen

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