Entscheidungsvorlage - FB 45/0458/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

 

  1. beschließt die neuen Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Rahmen von dem U6 - Investitionsprogramm

 

  1. beauftragt die Verwaltung, die Fördermittelanträge für das U6 - Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 2020 anhand der Auflistungen: Förderanträge zum Ausbau und zum Erhalt von U6 Plätzen mit Stand: 22.01.2018  rechtsverbindlich weiterzuleiten.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Förderprogramm

Mit Rundschreiben Nr. 42 – 9/ 2017 vom 21.08.2017 teilte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit, dass ein neues Investitionskostenförderprogramm von Seiten des Bundes aufgelegt wird. Über dieses Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2022“ werden Bundesmittel für folgende Maßnahmen vergeben:

-          Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen zur Schaffung und Inbetriebnahme

      neuer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt.

-          Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen (Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen) für bestehende Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden.

-          Investitionsmaßnahmen in der Tagespflege zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren.

Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen ab dem 01.07.2016 begonnen wurde. Es ist zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2021 auszugehen.

Für die Stadt Aachen wurde ein Budget in Höhe von 2.257.113,00 € zur Schaffung neuer Plätze und ein Budget in Höhe von 752.371,00 € für Erhaltungsmaßnahmen festgesetzt.

Fördervoraussetzung ist grundsätzlich, dass dem LVR bis zum 10.01.2018 entscheidungsreife Anträge vorliegen.

Sofern das Antragsvolumen das zur Verfügung stehende Budget übersteigt, müssen die Maßnahmen in der Reihenfolge der Priorität gemeldet werden.

 

  1. Aktuelle Antragssituation

Für folgende Kitas liegen Anträge zum Ausbau von U6 Plätzen vor:

-          Lintertstr. 148

Träger der viergruppigen Einrichtung ist die Lebenshilfe und Eigentümer des Gebäudes die Stadt Aachen. Die Einrichtung hat 2 sanierungsbedürftige Sanitäreinheiten, von denen eine für die U3 Betreuung tauglich gemacht werden soll, da 6 neue U3 Plätze ab Sommer 2018 eingerichtet werden sollen.

-          Lintertstr. 33

Träger und Eigentümer der Einrichtung ist die Lebenshilfe.

Hier sollen (neben der Verlagerung der heilpädagogischen Gruppe in die Kita Krefelder Str.) im Rahmen einer Umbaumaßnahme zwei neue Gruppen eingerichtet werden. Hierdurch entstehen im Sozialraum 6 (Forst/Driescher Hof) 10 neue U3 und 22 neue Ü3 Plätze.

-          Am Kupferofen

Die evangelische Kirchengemeinde Aachen beabsichtigt zum Kindergartenjahr 2019/2020 in der Einrichtung eine Gruppenform III in eine Gruppenform I umzuwandeln. Hierdurch würden 4 neue U3 Plätze entstehen.

 

 

 

-          Fassinstr.

Träger der katholischen Einrichtung ist pro-futura.

Bereits in 2015 wurden dem Träger Fördermittel für die Schaffung von 6 neuen U3 Plätzen genehmigt. Damals wurde der Antrag von pro-futura zurückgezogen, da die Finanzierung nicht sichergestellt werden konnte. Jetzt bestätigt der Träger, dass die notwendigen Eigenmittel zur Verfügung stehen.

-          Schleswigstr.

In der Einrichtung von pro-futura soll eine Erweiterung von 4 auf 6 Gruppen erfolgen. Es sollen 23 neue Plätze geschaffen werden, die aufgrund des Bedarfs dringend erforderlich sind. Die Maßnahme ist realisierbar und soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Leider kann derzeit noch kein Förderantrag gestellt werden, da noch keine einreichungsfähigen Unterlagen vorliegen. Es liegt lediglich eine Interessenbekundung vor. Bis zum 28.02.2018 soll aber ein Förderantrag gestellt werden.

Wegen der Dringlichkeit dieser Maßnahme, soll bei der Priorisierung die Interessenbekundung  berücksichtigt werden.

-          Kaiserstr.

Der Um-/ Neubau des Montessori-Zentrums in Eilendorf dient als Ersatzbau für die städtische Kita Kaiserstr. Dadurch wird die Kita von zwei auf fünf Gruppen erweitert und 25 neue U3 Plätze und 15 Ü3 Plätze geschaffen.

-          Schillerstr. 10

Träger der Einrichtung ist das Studierendenwerk Aachen.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von studentischen Eltern ist so hoch, dass weitere Betreuungsplätze dringend erforderlich sind. Aus diesem Grunde muss die Einrichtung erweitert werden. Hierdurch sollen 14 U3 und 16 Ü3 Plätze entstehen.

 

Für den Ausbau von U6 Plätzen wurden somit Förderanträge von Trägern sowie mögliche förderfähige städtische Maßnahmen mit einer Gesamtfördersumme von 2.897.350gestellt. Das zugeteilte Budget beträgt  2.257.113€. Somit können nicht alle Maßnahmen über das Kontingent gefördert werden.

Daher ist es notwendig die Maßnahmen zu priorisieren (siehe Anlage).

 

Erfahrungsgemäß werden weiterhin neue U3 Plätze in der Kindertagespflege geschaffen. Laufend werden in diesem Bereich Förderanträge gestellt, so dass ein festes Budget für die Schaffung von 50 neuen Plätzen in Höhe von 25.000,00 € festgelegt wird.

 

Folgende Anträge zum Erhalt von Plätzen liegen vor:

-          Eibenweg

Die städt. Kita soll umfangreich saniert werden. Darüber hinaus soll über einen zweigeschossigen Anbau das Raumprogramm gemäß den landesrechtlichen Anforderungen ertüchtigt werden.

Es entstehen keine neuen Plätze aber 75 Plätze können durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen und den Anbau erhalten werden.

 

-          Lintertstr. 148

Neben der Schaffung von 5 neuen Plätzen sollen die bestehenden Plätze durch die Sanierung einer der beiden Sanitäreinheiten erhalten bleiben.

-          Schillerstr. 85

Die Elterninitiative „Spielburg e.V.“ betreibt im städt. Gebäude eine Kindertageseinrichtung mit 31 Betreuungsplätze.

Zum Erhalt der Plätze ist es erforderlich, dass ein Container aufgestellt wird, der Raum für die Lagerung von Akten und Spielsachen bieten kann, damit in der Kita selber mehr Platz für die Kinder ist. Darüber hinaus muss aus hygienischen Gründen eine neue Küche angeschafft werden. Des Weiteren möchte der Träger eine dezentrale Wohnraumlüftung installieren.

Das Gebäude gehört der Stadt.

 

Die Fördersumme aller Anträge zum Erhalt der vorhandenen Plätze befindet sich innerhalb des vorgesehenen Budgets für die Erhaltungsmaßnahmen und können dem Land entsprechend vorgelegt werden (s. Anlage 2).

Insoweit noch weitere Anträge gestellt werden, würden diese entsprechend der nachfolgend genannten Priorisierung dem Land vorgelegt.

 

  1. Bisherige Prioritäten

Für die Verteilung der Förderanträge wurden letztmalig in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 27.09.2016 (s. Vorlage – FB 45/0282/WP17) folgende Prioritäten festgelegt.

 

Priorität I:

Kibiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die entsprechenden Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden oder Kibiz-geförderten Einrichtungen, die für diese Plätze bereits Fördermittel erhalten haben, aber ein Zweitantrag zum Erhalt der Plätze notwendig wird, weil zum Beispiel nachträglich die Brandschutzauflagen erhöht wurden.

 

Priorität II:  

Anträge von Kindertagespflegepersonen. Die Fördersumme beträgt 500 € pro Platz, sodass sich im Vergleich zu Baumaßnahmen ein hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt.

 

Priorität III:

Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten.

 

Priorität IV:

Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzender Sozialraum mit niedriger Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3 Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum Fortbestand, etc.)

 

Priorität V:

Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten.

 

Priorität VI:

Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzender Sozialraum mit niedriger Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3 Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum Fortbestand, etc.)

 

4. Neue Prioritäten

Durch die Erweiterung des Förderprogramms auch bei Ausbau von Ü3 Plätzen sowie bei Erhaltungsmaßnahmen Fördermittel beantragen zu können, ist es erforderlich die bestehenden Prioritäten entsprechend anzupassen.

Voraussetzung für alle nachfolgenden Prioritäten ist die Bereitschaft des Trägers zur Umwandlung der bestehenden Gruppenstrukturen in der Kita, insoweit dies aus planerischer Sicht sinnvoll ist.

 

Für den Erhalt von Plätzen

 

Priorität I:

Erhalt von U3 Plätzen und ggf. proportional notwendiger Ü3 Plätze,

wenn aus planerischer Sicht eine entsprechende Notwendigkeit bzw. ein entsprechender Bedarf

bestätigt werden kann.

Priorität II:

Erhalt von Ü3 Plätzen (Betriebserlaubnis gefährdet, kein Raumprogramm usw.),

wenn aus planerischer Sicht eine entsprechende Notwendigkeit bzw. ein entsprechender Bedarf bestätigt werden kann.

Priorität III:

Anträge von privat-gewerblichen Kitas entsprechend der obigen Priorisierung

 

Für die Schaffung von neuen Plätzen

 

Priorität I:

Anträge von Kindertagespflegepersonen. Für einen Pauschalbetrag von nur 500,00 € kann bereits ein U3 Platz geschaffen werden.

Priorität II:

Schaffung zusätzlicher U3 Plätze und ggf. proportional notwendiger Ü3 Plätze,

wenn aus planerischer Sicht eine entsprechende Notwendigkeit bzw. ein entsprechender Bedarf bestätigt werden kann.

Priorität III:

Schaffung zusätzlicher Ü3 Plätze,

wenn aus planerischer Sicht eine entsprechende Notwendigkeit bzw. ein entsprechender Bedarf bestätigt werden kann.

Priorität IV:

Anträge von privat-gewerblichen Kitas entsprechend der obigen Priorisierung

 

5.  Hinweise

Die beigefügten Auflistungen spiegeln den aktuellen Stand der im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eingegangen Anträge für die Schaffung neuer U6 Plätze sowie für den Erhalt von Plätzen und ihrer Priorisierung wider.

 

Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, ob es möglich sein wird, für alle genannten Maßnahmen fristgerecht entscheidungsreife Anträge vorzulegen.

Gleichzeitig ist nicht gewiss, ob die Anträge antragsgemäß bewilligt werden. So kann der Fördermittelgeber z.B. zu einer anderen Bewertung dahingehend kommen, ob es sich bei einer Maßnahme um einen Neu- oder Umbau handelt.

 

Es ist vorgesehen, dass auch über das Budget hinausgehende Anträge dem LVR gemeldet werden, um die Option auf eine spätere Bewilligung (Nachrücken; Bereitstellung nicht verbrauchter Kontingente) offen zu halten.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

In Unkenntnis der genauen Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel und der Aufteilung auf städtische Maßnahmen und Maßnahmen freier Träger wurden zunächst Mittel in Höhe 1.650.000 € etatisiert. Nach jetziger Konkretisierung der Maßnahmen werden die entsprechenden Haushaltspositionen im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2019ff haushaltsneutral angepasst.

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Anlagen

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