Entscheidungsvorlage - B 03/0104/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2hier: vorgesehene Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; E 26 - Gebäudemanagement; Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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22.02.2018
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Geplant
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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27.02.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.03.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 1
Mit Zuwendungsbescheid vom 08.10.2015 wurden der Stadt Aachen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW Kapitel 1 (KInvFöG NRW) Mittel in Höhe von 14.712.390,28 € gewährt.
Entsprechend den Ratsbeschlüssen vom 01.12.2015 sowie vom 06.04.2016 wurde der Betrag wie folgt auf drei Maßnahmen aufgeteilt und entsprechend angemeldet:
- Anschaffung Elektrobusse 6.712.390,28 €
- Sanierung Städt. Einhard Gymnasium 4.400.000,00 €
- U3 Betreuung KiTa Kollenbruch3.600.000,00 €
Der städtische Eigenanteil beträgt hierbei immer mindestens 10% der Kosten. Im Falle der Weiterleitung der Fördermittel muss von dem Dritten ebenfalls ein Eigenanteil von mindestens 10% der Kosten erbracht werden.
Per Änderungsgesetz vom 21.11.2016 wurde die Laufzeit angepasst und um 2 Jahre bis 2020 verlängert.
Mit Beschluss des Rates der Stadt am 13.12.2017 hat dieser beschlossen, den für die U3 Betreuung vorgesehenen Betrag in Höhe von 3.600.000 € anteilig auch für die Baumaßnahme Küpperbenden einzusetzen.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
Gemäß des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW vom 08.01.2018 wurde das Kapitel 2 angehängt, wodurch der Stadt Aachen mit Bescheid vom 22.01.2018 ein Betrag von 13.411.126,00 € zusätzlich gewährt wird. Der entsprechende Bewilligungsbescheid ist der Stadt am 02.02.2018 zugegangen.
Im Gegensatz zu Kapitel 1 legt das Kapitel 2 (beginnend bei §10 KInvFöG NRW) einen engeren Rahmen fest, wofür die Zuwendung zu verwenden ist. Das Förderziel ist gemäß § 10 Abs. 1 KInvFöG NRW die Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen.
Gemäß §12 Abs. 1 KInvFG (Bundesgesetz) werden die Fördermittel nach Kapitel 2 trägerneutral gewährt und können somit auch an freie Schulträger zulasten des städtischen Anteils weitergegeben werden. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurden bereits in 2010 Mittel aus dem städtischen Anteil an fünf private Schulträger vergeben. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 10.02.2010 wurden 10% der für 2010 bereitgestellten Mittel für Bildungsinfrastruktur, dies entsprach 750.000,00€, für folgende freie Träger zur Verfügung gestellt für:
- Ursulinenkongregation Calvarienberg-Ahrweiler e.V. (St. Ursula Gymnasium) 203.500,00€
- Evangelische Kirche im Rheinland – Das Landeskirchenamt (Viktoriaschule) 207.700,00€
- Bischöfliches Generalvikariat (Pius Gymnasium und Marienschule) 196.800,00€
- Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Aachen e.V. (Waldorfschule) 118.500,00€
- Verein zur Förderung der
Anthroposophischen Heilpädagogik in Aachen e.V. (Parzival-Schule) 23.500,00€
Die genauen Richtlinien sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen liegen zur Zeit noch nicht vor da diese noch erstellt werden müssen, so das eine 100% Aussage derzeit über die endgültige Verfahrensweise noch nicht gemacht werden kann. Gleichwohl ist es erforderlich, bereits frühzeitig festzulegen, für welche Schulprojekte die Förderung eingesetzt werden soll, da hierzu entsprechende Planungen in Auftrag gegeben und bei den in Rede stehenden Summen EU-weite Ausschreibungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden müssen, die insgesamt ein Zeitfenster von 1 Jahr erfordern. Zu berücksichtigen ist, dass bei Weitergabe von Fördermitteln an Freie Schulträger dieser einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten zu tragen hat und auch die Stadt mit mindestens diesem Anteil belastet wird, so dass diese Maßnahmen lediglich mit 80 % Förderung belegt sind.
- Mögliche Projekte für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes Kapitel 2
Schulzentrum Laurensberg
Ausgehend von der Machbarkeitsstudie wurde ein Kostenrahmen für die Hüllsanierung in Höhe von 9.5 Mio. Euro ermittelt. Aufgrund der mangelnden Planungstiefe (=Leistungsphase 0) ist damit regelhaft eine Kostenunsicherheit von bis zu 40 % verbunden.
Unter Berücksichtigung des 10 %-tigen Eigenanteils der Kommune wäre hier eine Teilsumme des Förderbetrages in Höhe von rd. 8.550.000 Euro verbraucht.
Inda-Gymnasium
De facto gilt gleiches für das Inda Gymnasium bei Berücksichtigung folgender Finanzdaten:
Kostenrahmen auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (Leistungsphase 0) für die geplante Hüllsanierung: 5.95 Mio. Euro bei einer damit verbundenen Kostenunsicherheit von bis zu 40 % (mangelnde Planungstiefe).
Dies entspricht rd. 5.355.000 Euro Fördersumme.
Damit wäre die gesamte in Aussicht gestellt Förderung bereits um rd. 550.000 Euro überschritten, ohne Berücksichtigung etwaiger wie oben bereits erwähnten Baurisiken. Zusätzliche Risiken bergen die nicht üblichen, jeweils getrennten sehr kurzen, äußerst störanfälligen Ausführungsphasen nur in den Ferienzeiten und die Auswirkungen bei Eintritt von Störungen.
Aus Sicht der Verwaltung sind zwei Finanzierungswege denkbar:
- Es ist davon auszugehen, dass seitens des Bundes und der Länder insbesondere für die Schulinfrastruktur auch in den kommenden Jahren Finanzmittel über Förderprogramme bereitgestellt werden. Aktuell ist aus den Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung bekanntgeworden, dass sich der Bund zukünftig neben den Ländern an der Finanzierung dieser Aufgabe beteiligen will. Von daher wird seitens der Verwaltung eine realistische Chance gesehen, das aufgezeigte Finanzierungsdelta über zukünftige Förderprogramme aufzufangen.
- Sollte wider Erwarten kein weiteres Förderprogramm zur Sanierung von Schulbauten aufgelegt werden, bliebe hinsichtlich der bereits bestehenden Finanzierungslücke in Höhe von rund 700.000 Euro als maximale und finale Alternative eine echte Deckung aus Mitteln des Gebäudemanagements.
Die erforderlichen städt. Eigenanteile in Höhe von 10 % der Fördersumme wurden vom Fachbereich Finanzsteuerung bereits in die Haushaltsplanung mit aufgenommen.
- Anträge freier Träger
Der Verwaltung liegen folgende Anträge freier Träger vor:
- St. Ursula Gymnasium
Die Schule beabsichtigt die Verlegung der Biologieräume, um Synergien mit den anderen MINT-Räumen nutzen zu können. Dabei geht es neben der zeitgemäßen Ausstattung auch um sichere Räumlichkeiten, um Schülerexperimente durchführen zu können. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf Gesamtkosten in Höhe von 200.000 €.
- Freie Waldorfschule Aachen
Die Freie Waldorfschule beabsichtigt die Sanierung der Fensterelemente am Hauptgebäude, der Sporthalle und der Warteklasse. Darüber hinaus sind Dämm- und Dacharbeiten vorgesehen. Vorliegende Kostenvoranschläge belaufen sich auf rd. 868.000 €.
Bei den freien Schulträgern besteht derzeit hinsichtlich der Frage, ob die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem KinVFöG NRW kombiniert mit Mitteln aus dem Ersatzschulfinanzierungsprogramm unter das Doppelförderungsverbot fällt, innerhalb der beteiligten Ministerien noch Abstimmungsbedarf. Insofern ist eine mögliche Förderzusage nur unter Vorbehalt möglich.
Abschließend sei angemerkt, dass beide Schulen bereits über das Konjunkturprogramm II in 2010 eine Förderung erhalten haben.
- Fazit:
Die zur Verfügung stehende Fördersumme einschließlich der Eigenmittel der Stadt reicht nicht aus, um die angemeldeten Bedarfe vollumfänglich abzudecken.
Darüber hinaus besteht auf Seiten der Stadt ein Kostenrisiko für die Projekte Inda-Gymnasium und Schulzentrum Laurensberg aufgrund derzeitiger mangelnder Planungstiefe in Höhe von bis zu 40 %. Dies kann bei Gewinnung weiterer Erkenntnisse durch vertiefte Planung bei Gesamtinvestitionskosten von rd. 15.5 Mio. Euro nochmals einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.2 Mio. Euro bedeuten. In diesem Fall bedarf es einer weiteren haushaltärischen Beratung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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