Kenntnisnahme - E 18/0121/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur beabsichtigten Neuorganisation des Aachener Stadtbetriebs zur Kenntnis.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb dem Rat der Stadt Aachen die Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebs dahingehend zu ändern, dass der Eigenbetrieb mit Ausscheiden des derzeitigen Operativen Leiters aus dem Dienst der Stadt Aachen zum 01.09.2018 in Form einer Einzelspitze geführt wird.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die 6. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Aachener Stadtbetrieb ist derzeit wie folgt mit einer Doppelspitze in der Betriebsleitung organisiert:

 

 

 

Mit Erreichen der Lebensarbeitszeitgrenze des derzeitigen Stelleninhabers wird die Operative Betriebsleitung zum 01.09.2018 vakant. Dies hat Anlass geboten zu reflektieren, ob die Doppelspitze in der Betriebsleitung künftig beibehalten werden soll. 

 

Die Überlegungen und Überprüfungen führen zu dem Ergebnis, dass

  • die Betriebsleitung des E 18 kaufmännisch ausgerichtet bleibt,
  • eine Operative Betriebsleitung in der Neuordnung der Führungsspitze nicht mehr zweckmäßig ist und damit die Doppelspitze entfällt,
  • unterhalb der Betriebsleitung eine fachlich geprägte Steuerungsebene eingerichtet wird, der einerseits die technischen Geschäftsbereiche (3,4 und 5) und andererseits die Querschnittsbereiche (1,2,6 und Aufgaben der bisherigen Geschäftsstelle)  zugeordnet werden (Ressortleitungen),
  • dadurch Zuständigkeiten und Kompetenzen geschäftsbereichsübergreifend gebündelt, Entscheidungsprozesse gestrafft und transparent gestaltet werden,
  • Personalkosteneinsparungen in der oberen Leitungsebene realisiert werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Besetzung der Stellen der Ressortleitung mit tariflich Beschäftigten erfolgt,
  • die Betriebsleitung keine ständige Stellvertretung benötigt, sondern  eine Abwesenheitsvertretung durch eine der beiden Ressortleitungen.

 

 

Ressortleitung Technische Dienste

Die Ressortleitung Technische Dienste soll u.a. den begonnenen Prozess der Neuorganisation des städtischen Grünflächenmanagements konstruktiv begleiten, dabei die innerbetrieblichen Abläufe in der Rolle als Auftragnehmer unter Beachtung von Qualitätsstandards optimieren und die Schnittstellen zu den Auftraggebern mit gestalten und klar definieren.

Hierzu wird die Planstelle der Operativen Betriebsleitung verwendet. Hinsichtlich der Qualifikation wird eine breite Aufstellung mit technischem oder naturwissenschaftlichem Hochschulabschluss oder auch Fachhochschulabschluss gefordert. Vorstellbar ist beispielsweise ein Studiengang Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung (Bachelor/Dipl.Ing(FH) mit langjähriger Berufserfahrung oder Master) oder vergleichbare Fachrichtung bzw. Schwerpunktsetzung (z.B. Landschaftsbau, Grünflächenmanagement).

Aufgrund der Leitungsspanne mit den Geschäftsbereichen GB 3,4 und 5 wird die Stelle im Bewertungsgefüge des E 18 nach EG 15/ A 15 zu bewerten sein.  

 

 

Ressortleitung Recht und Zentrale Dienste

Die Ressortleitung Zentrale Dienste und Recht soll mit einem juristischen Schwerpunkt den Wegfall der Kompetenz in der Person des jetzigen Operativen Betriebsleiters auffangen.

Hierzu wird im Vorgriff auf das Ausscheiden einer Sachbearbeitung EG 14 (Geschäftsstelle), spätestens zum 01.09.2019, diese Stelle herangezogen und bereits ab dem 01.09.2018 besetzt.

Es wird die Besetzung mit einem Volljuristen angestrebt, um insbesondere die Schwerpunkte Arbeits-, Verwaltungs- und Vergaberecht abzudecken.

Aufgrund der geforderten Qualifikation, der Aufgabenbreite sowie der Leitungsspanne mit den Geschäftsbereichen 1,2,6 und der jetzigen Geschäftsstelle erfolgt analog der Leitung Technische Dienste eine Bewertung nach EG 15/ A 15.

 

Bisherige Geschäftsstelle

Die Aufgaben der Geschäftsstelle, bislang als Stabsstelle der Betriebsleitung organisiert, werden in die Linienorganisation, konkret im Unterbau des Ressorts Zentrale Dienste und Recht überführt. Unmittelbar der Betriebsleitung zugeordnet wird eine vorhandene Stelle der Geschäftsstelle für die Unternehmenskommunikation. Die Stabsstelle entfällt somit.  

 

Zum Vorgehen

Der Dienststellenpersonalrat des Aachener Stadtbetriebes hat eine prozessbegleitende Information zur beabsichtigten Neuorganisation erhalten und nach Beratung in der Sitzung am 07.02.2018 keine Bedenken erhoben.

 

Dem Rat der Stadt Aachen wird nach entsprechender empfehlender Beschlussfassung des Betriebsausschusses die Änderung der Betriebssatzung zur Regelung der Einzelspitze der Betriebsleitung des Aachener Stadtbetriebs zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Verwaltung wird sodann nach Anpassung der Geschäftsverteilung im Aachener Stadtbetrieb die Stellen für die Ressortleitung Technische Dienste und die Ressortleitung Recht und Zentrale Dienste intern und extern mit dem Ziel der Besetzung zum 01.09.2018 ausschreiben.

 

Die organisatorische Neuausrichtung wird auch Anlass für künftige Bewertungseinschätzungen nachfolgender Ebenen sein.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

140.900 € BL

      0,00 €

91.900 € SB

      0,00 €

93.900 € BL

33.600 € RL

91,900 € BL

33.600 € RL

422.700 BL 0,00 €

275.700 SB

0,00 €

 

0,00 € BL

302.100 € RL

61.300 € SB

302.100 € RL

 

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

232.800 €0

253.000 €

698.400 €

665.500 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 20.200 €

32.900

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichtes Nr. 17/2017 – Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) zusammen. Dabei wird von einer Besetzung der Stellen der Ressortleitungen mit tariflich Beschäftigten ausgegangen.  

 

Die Deckung der zusätzlichen Kosten für den Wirtschaftsplan des Aachener Stadtbetriebs in 2018 in Höhe von 20.200 € und in 2019 in Höhe von 29.900 €, in Summe 50.100 € ist durch eine vorübergehende Nichtbesetzung einer Sachbearbeitungsstelle in der Geschäftsstelle, bewertet nach  EG 12, von 02-08/2018 in Höhe von

50.750 € gegeben. Ab dem Jahr 2020 tritt mit Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers der Sachbearbeitungsstelle in der Geschäftsstelle, bewertet nach  EG 14, (SB) eine Verbesserung in Höhe von jährlich 31.400 € ein.

 

 

 

Nähere Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die bisherige Stelle der Operativen Betriebsleitung (BL) wird für die Stelle Ressortleitung (RL) Technische Dienste genutzt. Mit Ausscheiden des Operativen Betriebsleiters zum 31.08.2018 aus dem Dienst der Stadt Aachen wird die Stelle entsprechend nachbesetzt.  

Einsparung A 16  09-12/2018 :   -  47.000 €

                                  Ab 2019 :  - 140.900 €

Kosten EG 15      09-12/2018 :      33.600 €

                                  Ab 2019   :   100.700 €

 

Eine EG 14- Sachbearbeitungsstelle der Geschäftsstelle (SB) wird vorzeitig für  die Stelle der Ressortleitung (RL) Zentrale Dienste und Recht genutzt (01.09.2018). Der Sachbearbeiter scheidet zum 31.08.2019 aus dem Dienst der Stadt Aachen aus.  

Einsparung EG 14   09-12/2018  :            0 €

                                  09-12/2019  :  - 30.600 € 

                         ab 2020   :  - 91.900 €

Kosten   EG 15         09-12/2018 :    33.600 €

                                        b 2019   :   100.700 €

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Anlagen

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