Entscheidungsvorlage - FB 61/0925/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8  eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 im Stadtbezirk Aachen- Mitte.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.      Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

In seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 hatte der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (A 250) gefasst. Er umfasst den gesamten Bereich zwischen Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße. Die Programmberatung erfolgte am 18.05.2017 im Planungsausschuss und am 21.06.2017 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 03.07.2017 bis zum 14.07.2017 durchgeführt.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen, aufzuwerten und zu einem vollwertigen Teil der Innenstadt zu entwickeln. Neben der Aufwertung und städtebaulichen Neuordnung des gesamten Quartiers durch Schaffung einer kerngebietstypischen Nutzungsmischung mit einem hohen Anteil an Wohnungen soll die Prostitutionsnutzung gesteuert werden. Die Prostitutionsnutzung soll auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße beschränkt werden. Hier ist eine Konzentration der Bordelle angedacht, die unter anderem durch den Bau eines so genannten Laufhauses erreicht werden soll. Im westlichen Teil der Antoniusstraße, im Bereich Eckgrundstück Nikolausstraße / Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 sollen sich keine Bordellbetriebe ansiedeln bzw. verfestigen und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben. 

 

Da das  Bebauungsplanverfahren noch nicht den Rechtsstand für Ablehnungen von künftigen Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegen stehen, erreicht hat, soll zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren eine Veränderungssperre für den westlichen Teil der Antoniusstraße beschlossen werden. Mit dieser Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten Ziele durch neue Genehmigungen nicht wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.

 

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der Zeitschiene für das Bebauungsplanverfahren den Erlass einer Veränderungssperre.

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Anlagen

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