Entscheidungsvorlage - FB 61/0936/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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25.04.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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02.05.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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02.05.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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02.05.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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09.05.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.05.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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30.05.2018
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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07.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2018 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2018 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen waren bisher jährliche Mittel in Höhe von
50.000 € im Haushalt vorgesehen. Zum Haushalt 2018 hat der Mobilitätsausschuss eine Erhöhung des Ansatzes von 50.000 € auf 100.000 € jährlich beschlossen, damit die Prioritätenliste schneller abgebaut werden kann.
Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.
Wie in der Vergangenheit wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Liste 2017 bilden sie die Liste 2018. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.
Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus den Vorjahren gekommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2018 grau hinterlegt (s. Anlage).
Projekte mit einer Bewertung unter 1,0 sind gesondert in der Prioritätenliste eingetragen. Da mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist.
Die Haltestelle „Grüne Eiche“ war das Pilotprojekt für das Solar Modul, das in einer Probezeit über zwei komplette Winterperioden betrieben wurde. Nach zweieinhalb Jahren Betriebszeit musste der Solarregler und auch der Akku gewechselt werden, der nur noch 50 % der ursprünglichen Kapazität aufwies. Das deutet auf eine hohe Wartungsintensität hin, die mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Solarregeler und Akku kosteten 1.300 Euro brutto.
Der Leistungsstand des Akkus und die Betriebsstunden bei niedrigen Temperaturen und bewölktem Wetter wurden von der STAWAG mit dem Ergebnis ausgewertet, dass sie zur Haltestellenbeleuchtung eingesetzt werden können. Bei einer nächtlichen Leistung von 100 % ist der Akku morgens komplett entladen. Bei bewölktem Wetter ist es daher besser, die Leuchte nachts bei 50 % zu betreiben.
Somit könnte an der Bushaltestelle „Relais Königsberg“ in der Schleidener Straße ebenfalls ein Solarmodul aufgebaut werden. Allerdings ist die Sonneneinstrahlung bei der Bushaltestelle „Relais Königsberg“ ungünstiger als an der Haltestelle „Grüne Eiche“ auf der Monschauer Straße. Mit den vorliegenden Erfahrungen ist eine Solaranlage an dieser Stelle nicht zu empfehlen. Bei einer konventionellen Beleuchtung ist allerdings ist allerdings der Herstellungsaufwand von 50 - 70 m Kabelgraben zzgl. der erforderlichen zwei Masten zu berücksichtigen.
Als weitere Solaranlagen wären folgende Stellen besser geeignet:
1. Haltestelle „Sief“
2. Monschauerstraße/Schmithofstraße
3. Haltestelle Ferberberg in der Berensberger Straße.
Eine detaillierte Aufführung der einzelnen Maßnahmen ist im Anhang auf dem Blatt „Maßnahmenumsetzung 2017 / 2018“ tabellarisch dargestellt und erläutert.
Kosten und Finanzierung:
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von weit über 500.000 €.
Inklusive Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 stehen im Haushaltsjahr 2018 bei PSP-Element 4-120102-903-8 "Erneuerung Straßenbeleuchtung" insgesamt 337.509,36 € zur Verfügung. Hiervon sind rd. 180.000 € bereits durch die beauftragten Maßnahmen Moltkestraße und Pariser Ring gebunden.
Weitere Maßnahmen werden umgesetzt in Anwendung der Prioritätenliste und soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-903-8 | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018* | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 337.509,36 | 337.509,36 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 337.509,36 | 337.509,36 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*Haushaltsansatz i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 237.509,36 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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69,7 kB
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