Entscheidungsvorlage - FB 61/0912/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Querung der Ka-pellenstraße, Ecke Malmedyer Straße, in Richtung FerberparkAntrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 06.09.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/ 300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.05.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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07.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung (Anlage 4 – Planung FGÜ Kapellenstraße-Malmedyer Straße) den Planungsbeschluss für den Fußgängerüberweg in der Kapellenstraße zu fassen.
Die Mobilitätsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Anlage 4 – Planung FGÜ Kapellenstraße-Malmedyer Straße) den Planungsbeschluss für den Fußgängerüberweg in der Kapellenstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen haben mit Ratsantrag vom 06. September 2017 die Verwaltung beauftragt, die Querung der Kapellenstraße an der Ecke Malmedyer Straße in Richtung Ferberpark durch einen Fußgängerüberweg (FGÜ) zu sichern (vgl. Anlage 1).
In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.02.2018 und des Mobilitätsausschusses am 01.03.2018 wurde der Antrag behandelt und beschlossen, dass die Verwaltung einen FGÜ über die Kapellenstraße südlich der Einmündung der Malmedyer Straße planen und eine generelle Überprüfung der bestehenden Verkehrssituation vornehmen soll.
Prüfung der Verkehrssituation
Bereits in der Vorlage zu den o.a. Sitzungen hat die Verwaltung die Situation in diesem Bereich der Kapellenstraße mit dem Ergebnis überprüft, dass die Einrichtung eines FGÜ prinzipiell auf beiden Seiten der Malmedyer Straße zwar möglich, aber aus Gründen des Verkehrsflusses des IV sowie des ÖPNV und aufgrund der vorhandenen nahegelegenen sicheren Querungsmöglichkeiten nicht zu emp-fehlen ist.
Die rechtlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen lassen einen FGÜ an der gewünschten Stelle aber zu.
Bestand
Um die bestehende Fußgängerbeziehung aus der Malmedyer Straße zum Ferberpark aufzugreifen, eine Querung ohne Umweg zu ermöglichen und sicher zu stellen, dass der FGÜ auch genutzt wird, muss der FGÜ möglichst nah an der Einmündung der Malmedyer Straße platziert werden.
Auf der Seite des Ferberparks befinden sich derzeit in diesem Bereich die Zufahrt/Absenkung zum Ferberpark und vier Taxiplätze am Fahrbahnrand sowie Baumfelder rechts und links der Zufahrt zum Ferberpark.
Planung
In der Kapellenstraße wird ein 4,0 m breiter FGÜ geplant (vgl. Anlage 3). Der FGÜ wird mit Zeichen 293 StVO markiert (Zebrastreifen), mit Zeichen 350 StVO (FGÜ) beschildert und muss beleuchtet werden. Der Gehweg auf der Seite des Ferberparks wird um Parkstandstiefe vorgezogen, um auf diese Weise den notwendigen vier Meter breiten Aufstellbereich für die Fußgänger zu schaffen. Um die notwendigen Sichtbeziehungen auf die Fußgänger sicherzustellen, werden weitere fünf Meter Gehweg vor dem FGÜ auf Parkstandstiefe vorgezogen. Der Taxistand wird um etwa 13 m stadtaus-wärts verschoben und bietet weiterhin Platz für 4 Taxen. Daher müssen 2-3 Parkplätze entfallen.
Eine Lage noch näher an der Einmündung ist nicht möglich, da sonst als Folge die derzeitige Zufahrt zum Ferberpark Richtung Innenstadt verschoben werden müsste. Zur Anlage der neuen Zufahrt müsste dann ein Straßenbaum entfallen.
Finanzierung
Die Baukosten belaufen sich auf etwa 51.000 Euro, die sich aus den Kosten für die notwendige Be-leuchtung, den baulichen Anpassungen (Vorziehen des Gehwegs, zusätzliche Straßenabläufe) sowie Markierung und Beschilderung zusammensetzen.
Beim PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind jährliche Mittel für Kleinmaß-nahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme FGÜ Kapellenstraße kann prioritär zu Lasten anderer Maßnahmen in 2018 eingeplant werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018* | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 239.950,55 | 239.950,55 | 540.000 | 540.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 239.950,55 | 239.950,55 | 540.000 | 540.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018** | Fortgeschriebener Ansatz 2018** | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 102.503,66 | 102.503,66 | 293.100 | 293.100 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 49.729,01 | 49.729,01 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 152.232,67 | 152.232,67 | 413.000 | 413.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*Haushaltsansatz i.H.v. 180.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017
i.H.v. 59.950,55 €
**Haushaltsansatz i.H.v. 137.700 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 14.532,67 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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253,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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754,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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77,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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79 kB
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