Entscheidungsvorlage - FB 45/0484/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Trägeranteilübernahme und Zuschussgewährung KiTa Schleswigstraße 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/223
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.05.2018
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20.06.2018
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29.08.2018
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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11.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss
- die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (12 %) für die zwei neu zu schaffenden KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in der KiTa Schleswigstraße 3 ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von jährlich maximal 44.247 €/ KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung) zu beschließen.
- die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.
- die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (pro futura) zu beauftragen.
- die Gewährung eines einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschusses an den Träger (pro futura) in Höhe von 110.328 € zu den Investitionskosten im Jahr 2019.
Die Empfehlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
- beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (12 %) für die zwei neu zu schaffenden KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in der KiTa Schleswigstraße 3 ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von jährlich maximal 44.247 €/ KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung).
- beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.
- beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (pro futura).
- gewährt dem Träger (pro futura) einen einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 110.328 € zu den Investitionskosten im Jahr 2019.
Die Empfehlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Der gemeinnützige Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder GmbH pro futura betreibt derzeit u.a. die viergruppige KiTa Schleswigstraße 3 (St. Fronleichnam) mit den nach KiBiz geförderten Gruppenstrukturen 3x GF I und 1x GF III.
Aufgrund der zum 01.01.2018 frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt Schleswigstraße 3 beabsichtigt pro futura die Herrichtung dieser Räumlichkeiten zwecks Erweiterung der KiTa von vier auf insgesamt sechs KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020. Durch die zwei neuen KiBiz geförderten Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II können voraussichtlich 16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze geschaffen werden.
Im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Landesjugendamt Rheinland (LVR) und den Diözesancaritasverbände (DiCV) konnte Einvernehmen dahingehend festgestellt, dass die bereits vorhandenen und zum 01.01.2018 freigewordenen Räumlichkeiten grundsätzlich ausreichend sind, um das erforderliche Raumprogramm für die beabsichtigte Erweiterung der KiTa sicherzustellen.
Zudem weist das vorhandene Außengelände der KiTa die erforderliche Größe für sechs Gruppen auf und bietet den Kindern eine geeignete Spielmöglichkeit.
Die ersten konzeptionellen Überlegungen von pro futura wurden als realistisch angesehen.
Das Bürgerzentrum St. Fronleichnam, welches von der Erweiterung der KiTa räumlich betroffen wäre, wurde in der Vergangenheit modernisiert und im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms Aachen - Ostviertel seitens der Bezirksregierung Köln mit Zuwendungsbescheid vom 07.07.2004 gefördert. Diese Förderung unterliegt einer Zweckbindung von 20 Jahren, in der die Begegnungsstätte für jedermann frei zugänglich sein und genutzt werden können muss.
Derzeit wird seitens der Bezirksregierung Köln geprüft, ob die noch laufende Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam geändert werden kann.
1.1. Antrag von pro futura
Pro futura hat mit Schreiben vom 09.04.2018 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % des Einrichtungsbudgets für die zwei neuen KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 durch die Stadt Aachen beantragt.
Die wöchentlichen Stundenumfänge der neu zu schaffenden Gruppenformen stehen derzeit noch nicht fest, sodass für die Berechnung des Trägeranteils jeweils die maximalen Stundenumfänge, d.h. 45 Stunden, zugrunde gelegt werden. Der Trägeranteil für die neuen KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in Höhe von 12 % des Einrichtungsbudgets beträgt ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 somit maximal 44.247,27 € pro Kindergartenjahr (zzgl. jährlicher Indexierung).
Die Kosten für die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten belaufen sich einer ersten Kostenschätzung des planenden Architekten zufolge auf 1.010.328 €.
In dem v.g. Schreiben wurde seitens pro futura glaubhaft dargelegt, dass die Erweiterung der KiTa sowie deren Betreibung mit zwei zusätzlichen KiTa-Gruppen nur aus eigenen Mitteln nicht realisierbar ist.
Vielmehr ist die Finanzierung der angedachten Maßnahme nur möglich, wenn diese im Sinne des „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ als Neubau eingestuft wird, die beantragten Fördermittel in Höhe von insgesamt 810.000 € tatsächlich gewährt werden und die Stadt Aachen darüber hinaus einen kommunalen Investitionszuschuss gewährt. Pro futura selbst wäre in der Lage, den im Rahmen der Fördermittelgewährung zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 10 %, d.h. 90.000 €, einzubringen. Darüber hinausgehende Eigenleistungen sind pro futura nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund wurde mit Schreiben vom 09.04.2018 ebenfalls die Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses in Höhe von 110.328 € (= 1.010.328 € abzgl. 810.000 € abzgl. 90.000 €) zu den anfallenden Investitionskosten für das geplante Erweiterungsvorhaben durch die Stadt Aachen beantragt.
1.2. Situation in Sozialraum 3
Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt im Sozialraum 3 (Ostviertel/ Rothe Erde), der sich als Sozialraum mit dem größten Ausbaubedarf sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich auszeichnet: Für das KiTa-Jahr 2018/ 2019 verzeichnet der Sozialraum eine Versorgungsquote von 40,21 % für Kinder unter drei Jahren und von 72,53 % für Kinder über drei Jahren. Folglich besteht sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich die dringende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für beide Altersklassen.
Zurzeit sind in Sozialraum 3 keine Ausbaumaßnahmen geplant, da der Verwaltung aktuell keine Projektangebote vorliegen und sich die Suche nach entsprechend passenden Grundstücksflächen und Immobilien extrem schwierig gestaltet. Es wurde lediglich für die von Seiten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) beabsichtigte Flächenentwicklung des Blockinnenbereichs zwischen Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße und Adalbertsteinweg der Bedarf für die Berücksichtigung einer KiTa angemeldet.
Durch die niedrigen Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich wird seitens der Verwaltung dringender Handlungsbedarf gesehen, sodass mögliche Investorenprojekte, die Berücksichtigung einer KiTa in einem geplanten Bauvorhaben, aber auch mögliche Erweiterungsmaßnahmen wie das der KiTa Schleswigstraße 3 mit hoher Priorität zu prüfen und möglichst zu realisieren sind.
Durch die Schaffung von zwei zusätzlichen KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 entstehen voraussichtlich 16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze, sodass entsprechend auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im U3- und ü3- Bereich reagiert werden kann. So würde sich bei Realisierung des Ausbauvorhabens von pro futura im Sozialraum 3 eine Versorgungsquote von 42,71 % für Kinder unter drei Jahren und von 74,62 % für Kinder über drei Jahren ergeben.
- Bewertung des Antrags von pro futura
Der Antrag von pro futura ist vor dem Hintergrund der vom Kinder- und Jugendausschuss (KJA) in seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnis genommenen Kriterien zu Anträgen auf Trägeranteilübernahmen und zu einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger (FB 45/0152/WP17) zu prüfen.
2.1. Übernahme des Trägeranteils
2.1.1. Kriterien
Für die Übernahme des Trägeranteils der zwei neuen KiBiz geförderten KiTa-Gruppen wurden im Rahmen der v.g. Vorlage die nachfolgenden Kriterien erarbeitet:
- Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen gekoppelt.
- Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.
- Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3-Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.
- Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45 übernommen, wenn der Träger
- mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,
- bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und
- Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.
2.1.2. Bewertung
Die Prüfung der zuvor dargestellten Kriterien ergibt nachfolgendes Ergebnis:
- Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Durch die Schaffung zwei zusätzlicher KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 entstehen voraussichtlich 16 neue U3-Plätze.
- Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Pro futura hat mit Schreiben vom 09.04.2018 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von
12 % des Einrichtungsbudgets für die zwei neuen KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 durch die Stadt Aachen beantragt.
Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt im Sozialraum 3 (Ostviertel/ Rothe Erde), der für das KiTa-Jahr 2018/ 2019 eine Versorgungsquote von lediglich 40,21 % für Kinder unter drei Jahren verzeichnet.
- Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Die im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung der 16 neuen U3-Plätze entstehenden 14 ü3-Plätze sind mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig, da Kinder die KiTa sonst mit drei Jahren verlassen müssten, da keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden könnte.
- Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die zuvor aufgelisteten Rahmenbedingungen wären Bestandteil des mit pro futura abzuschließenden Sondervertrags.
Im Ergebnis sind unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei, aber auch über drei Jahren im Sozialraum 3 auf der Grundlage der vom KJA seinerzeit zur Kenntnis genommenen Kriterien mindestens 50 % des Trägeranteils der beiden neuen KiTa-Gruppen ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 durch die Stadt Aachen zu übernehmen.
2.2. Investiver kommunaler Zuschuss
2.2.1. Kriterien
Der Betreuungsplatzausbau im Bestand ist an Grenzen gestoßen. Vor dem Hintergrund, dass es in den Sozialräumen mit Ausbaubedarf in den städtischen Einrichtungen kaum noch Möglichkeiten zur Schaffung von weiteren U3-Plätzen gibt, besteht der Bedarf, dass die freien Träger den U3-Ausbau unterstützen und mit vorantreiben.
Sofern sich der Träger nicht in der Lage sieht, die Finanzierung für eine erforderliche bauliche Maßnahme zur Schaffung von U3-Plätzen sicherzustellen, sollen gemäß der v.g. Vorlage bei entsprechender Antragsstellung auf Gewährung eines einmaligen Baukostenzuschusses die nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt werden:
- Versorgungsquote im Sozialraum
Einmalige Baukostenzuschüsse sollen dann übernommen werden, wenn die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht ist.
- Eigenanteil des Trägers in Höhe von 20 % der Baukosten
Baukostenzuschüsse werden nur in den Fällen gewährt, in denen der Träger mindestens 20 % der entstehenden Gesamtkosten der Maßnahme selbst trägt. Bei der Eigenleistung muss es sich um eine reale Geldleistung des Trägers handeln.
Darüber hinaus hat der Träger zu prüfen, ob er Fördermittel zum U3-Ausbau beantragen kann, um darüber einen weiteren Teil der Baukosten zu decken. Diese können nicht auf die 20 % Eigenanteil angerechnet werden.
- Rahmenbedingungen für die Gewährung von Baukostenzuschüssen
Sofern ein Träger die Gewährung von Baukostenzuschüssen in Anspruch nehmen möchte, hat er die unter 2.1.1. d. genannten Rahmenbedingungen zu erfüllen.
2.2.2. Bewertung
Die Prüfung der zuvor dargestellten Kriterien ergibt nachfolgendes Ergebnis:
- Versorgungsquote im Sozialraum
Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt wie zuvor erläutert im Sozialraum 3, der für das KiTa-Jahr 2018/ 2019 eine Versorgungsquote von lediglich 40,21 % für Kinder unter drei Jahren verzeichnet.
- Eigenanteil des Trägers in Höhe von 20 % der Baukosten
Die Kosten für die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten belaufen sich einer ersten Kostenschätzung des planenden Architekten zufolge auf 1.010.328 €. Der von pro futura zu erbringende Eigenanteil müsste demnach 202.065,60 € betragen.
Im Rahmen des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ wurden Fördermittel in Höhe von 810.000 € beantragt, was der möglichen Höchstfördersumme für das besagte Erweiterungsvorhaben entspricht. Von pro futura selbst wäre bei Bewilligung der beantragten Fördermittel ein Eigenanteil in Höhe von 90.000 € zu erbringen.
Wie pro futura im Rahmen der Antragstellung dargelegt hat, stehen über diesen Eigenanteil hinausgehende Eigenmittel nicht zur Verfügung.
- Rahmenbedingungen für die Gewährung von Baukostenzuschüssen
Die Gewährung von Baukostenzuschüssen soll wie zuvor erläutert grundsätzlich an verschiedene Bedingungen für den Träger geknüpft werden, die Bestandteil des mit pro futura abzuschließenden Sondervertrags wären.
Im Ergebnis ist unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei, aber auch über drei Jahren im Sozialraum 3 auf der Grundlage der vom KJA seinerzeit zur Kenntnis genommenen Kriterien ein einmaliger Baukostenzuschuss zu gewähren, insoweit pro futura einen Eigenanteil in Höhe von 202.065,60 € tragen würde.
- Empfehlung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung nachfolgendes:
3.1. Trägeranteilübernahme
Wie unter 1.2. aufgeführt besteht in Sozialraum 3 aufgrund der niedrigen Versorgungsquoten erheblicher Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen sowohl im U3- als auch im ü3- Bereich. Trotz der jahrelangen Bemühungen Betreuungsplätze in diesem Sozialraum weiter auszubauen, gestaltet sich die Suche nach entsprechend passenden Grundstücksflächen und Immobilien extrem schwierig; Projektangebote liegen ebenfalls nicht vor. Folglich ist der FB 45 insbesondere in Sozialraum 3 auf die weitere Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder und die diesbezügliche Mitwirkung der freien Träger in der Stadt Aachen angewiesen.
Vor diesem Hintergrund und den Gesprächen mit dem Träger pro futura empfiehlt die Verwaltung die laufenden Übernahmen des vollen Trägeranteils (12 %) an den Kindpauschalen für die beiden neuen KiTa-Gruppen als freiwillige Leistung der Stadt Aachen.
3.2. Investiver kommunaler Zuschuss
Hinsichtlich der Versorgungssituation in Sozialraum 3 wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Die Finanzierung und somit Umsetzung der von pro futura angedachten Maßnahme ist allerdings nur dann möglich, wenn die avisierten Fördermittel in Höhe von insgesamt 810.000 € tatsächlich bewilligt und gleichzeitig ein einmaliger Baukostenzuschuss seitens der Stadt Aachen in Höhe von 110.328 € gewährt wird. Der Träger versichert glaubhaft, dass ihm ein höherer Eigenanteil nicht möglich ist.
Hiervon ausgehend schlägt die Verwaltung vor, im vorliegenden Fall von den im Rahmen der Vorlage vom 01.12.2015 festgelegten Kriterien hinsichtlich der Höhe der zu erbringenden Eigenleistung abzuweichen, der Einzelsituation des Trägers Rechnung zu tragen und pro futura zur Realisierung der angedachten Erweiterungsmaßnahme einen einmaligen Baukostenzuschuss in beantragter Höhe von 110.328 € zu gewähren.
Die v.g. Empfehlungen erfolgen vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.
- Finanzierung
Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % des Budgets für die beiden neuen KiTa-Gruppen (maximal 44.247,27 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 stehen in der mittelfristigen Finanzplanung keine ausreichenden Mittel bei 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung. Ausreichende Mittel stehen allerdings bei 4-060101-941-2; 53180000 zur Verfügung.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen für die Gewährung eines einmaligen Baukostenzuschusses in 2019 bei 5-060101-900-00300-300-4; 78180000 lediglich Mittel in Höhe von 35.600 € zur Verfügung. Zur Deckung des Differenzbetrags in Höhe von 74.728 € stehen in 2019 bei
5-060101-900-00100-991-4; 78650000 ausreichende Mittel zur Verfügung.
Die Gewährung des Baukostenzuschusses ist mit einer Gegenleistungsverpflichtung von 20 Jahren zu versehen. Ausreichende Mittel für die in diesem Zusammenhang entstehenden konsumtiven Folgekosten stehen bei 1-060101-900-5; 53180010 lediglich anteilig für die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 35.600 € zur Verfügung. Die konsumtiven Folgekosten für den übrigen Zuschuss in Höhe von 74.728 € können jedoch über 4-060101-941-2; 53180000 gedeckt werden.
Eine entsprechende Verlagerung der v.g. Finanzmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 ff.
Damit wäre die Gesamtfinanzierung des Erweiterungsvorhabens bei gleichzeitiger Bewilligung der avisierten Fördermittel sichergestellt.
Insoweit die zunächst auf 1.010.328 € geschätzten Investitionskosten geringer ausfallen sollten, ist der entsprechende Differenzbetrag von pro futura an die Stadt Aachen zurückzuzahlen.
Sollten die geschätzten Kosten höher ausfallen und ein Antrag auf Übernahme weiterer Kosten seitens pro futura gestellt werden, würde dieser dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Einmaliger freiwilliger Zuschuss zu den Investitionskosten 5-060101-900-00300-300-4; 781800001)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 300.8001) (+ 12.680 aus VJ) | 300.800 (+ 12.680 aus VJ) | 1.790.600 | 1.864.328 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -74.728 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben bei 5-060101-900-00100-991-4; 78650000
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Folgekosten einmaliger freiwilliger Zuschuss zu den Investitionskosten 1-060101-900-5; 531800102)
Übernahme des Trägeranteils 4-060101-901-9; 531800003)
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 501.0002) 40.557.8003) | 501.000 40.557.800 | 2.916.300 134.146.100 | 2.927.509 134.254.252 | 0 | 63.519 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -119.360 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben bei 4-060101-941-2; 53180000 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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81,8 kB
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