Entscheidungsvorlage - FB 45/0490/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neu-Konzeptionierung des Sozialraumteams IX - Kriseninterventionsteam -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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29.05.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangsposition
Durch den bereits im Jahr 2017 begonnen Organisationsprozess durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) gemeinsam mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) wurde die Entscheidung für ein weiteres Sozialraumteam getroffen.
Grundlage zum Zeitpunkt der Entscheidung war die hohe personelle Belastung der bisherigen Sozialraumteams und die Suche nach einer möglichst kurzfristig herbeizuführenden Entlastungsmöglichkeit für das gesamte Personal der Sozialraumteams.
Auch auf der Grundlage der in den letzten Jahren weiter gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Meldungen (siehe Anlage 1) und Prüfungen Kindeswohlgefährdungen wurde abgewogen, inwiefern ein weiteres Fachteam in Form eines „Kriseninterventionsdienstes“ innerhalb der Sozialraumteams konzeptionell umsetzbar wäre. Alternativ hierzu stand die Überlegung, ein weiteres reguläres Sozialraumteam zu konzipieren.
Seit Juni 2017 und seit Dezember 2017 stehen den Sozialraumteams zur ersten Entlastung zusätzlich drei weitere Vollzeit-arbeitende Sozialarbeiter und eine weitere Teamleitung zur Verfügung.
Im April 2018 wurde nach einem Mitarbeiter orientierten Konzeptionsprozess die Entscheidung zu Gunsten des „Kriseninterventionsdienstes“ getroffen.
2. Grundsätzliches
Die Konzeption des „Kriseninterventionsdienstes“ orientiert sich im Wesentlichen an der Arbeit und der Aufgabenstellung im Hinblick auf die hoheitliche Aufgabe der Wahrnehmung des Kinderschutzes in der Stadt Aachen. Diese Aufgabe wurde bisher durch die „Büro-/ Bereitschaftsdienste“, rollierend durch die Sozialraumteams I bis V, gewährleistet.
Diese Aufgabenstellung soll nun durch das „Kriseninterventionsteam“, in Form eines weiteren Fachteams, für die gesamte Stadt Aachen zentralisiert werden. Ab dem 01.06.2018 sollen alle Hinweiseingänge einer Kindeswohlgefährdung und deren Überprüfung über das Fachteam (SRT IX) abgedeckt werden und zu einer Entlastung der Bezirksteams I bis V und der anderen Fachteams (Eingliederungshilfe, Pflegekinderdienst und UMA –Team) führen.
Grundlage dazu sind die in der Geschäftsprozessordnung (GPO) fixierten Prozessketten im Bereich der „Inobhutnahme“, gem. § 42 SGB VIII bzw. der Prüfung von Kindeswohlgefährdung, gem. § 8a (1), SGB VIII, sowie des „unspezifischen Erstkontaktes“ und der weiteren Bearbeitung, aber auch die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren § 8a (2), SGB VIII.
Die abzudeckenden Dienstzeiten werden in der Zeit von montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr erbracht.
Die Dienstzeiten werden durch entsprechendes Personal verbindlich abgedeckt. Die Regelung zur gleitenden Arbeitszeit der Stadt Aachen soll selbstverständlich weiterhin erhalten bleiben. Angedacht ist eine Personalplanung, die beiden Kriterien gerecht wird. Eine vergleichbare Situation ergab sich bereits in den „Bürodiensten“ der jeweiligen SRTs.
Das Konzept der Familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB) soll von der Umstrukturierung unberührt bleiben und weiterhin die Zeiten im Anschluss an den „Bürodienst“ abdecken. Diese sind in der Regel von 17:00 Uhr bis 8:00 Uhr und an den Wochenenden von freitags 13:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr.
Die Rufbereitschaft/Hintergrunddienste der Teamleiter, sowie der Sachgebietsleitung und Abteilungsleitung bleiben weiterhin erhalten und werden rollierend fortgeführt.
Die Inobhutnahmefälle gem. § 42a SGB VIII des UMA-Teams (SRT VIII) bleiben aufgrund der Spezialisierung für minderjährige Flüchtlinge ebenfalls unberührt und sollen in der jetzigen Form weiter geführt werden.
Grundlage der Gefährdungsbewertung im SRT IX wird weiterhin das bereits genutzte Programm „Infokid“ sein. Zur Dokumentation und Datenverwaltung wird weiterhin das Programm „LogoData“ genutzt.
Die konzeptionelle Ausarbeitung beruht auf den Grundlagen der eigens dazu gebildeten Arbeitsgruppe, an der alle bisherigen ASD- und Fachteams beteiligt waren.
3. Strukturqualität
3.1 Personal
Vorgesehen ist zunächst auf Grundlage der aktuellen Statistikauswertung 7,5 Vollzeitstellen plus Teamleitung im SRT IX vorzuhalten.
Ein eigenes Sekretariat und Fachkraft der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind für das SRT IX nicht vorgesehen. Angedacht ist die Mitnutzung des bestehenden Sekretariates im SRT III (Bsp. für Bestellungen von Büromaterial…). Die Zuständigkeit von kostenrelevanten Fällen, für die Wirtschaftliche Jugendhilfe, orientiert sich an der bisherigen Zuordnung über das Straßenverzeichnis und verbleibt in den SRTs I - VII.
3.2 Räumlichkeiten
Das SRT IX wird im Verwaltungsgebäude Heinrich-Thomas Platz 2, in Aachen-Eilendorf, verortet. Die Räumlichkeiten werden modernisiert und den Bedingungen eines Kriseninterventionsdienstes angepasst (Besprechungsräume, Sicherheitskonzept, Mitarbeiterbelegung, Ausstattung…)
Die Räumlichkeiten lassen konzeptionell 4 Doppelbüros und zwei Einzelbüros zu.
Es sind ein separater Besprechungsraum und ein Aufenthaltsraum für Kinder und Jugendliche vorhanden. Die Räumlichkeiten verfügen über eine eigene Küche und drei separate WCs und Waschmöglichkeiten. Die Fenster im Erdgeschoss sind mit einer Ausnahme aus Sicherheitsglas.
3.3 Produktqualität
Die Produktqualität wird grundsätzlich durch die GPO (Geschäftsprozessordnung) der Stadt Aachen, in den Prozessen der Prüfung Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII und der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII sichergestellt und beschrieben.
Zur Qualitätssicherung der Arbeitsabläufe soll die Arbeitsgruppe, die sich zur Konzeptionierung des SRT IX gefunden hat, in personell reduzierter Form erhalten bleiben, die bereits an der konzeptionellen Entwicklung, unter der Einbeziehung aller Sozialraumteams, beteiligt war.
Zur Qualitätssicherung der Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdung besteht weiterhin die interne Arbeitsgruppe (Qualitätszirkel Kinderschutz), sowie der jährlich stattfindende „Runder Tisch Inobhutnahme“ an dem auch externe Stellen beteiligt sind.
Geplant ist der regelmäßige Austausch zwischen dem SRT IX und den externen Kooperationspartnern, in Form der Inobhutnahme-Gruppen - KasparX Change, Zentrum für soziale Arbeit Burtscheid - im Rahmen eines monatlichen Jour Fixe Termins. So sollen die Belegungssituationen reflektiert und Perspektivvereinbarungen bezüglich der Kinder- und Jugendlichen getroffen werden.
Analog der bisherigen Jour Fixe Termine im Bereich der FBB- Unterbringungen (Familiäre Bereitschaftsbetreuung), sollen die federführenden Mitarbeiter der Sozialraumteams zu den Perspektivgesprächen eingeladen werden. So wird vermieden, dass Kinder- und Jugendliche längerfristig in den Kriseninterventionsgruppen untergebracht bleiben, obwohl deren eigentliche Kapazitäten eine Unterbringung bis zu drei Monaten vorsehen.
3.5 Ausgangsqualität
Der Zuständigkeitswechsel der Fälle vom SRT IX zurück in die SRT´s I-VIII ist abhängig von der Bewertung und Bearbeitung der geprüften Kindeswohlgefährdung. Detailliert wird dies in der Schnittstellenbeschreibung festgehalten.
In Fällen, in denen eine Prüfung durch das SRT IX erfolgt ist, aber kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird, kann der Vorgang ohne weitere Kontaktaufnahme zu den SRT´s I-VIII beendet und z.d.A. geschrieben werden. Alle erforderlichen Dateneingaben erfolgen dabei durch das SRT IX. In Fällen einer Prüfung und eines bereits fallführenden Mitarbeiters, wird dieser über die Meldungsbearbeitung informiert und Daten in Form einer Handakte übermittelt. Bereits im Vorfeld sollte eine Vereinbarung zwischen dem SRT IX und dem fallführenden Mitarbeiter, über das Maß seiner Beteiligung bei der Meldungsbearbeitung erfolgt sein.
In geprüften Fällen durch das SRT IX und der geäußerten/empfohlenen Annahme von HZE durch die Betroffenen (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ebenfalls eine Handakte an den betroffenen ASD Mitarbeiter übermittelt. Diese beinhaltet neben der Dokumentation der Prüfung (Infokid) auch eine weisungsunabhängige Handlungsempfehlung für die weiter fallführende Fachkraft. Die Zuständigkeit der Teams orientiert sich dabei weiterhin an der Zuordnung der Lebensräume und Straßen in den jeweiligen Sozialraumteams.
In Fällen einer tatsächlichen Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen durch das SRT IX, verbleibt die Zuständigkeit im Rahmen der Inobutnahme (Krisenintervention) zunächst im SRT IX. Muss die Inobhutnahme aufrecht erhalten bleiben, oder sind die Betroffenen bereit, Hilfen zur Erziehung anzunehmen, soll binnen fünf Werktagen ein persönliches Übergabegespräch stattfinden. Daran sind das SRT IX (Federführung), das zuständige SRT, die Betroffenen, ggfls. Sorgeberechtigte (Vormund) und die betreuende Einrichtung zu beteiligen. Die Fallverantwortlichkeit wechselt mit der dokumentierten Übernahmeerklärung des SRT-Mitarbeiters. Das SRT IX übermittelt alle kostenrelevanten Daten der Unterbringung an die zuständige Fachkraft der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Beantragte Hilfen zur Erziehung (HZE) werden grundsätzlich durch das fallführende SRT I-VIII geprüft und beschieden.
4. Evaluation und Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung und Evaluation soll die bestehende Arbeitsgruppe ihre Arbeit weiterfortführen. Dazu sollen regelmäßige Treffen alle drei Monate stattfinden. Jedes Sozialraumteam stellt ein Mitglied der Arbeitsgruppe um Transparenz über die Arbeit zu schaffen und inhaltliche Themen transportieren zu können. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sollen dazu in den Teams berichten und Themen aus den Teams in die Arbeitsgruppe miteinbringen.
Parallel dazu laufen weiterhin die bereits bestehenden Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel/Dialoge zu den Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdung der Stadt Aachen. Das SRT IX ist an den Arbeitsgruppen und Qualitätszirkeln beteiligt. Die Federführung und Qualitätssicherung wird in bisheriger Form weitergeführt.
Die inhaltliche Arbeit des SRT IX wird in regelmäßigen Gesprächen mit der Sachgebiets- und Abteilungsleitung reflektiert und ggfls. angepasst.
Alle Mitarbeiter/innen des SRT IX haben die Möglichkeit, regelmäßig Supervision und Fortbildungen zu nutzen. Kollegiale Beratung von Kinderschutzfällen ist verpflichtend innerhalb des Teams zu gewährleisten. Bewertungen von Kindeswohlgefährdungen werden gem. der Standards in der Stadt Aachen grundsätzlich mit einer „insoweit erfahrenen“ Fachkraft gem. § 8a SGB VIII reflektiert und weitere Handlungen im Team ggfls. mit Leitung abgestimmt. Das bedeutet, dass eine speziell hierfür vorgehaltene qualifizierte Weiterbildung durchlaufen wurde und auch eine mindestens zwei-jährige einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden muss.
Geplant ist, dass die Arbeit des Kriseninterventionsdienstes mit Beginn des Echtbetriebes am 01.06.2018 zunächst für die Dauer von zwei Jahren zur Erprobung startet.
Die Fachverwaltung wird in der Ausschuss-Sitzung die Neukonzeption des Kriseninterventionsdienstes im Rahmen einer PPt vorstellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Keine, da Sachstandsbericht
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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61,6 kB
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