Entscheidungsvorlage - FB 61/0977/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Aachen 2019 (ABK 2019)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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03.07.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.07.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 47, Abs. 1 des Landeswassergesetzes (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.07.2016 muss die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erstellen. Die für die Genehmigung des ABK zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde. Das ABK umfasst eine tabellarische Aufstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, über die zeitliche Abfolge sowie über die geschätzten Kosten der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden auch Netzerweiterungsmaßnahmen (z. B. Erschließungs-gebiete) dokumentiert. Das ABK ist alle sechs Jahre zu erarbeiten. Mit den vorgeschriebenen, jährlichen Fortschreibungen kann die Aufsichtsbehörde einen Soll-Ist-Abgleich und damit eine Leistungskontrolle vornehmen. Darüber hinaus muss die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde Änderungen in der Maßnahmenabfolge mitteilen. Das derzeitig gültige ABK stammt aus dem Jahre 2013. Es umfasst die Zeitspanne von 2013 bis 2018 und läuft zum 31.12.2018 aus. Mit der Bezirksregierung Köln wurde vereinbart, dass das neue ABK 2019 nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen und Fertigstellung einer gedruckten Fassung im August 2018 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt wird, so dass frühzeitig eine Genehmigung für die Zeitspanne ab 01.01.2019 vorliegt.
Die grundsätzlichen Inhalte des ABK wurden bereits mit der Bezirksregierung Köln wie auch der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen abgestimmt. Die Federführung der Erarbeitung des ABK liegt bei der Regionetz GmbH, die als Rechtsnachfolgerin der STAWAG aus den fusionierten operativen Bereichen der STAWAG und EWV (Energie- und Wasserversorgung des Kreises Aachen / StädteRegion) für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Aachen die technische Verantwortung trägt.
Die Darstellungsform des ABK entspricht der des Runderlasses vom 08.08.2008 (RdErl. d. MUNLV [Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]) zur "Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden“. Der Gesetzgeber hat damit einen landesweit einheitlichen Standard in Gestalt eines Datenbankformats vorgegeben, der zum einen den Prüfungsaufwand der zuständigen Bezirksregierungen erleichtert und zum anderen die jährlich erforderlichen Aktualisierungen auf elektronischem Wege ermöglicht. Abwasserbeseitigungskonzepte werden also jetzt schon nur noch in elektronischer Form erstellt, aktualisiert und auch elektronisch übermittelt.
Nicht im städtischen ABK 2019 enthalten sind die Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung und der Sonderbauwerke im Mischsystem. Seit der Übertragung der Kläranlagen an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zum 01.04.2003 ist dieser dafür und für den Hochwasserschutz zuständig.
Die Investitionen in Abwassermaßnahmen belaufen sich nach dem vorgelegten ABK 2019 auf 16 Mio. € brutto jährlich. Damit wird der in den Anlagen zum Betriebsführungsvertrag zwischen Stadt und STAWAG ermittelte Investitionsumfang für eine wirtschaftliche Investitionstätigkeit nicht überschritten. Mittel stehen in der Mittelfristplanung des Haushalts 2018 unter PSP-Element 5-110102-900-00100-300-1 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die abwassertechnischen Erschließungen der beiden Bebauungsplangebiete „Richtericher Dell“ und „Campus West“ können wegen des mit der Größe beider Gebiete verbundenen, enormen Bauumfanges nicht aus dem allgemeinen Investitionsentgelt finanziert werden. Entsprechend dem allgemeinen Verfahren sind die hier erforderlichen Mittel zunächst in der sog. § 14 Liste, die Anlage zum Haushaltsplan ist, zu berücksichtigen. Die Planungskosten für „Campus West“ in Höhe von 595.000,- € und „Richtericher Dell“ in Höhe von 833.000.- € sind hingegen in die Haushaltsplanung 2019 aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Sitzungen wird das ABK 2019 in Form ausgedruckter Maßnahmentabellen sowie des erläuternden Textteils bereits vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dem Rat der Stadt Aachen wird empfohlen, in seiner Sitzung am 11.07.2018 das Abwasserbeseitigungskonzept zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen für die Erarbeitung des ABK werden sich im aktuellen Jahr wie auch in den Folgejahren nicht ergeben, da die Aufwendungen gemäß Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG vom 15.12.2005 im Betriebsführungsentgelt enthalten sind. Diese Vereinbarungen gelten selbstverständlich auch für die Regionetz GmbH als Rechtsnachfolgerin.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.* | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 16.000.000 | 17.428.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -1.428.000 | * |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
* Entsprechend der Summen im ABK, werden in der sog. § 14 Liste, welche Anlage zum Haushaltsplan ist, für die Jahre 2020 bis 2021 5.950.000,- € für den 1. Bauabschnitt (BA) der Erschließung Campus West und in den folgenden Jahren 2022 - 2023 8.330.000,- € für den 1. BA Richtericher Dell aufgenommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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535,9 kB
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