Entscheidungsvorlage - FB 45/0506/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfonds - Anträge 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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03.07.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er empfiehlt dem Schulausschuss die Bezuschussung der Anträge 2018.
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er beschließt die Bezuschussung der gestellten Anträge wie unter Punkt 4 von der Verwaltung vorgeschlagen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für das Haushaltsjahr 2018 stehen Mittel in Höhe von 40.100 Euro für Maßnahmen des Zukunftsfonds zur Verfügung.
Der Zukunftsfonds sieht seit 2016 die Unterstützung in folgenden Situationen vor:
- Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.
- Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
- Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Für Einzelanträge und Klassenfahrten, wobei hier 18.000 Euro durch die Fachverwaltung zu Beginn des Jahres gebunden wurden.
- Für Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.
- Für innovative Projekte (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt). Sie werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.
- Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt
Laut Beschluss des Schulausschusses vom 19.05.2015 wird vor dem Hintergrund, dass der Zukunftsfonds in der Vergangenheit zu 100 % ausgeschöpft wurde, folgende Berechnung
bei der Bezuschussung der Projekte angewendet:
- der 1. Antrag eines Antragstellers wird zu 100 % gefördert
- der 2. und 3. Folgeantrag zu 75 %
- ab dem 4. Antrag infolge auf 0 gesetzt
Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.
1. Anträge unterschiedlicher Antragsteller unter 2000 Euro:
Für Klassenfahrten und diverse Einzelanträge wurde von der Verwaltung jährlich ein Betrag in Höhe von 18.000 Euro vorgehalten. Von dieser Summe sind bereits 13.282,69 Euro verausgabt:
2018 | Diverse Antragsteller | Zuschüsse entsprechend o.g. Kriterien | 2.605,75 Euro |
2018 | Unterstützung bei Klassenfahrten | Einzelanträge | 10.676,94 Euro |
Im letzten Jahr wurden 18.641,75 Euro des Zukunftsfonds nur zur Finanzierung von Klassenfahrten verwendet. Dies zeigt, dass der finanzielle Bedarf zur Unterstützung von Klassenfahrten enorm angestiegen ist. Demnach ist eine Erhöhung der bisherigen Summe von 18.000 Euro zur Vorhaltung von Klassenfahrten/Diverses auf 23.000 Euro sinnvoll und wird von der Fachverwaltung empfohlen.
Aus dem vorgehalten Betrag verbleibt dann eine Summe in Höhe von 9.717,31 Euro.
2. Folgende Anträge über 2000 Euro liegen vor:
Eingang | Antragsteller | Projekt | Beantragtes Finanzvolumen | Prozentualer Zuschuss |
21.03.2018 | Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e. V. | „Herausforderung“ – 1. Antrag | 6.300 Euro | 6.300 Euro |
18.05.2018 | KGS Hanbruch | Schulband Hanbruch - 4. Antrag | 2.438 Euro | 0,00 Euro |
28.05.2018 | Betreute Grundschulen e.V.- OGS an der KGS Marktschule Brand | Kinderopernprojekt „Die Teufelsprinte“ - 3. Antrag | 4.423,45 Euro | 3.317,59 Euro |
3. Projektprüfungen
3.1 „Herausforderung“ ist ein Projekt des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V., bei dem sich die SchülerInnen drei Wochen lang in kleinen Gruppen einer eigenen Herausforderung stellen. Das Projekt soll Schule mit dem nichtschulischen Leben verknüpfen. Die Betreuung der SchülerInnen erfolgt durch StudentenInnen, die Soziale Arbeit oder Lehramt studieren. Mit einem Zelt und Vertrauen in sich und in die Fähigkeiten der Gruppe übernehmen die Schüle/Innen Verantwortung für sich und andere.
3.2 Die KGS Hanbruch bietet seit dem Schuljahr 2015/16 die AG Schulband an. Im Rahmen eines Projektes „Schulband Hanbruch“ spielt die Band auf dem Kulturfest Westpark und den 4-Jahreszeit- Konzerten. Mit dem Ziel Kulturschule zu werden, wurde innerhalb der „Initiative Bildungspartner NRW“ ein Kooperationsvertrag geschlossen.
Vorliegend handelt es sich um den 4. Projektantrag, der der Schule zu Gute käme. Im letzten Jahr wurde ein Antrag durch den Förderverein der KGS Hanbruch gestellt, der als dritter Antrag der Schule gewertet und mit 75 % der Antragssumme gefördert wurde.
3.3 Betreute Grundschulen e.V.-OGS an der KGS Marktschule Brand plant das Kinderopernprojekt „Die Teufelsprinte“. Im Rahmen dieses Projektes werden fünf Vorstellungen und eine öffentliche Generalprobe durch den Chor, das Orchester und das Ballett der Schule für die Marktschule und Kindergärten aufgeführt. Für das Projekt „Kinderoper“ erhielt die Schule aus dem Zukunftsfonds bereits im Jahre 2014 und 2015 eine Zuwendung unter 2.000 Euro, so dass es sich hier um den 3. Antrag infolge handelt.
4. Vorschlag der Verwaltung für die Förderung in 2018
Es wird empfohlen, den Betrag zur Finanzierung von Klassenfahrten und Diversem unter 2.000 Euro aufgrund der Bedarfssteigerung von 18.000 Euro auf 23.000 Euro aufzustocken sowie die vorliegenden Anträge für das Jahr 2018 gemäß der in oben genannter Matrix aufgeführten Form zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Produkt 4-030302-910-6 Sachkonto 52790000-4530
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 40.100 | 40.100 | 120.300 | 120.300 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -40.100 | -40.100 | -120.300 | -120.300 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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702,7 kB
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317,8 kB
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301,4 kB
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