Entscheidungsvorlage - FB 61/1040/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage einer Querungshilfe über die Forckenbeckstraße- Antrag RWTH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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26.09.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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11.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für eine Mittelinsel als Querungshilfe auf der Forckenbeckstraße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für eine Mittelinsel als Querungshilfe auf der Forckenbeckstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Von Seiten der RWTH wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob in der Forckenbeckstraße eine Querungshilfe angelegt werden kann, da die Bebauung westlich und östlich der Straße stetig wächst. Insbesondere im Bereich der Mittellage zwischen Forckenbeckstraße und Pariser Ring sind schon jetzt mit dem Bau des neuen Parkhauses und den südlich gelegenen Forschungsneubauten vielfältige Querungserfordernisse entstanden, weitere Einrichtungen sind im Bau oder folgen.
Zudem wurde die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeregt, ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, aber auch um die Lärmbelastung zu reduzieren.
2. Analyse
Eine Geschwindigkeitsmessung ergab ein insgesamt unkritisches Bild, so dass sich die Verwaltung im Einvernehmen mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen hat. Zudem entspricht der neue Straßenausbau nicht dem Standard von Tempo-30-Straßen.
In den letzten drei Jahren haben sich in dem zu untersuchenden Abschnitt der Forckenbeckstraße keine Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgängern ereignet.
Die Zählung der Fußgänger und Kfz zur jeweiligen Spitzenstunde ist mit dem Ergebnis geendet, dass ein Fußgängerüberweg (FGÜ) mit 140 Querungen in der Fußgängerspitzenstunde zwischen 17 und 18 Uhr bei 282 Kfz nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) möglich wäre. Er ist aber nicht zwingend notwendig, zumal die Spitzenstunde im Kfz-Verkehr morgens zwischen 7 und 9 Uhr liegt und nicht mit der Fußgängerspitzenstunde korrespondiert. Außerdem waren extrem ungleiche Querungszahlen in der Fußgängerspitzenstunde mit Werten von 3 Querungen in Richtung Westen im Gegensatz zu 137 in Richtung Osten auffällig. Dieses Ungleichgewicht kommt vermutlich daher, dass viele Nutzer in Laufe des Tages auf der Westseite mit dem Bus aus der Stadt ankommen und gegen Abend die Straße queren müssen, um von der Ostseite aus wieder in die Stadt zurück zu fahren. Aus diesen Gründen lässt sich der Fußgängerschutz anstatt mit einem FGÜ ebenso durch eine Mittelinsel zielführend im Bereich der Bushaltestelle „Wendlingweg“ nahe der Parkhauseinfahrt sicherstellen.
Die Lage der Querungshilfe in der unmittelbaren Nähe der Bushaltestellen bündelt dort den Querungsbedarf, der durch die an der Forckenbeckstraße verstreut liegenden Institute, die Mensa und das Parkhauses entsteht.
Die im Plan dargestellte Lage ergibt sich zudem aus den örtlichen Rahmenbedingungen, da dort taktile Elemente und Nullabsenkungen für einen barrierefreien Übergang aktuell schon mit dem Straßenausbau hergestellt wurden (siehe Anlage 2, Fotos).
3. Planung
Der Planungsvorschlag der Verwaltung sieht eine Mittelinsel in einer Breite von 2,50 m und 7,80 m Länge vor. Es verbleibt eine Fahrspurbreite von jeweils 4,00 m (siehe Anlage 3, Planung).
Damit ein Vorbeifahren der Fahrzeuge an dem haltenden Bus wirkungsvoll verhindert wird, entspricht die Insellänge dem abgesenkten Bereich und reicht bis zur Haltestellenmarkierung.
Nördlich der Mittelinsel wird eine durchgezogene Mittellinie markiert und südlich der Insel wird eine schraffierte Fläche entsprechend der Bushaltestelle angelegt.
4. Fazit
Die Prüfung der Örtlichkeit, der Belastungszahlen und der Unfallsituation seitens der Verwaltung hat ergeben, dass die Anlage einer Mittelinsel im Bereich der Bushaltestelle nach vorliegender Planung zu empfehlen ist.
Die Einrichtung einer weiteren Querungsstelle, z.B. im Bereich des Medizintechnischen Zentrums (MTZ) mit dem angegliederten Parkhaus im Süden der Forckenbeckstraße könnte in die Prioritätenliste für neue Querungshilfen aufgenommen werden. Eine Planung ist aufgrund der zurzeit noch nicht abgeschlossenen Bauerschließung aktuell nicht angeraten. Mit zunehmender Bebauung des südlichen Campus Melaten, wird eine erneute Analyse der Fußgängerbeziehungen sinnvoll.
Baukosten
Der Bau der Querungshilfe kostet rund 5.500 Euro. Hinzu kommen ca. 1.200 Euro Markierungskosten und 750 Euro für die Beschilderung.
Finanzierung
Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum im Haushalt eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen aufgenommen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018* | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 239.950,55 | 239.950,55 | 540.000 | 540.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 239.950,55 | 239.950,55 | 540.000 | 540.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-947-2 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018** | Fortgeschriebener Ansatz 2018** | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 102.503,66 | 102.503,66 | 293.100 | 293.100 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 49.729,01 | 49.729,01 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 152.232,67 | 152.232,67 | 413.100 | 413.100 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*Haushaltsansatz 2018: Auszahlungen i.H.v. 180.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 59.950,55 €
**Haushaltsansatz 2018: Personal-/Sachaufwand i.H.v. 97.700 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 4.803,66 € und Abschreibungen i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 9.729,01 €