Kenntnisnahme - FB 37/0044/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitstelle für die StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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13.11.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen unterhält gem. § 28 BHKG NW als hoheitliche Aufgabe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen ist.
Mit der Durchführung der Leitstellenaufgaben nach § 7 Abs. 1 RettG wird die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) gem. § 3 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen für die Stadt Aachen und die StädteRegion (Altkreis Aachen) beauftragt.
Die Aufgaben des Rettungsdienstes der Stadt Aachen, die nach dem RettG ausschließlich der Kreisstufe zugeordnet sind, wurden gem. § 1 Nr. 35 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an die StädteRegion übertragen. Nach § 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG für das Gebiet der Stadt Aachen wird die Stadt Aachen mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungswesens für das Gebiet der Stadt Aachen mindestens bis 2029 mandatiert.
6 Jahre nach Inbetriebnahme der Leitstelle für die StädteRegion wird die Verwaltung in der Sitzung über die unterschiedlichen Tätigkeiten in der Leitstelle sowie die bisherige Entwicklung berichten und die mittelfristige Entwicklung darstellen. Eine gleichlautende Präsentation erfolgte bereits im Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz der StädteRegion Aachen am 20.09.2018.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Die finanziellen Eckdaten der Leitstelle für die StädteRegion Aachen wurden in den politischen Gremien am 16.09.2009 (Rat der Stadt Aachen), am 17.09.2009 (Verbandsversammlung) und am 08.10.2009 (Kreistag) festgestellt. Es wurde vereinbart, dass die Aufwendungen/Kosten der Leitstelle durch die Stadt Aachen zu tragen und zu 100 % mittels monatlicher Abschlagszahlungen von der StädteRegion an die Stadt Aachen zu erstatten sind. Zu Beginn des jeweiligen Folgejahres erfolgt eine Spitzabrechnung.
Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung der Leitstelle für die StädteRegion hinsichtlich des auf den Rettungsdienst entfallenden Anteils über die Leitstellengebühr und darüber hinaus über den Haushalt der StädteRegion. Die nicht gebührenfinanzierten Aufwendungen/Kosten der Leitstelle werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen.
Die Darstellung der mittelfristigen Kostenkalkulation erfolgt auf Seite 13 der in der beigefügten Präsentation/Anlage 1.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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