Entscheidungsvorlage - FB 36/0316/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung an die Folgen des Klimawandels – gesamtstädtisches Konzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- 36/001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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13.11.2018
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11.12.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.01.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Der Planungsausschuss empfiehlt das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Der Hauptausschuss entscheidet das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Beschluss- und Ausgangslage
Die Stadt Aachen hat von September 2015 bis August 2017 im Rahmen des NRW-Modellversuch eea-plus untersucht, in wie weit die Stadt bereits vom Klimawandel betroffen ist. Bisherige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wurden erfasst, Potenziale erarbeitet und ein Arbeitsprogramm erstellt. Sie wurde hierfür am 23.4.2018 beim Anpassungskongress in Düsseldorf ausgezeichnet.
Das fachübergreifende Arbeitsprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wurde im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 von den drei zuständigen Fachausschüssen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich beschlossen:
11.07.2017 AUK
07.09.2017 PLA
14.09.2017 MOA
Die Ausschüsse beauftragten die Verwaltung, eine Priorisierung der Maßnahmen im Arbeitsprogramm vorzunehmen sowie einen entsprechenden Umsetzungsfahrplan zu erarbeiten.
2. Ergebnis
Das Ordnungssystem des Arbeitsprogramms (gemäß eea-plus-Systematik) erwies sich nach erfolgter Prioritätensetzung und Einordnung in eine zeitliche Abfolge als nicht zielführend zur Darstellung der aufeinander aufbauenden strategischen Schritte. Damit diese deutlicher werden, wurden die Maßnahmen inhaltlich und den Arbeitsabläufen entsprechend geordnet. Hierauf aufbauend wurden die strategische Schwerpunktsetzung und der Umsetzungsfahrplan abgeleitet.
Im Umsetzungsfahrplan ergibt sich die Schwerpunktsetzung einerseits gemäß der Hauptbetroffenheit für die Stadt Aachen, Extrem-/Starkregen sowie Hitze, und andererseits aus deren Relevanz für die Planungsprozesse:
Im Umsetzungsfahrplan sind folgende Bereiche als strategische Schwerpunktsetzung enthalten:
• Maßnahmen gegen die Gefahren durch Extrem-/Starkregen
- Gefahrenanalyse und Ableitung von Maßnahmen gegenüber Starkregen
Zentraler Arbeitsschritt ist die Erstellung einer Gefährdungskarte mit räumlicher Darstellung von Bereichen mit erhöhtem Schadenspotenzial. Auf dieser Basis sollen entlastende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
- Allgemeine wassersensible Planung
Die Prüfung der Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit von Maßnahmen zur Schadensminimierung bei Überflutungsereignissen finden Eingang in die Verkehrs- und Straßenplanung sowie in den übrigen öffentlichen Raum.
• Maßnahmen gegen die Auswirkungen von Hitze
- Sicherung von Frisch- und Kaltluftbahnen
Dies soll insbesondere durch entsprechende Signaturen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan garantiert werden
- Allgemeine Maßnahmen gegenüber Aufheizung
In diesem Handlungsfeld wird auf Aspekte der Begrünung, Entsiegelung, Verschattung und der Materialwahl bis hin zur kühlenden Wasserflächen eingegangen
• Umweltprüfung, B-Planung, vorhabenbezogene Planung
Einbindung der Belange der Klimafolgenanpassung in diverse Planungsprozesse inklusive Information von Architekten
• Grün-Planung
Dieses Themenfeld nimmt Bezug auf die besondere Bedeutung von Grünflächen für die Anpassung an den Klimawandel. Bodenfunktion und stadtklimatische Aspekte haben sowohl Auswirkungen auf den Wasserhaushalt als auch auf die lokale Aufheizung, weshalb hier die Multifunktionalität maßnahmenbestimmend ist.
In die Gesamtstrategie zur Klimawandelanpassung wurde ebenfalls die Kommunikation aufgenommen. Hervorzuheben sind hier Information und Beratung von Wohneigentümern sowie von Unternehmen, z.B. zum Objektschutz, und Verhaltenshinweise bei Unwettern (Bevölkerungsschutz).
- Fazit
Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen, der Bestandsaufnahme und der Analyse hinsichtlich eines Optimierungspotenzials und der Entwicklung der weiteren Herangehensweise in Form des Arbeitsprogrammes wurde ein Anpassungskonzept entwickelt, das die strategische Schwerpunktsetzung der Stadt Aachen im Umgang mit den Folgen des Klimawandels zusammenfasst und den Handlungsrahmen für die nächsten Jahre bildet. Diese Gesamtstrategie enthält zudem die konkreten Umsetzungsfahrpläne mit nach Prioritäten geordneten Maßnahmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Es handelt sich um ein Strategiepapier zur Anpassung an den Klimawandel, das verschiedene Maßnahmen übersichtlich enthält, die kurz- und mittelfristig vorgesehen sind. Deren Zuständigkeit ist in unterschiedlichen Fachbereichen verortet ist und sie sind somit in verschiedenen Produkten anzusiedeln. Die zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel müssen jeweils separat in die Haushaltberatungen eingebracht werden. Diese Vorlage dient lediglich der inhaltlichen Übersicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,8 MB
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