Entscheidungsvorlage - E 49.5/0152/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2018
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Anhörung/Empfehlung
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11.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2018
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23.01.2019
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2019 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2019 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2019 in der vorliegenden Fassung fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 15 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 13.12.2017 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.
Des Weiteren ist der Wirtschaftsplan dem Finanzausschuss zur Anhörung/Empfehlung gemäß den stadtinternen Abstimmungen/Absprachen vorzulegen.
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht wird hiermit vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan 2019 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 18.572.900,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 11 Teilbudgets.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 ist insgesamt auskömmlich, sofern der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) mit 18.572.900,00 Euro ausgewiesen wird.
Auf folgende Risiken/Änderungen ist hinzuweisen:
- Kosten/Einnahmeveränderungen im Vergleich zu den Vorjahren
1. Personalkosten
Die Tariferhöhungen aus dem Jahr 2018 und 2019 werden insgesamt in Höhe von 562.500,00 Euro übernommen.
2. Versicherung der Betriebseinrichtung / Sammlung
Die Erhöhung der Versicherungsbeiträge für die Betriebseinrichtung bzw. Sammlung wurde in Höhe von jährlich 76.400,00 Euro übernommen.
3. Stadtbibliothek Aachen
Für die Einrichtung der RFID Technologie wird eine Zuschusserhöhung in Höhe von 120.000,00 Euro gewährt.
Ebenfalls wurde eine Zuschusserhöhung in Höhe von 10.000,00 Euro für die Externe Anmietung der KGS Bildchen vorgenommen.
4. Depot Talstraße
Für die Einrichtung des Wegleitsystems wurde eine jährliche Zuschusserhöhung der Abschreibung in Höhe von 4.500,00 Euro für die Dauer von 10 Jahren vorgenommen. Weiter wurden die Erhöhung der Zahlung der Instandhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von jährlich 6.700,00 Euro gewährt.
II. Risiken:
Zuschussanträge für Drittmittel wurden für Ausstellungen und Veranstaltungen gestellt.
Zuwendungsbescheide liegen noch nicht in allen Fällen vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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64,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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273,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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54,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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57,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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50,3 kB
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8
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(wie Dokument)
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20,3 kB
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