Entscheidungsvorlage - FB 61/1125/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 5 Abs. 5 BauGB den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt die Aufstellung gemäß §2 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Planungsanlass und bisheriger Verlauf des Neuaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Aachen*2030

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 12.6.2008 beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen durch ein externes Büro vorzubereiten. Neben den veränderten Rahmenbedingungen, neuen gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben haben sich auch die voraussehbaren Bedürfnisse einer städtebaulichen Entwicklung für die Stadt Aachen geändert. Somit ergab sich die Notwendigkeit, die nach der beabsichtigten städtebaulichen Nutzung sich ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen neu darzustellen. Im März 2010 wurde unter dem Titel Aachen*2030 mit der Arbeit am Masterplan und dem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen, der  zukünftig den derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 mit seinen Änderungen ersetzen soll. Für die inhaltliche Erarbeitung wurde das Büro BKR, Büro für Kommunal- und Regionalplanung, Aachen, beauftragt.

 

Am 19. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030 als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die räumlich darstellbaren Zielaussagen galt es anschließend in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Aachen*2030 zu überführen.

 

Der Planungsausschuss hat am 03.04.2014 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplan Aachen*2030 durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat den Bericht der Verwaltung am 08.04.2014 zur Kenntnis genommen.

 

Im Rahmen der Programmberatung haben die Bezirksvertretungen am 30.04.2014, 06.05.2014 und 14.05.2014 zum Teil abweichende Beschlüsse zur Darstellung im Flächennutzungsplan-Vorentwurf gefasst. Die alternativen Nutzungsziele aus den Bezirken wurden als Varianten für die Frühzeitige Beteiligung aufgenommen und in der Planzeichnung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs ergänzend dargestellt.

 

In einer ergänzenden Programmberatung am 15.05.2014 hat der Planungsausschuss den Bericht der Verwaltung über die Beratungen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis genommen und beschlossen, neben der am 03.04.2014 beschlossenen Plandarstellung mit den in den Bezirken beschlossenen Varianten des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans einschließlich der Anpassung an ein damals laufendes Verfahren Münsterstraße die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

 

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.06. – 01.08.2014 statt. Am 23.06.2014 wurde eine öffentliche Veranstaltung zur Bürgerinformation durchgeführt. Hieran nahmen über 100 Bürgerinnen und Bürger teil. Darüber hinaus wurden im Zeitraum zwischen dem 24.06. und 03.07.2014 Bürgersprechstunden in allen Stadtbezirken angeboten, um die Öffentlichkeit direkt vor Ort über die Planung in den Bezirken zu informieren. Dieses Angebot haben rund 100 Interessierte wahrgenommen.

 

Die Träger Öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.07. – 29.08.2014 beteiligt.

 

In der darauffolgenden Zeit erfolgten wiederholt Sachstandsberichte zu aktuellen Verfahrensständen [PLA, AUK und Bezirke am 06.11.2014, 18.11.2015 bzw. 29.10./5.11.2014; PLA am 25.02.2016 und 17.05.2018 (nicht öffentlich)] bzw. zum Thema Klimafolgenanpassungskonzept in Verbindung mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 (PLA am 27.08.2015, AUK am 23.06.2015).

 

 

Abwägung

In der anschließenden Erarbeitungsphase wurden die rund 800 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Schriftstücke mit Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit und von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sorgfältig ausgewertet und einer fachlichen Bewertung unterzogen. Dabei wurden alle aus der Beteiligung eingegangenen Eingaben im weiteren Verfahren nach den Regularien des Baugesetzbuches behandelt und private und öffentliche Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen.

Über die zum Verfahren der Neuaufstellung des FNP eingegangenen Stellungnahmen hinaus wurden drei bisher laufende FNP-Änderungsverfahren, die parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet wurden, einschließlich der hierzu vorgebrachten Stellungnahmen in die Abwägung zur Neuaufstellung des FNP integriert. Es handelt sich um die Verfahren:

 

  • 128. FNP-Änderung – Richterich, Vetschauer Weg Süd
  • 131. FNP-Änderung – Richterich, Richtericher Dell
  • 118. FNP-Änderung – Aachen-Mitte, Campus West

 

Weitere zurzeit parallel laufende Änderungsverfahren wurden nicht aufgenommen, da ein früherer Abschluss des Verfahrens absehbar ist. Alle vorgesehenen Änderungen gehen konform mit den nun vorgesehenen Darstellungen des Flächennutzungsplans Aachen*2030.

 

Im Unterschied zur bisher im Rahmen von Bauleitplanverfahren durchgeführten Abwägungen mit einer direkten Antwort auf jede einzelne Eingabe sind alle vorgebrachten Aspekte thematisch gebündelt und zusammengefasst worden. Dadurch werden Wiederholungen vermieden und der Umfang des Abwägungsberichts bei gleichen Inhalten reduziert.

 

Um in Anbetracht des großen Umfangs der eingebrachten Schreiben eine nachvollziehbare Abwägung zu gewährleisten, erfolgte die Sortierung und Behandlung der durch Bürgerinnen und Bürger eingebrachten Aspekte entsprechend folgender Inhalte:

  • Teil C2 – Allgemeine Aspekte, die sich auf fachlich oder räumlich übergreifende Themenfelder beziehen
  • Teil C3 – Räumliche Aspekte, die einen unmittelbaren räumlichen Bezug auf eine konkrete Fläche oder Örtlichkeit haben

 

Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Schriftstücken der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt nach der bisher üblichen Vorgehensweise mit einer direkten Antwort ohne thematische und räumliche Bündelung der Aspekte in Teil C4.

 

Nach Fassung des Offenlagebeschlusses erhalten alle BürgerInnen, die eine Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingereicht haben, ein Schreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Systematik der Abwägung, der Berücksichtigung ihrer eigenen Stellungnahme sowie zum weiteren Vorgehen.

 

Die Vielzahl der vorgebrachten Anregungen, Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und Vorschläge für neu zu prüfende Flächen erforderten einen umfassenden Auswertungs – und Abwägungsprozess. Während dieses Planungsprozesses wurden Daten und Untersuchungen aktualisiert und aufbereitet. Die Ergebnisse sind in den weiteren Planungsprozess eingeflossen. Auch haben sich neue Prüfaufträge ergeben, die weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich machten.

Im Anschluss an die Auswertung der Eingaben wurden Entwurfsvorschläge für den FNP erarbeitet, welche zunächst intern mit den prozessbegleitenden Arbeitsgruppen aus Politik und Verwaltung (Verwaltungswerkstatt und interfraktionelle Gesprächsrunden) sowie der Bezirksregierung diskutiert und abgestimmt wurden. Hierbei ging es vor allem um die Variantendiskussion mehrerer Flächendarstellungen in sogenannten räumlichen Fokusbereichen. Dies beinhaltete insbesondere die Darstellungsvorschläge für die Varianten aus dem FNP-Vorentwurf, die aus abweichenden Beschlusslagen der Bezirksvertretungen hervorgegangen waren. Mit der Bezirksregierung Köln wurde intensiv über die Darstellung der Einzelhandelsthematik diskutiert. Hieraus ergibt sich neben der inhaltlichen Tiefe der Darstellung auch die Notwendigkeit einer Anpassung der „Sortimentsliste Aachen“. Hiernach muss zukünftig auch das Sortiment „Getränke“ als zentrenrelevant eingestuft werden. Dem trägt der Flächennutzungsplan Rechnung. Die Anpassung der „Sortimentsliste Aachen“ erfolgt parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplans in einem gesonderten Verfahren.

 

 

Anpassungs- und Überarbeitungsphase

Aufgrund der am 24.03.2017 beschlossenen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) und im Zuge dessen auch angepassten anderen maßgeblichen Vorschriften musste eine substantielle inhaltliche Überarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans vorgenommen werden. Eine der wesentlichen Änderungen lag in der Einführung einer neue Gebietskategorie, die es ermöglicht, in bereits bestehenden verdichteten, nutzungsgemischten Bereichen wie z.B. dem Frankenberger Viertel ein so genanntes „Urbanes Gebiet (MU)“ festzusetzen. Da sich in der Logik der Baunutzungsverordnung (BauNVO) „Urbane Gebiete“ aus gemischten Bauflächen (M) entwickeln müssen, wurden die Darstellungen des Flächennutzungsplan-Entwurfs hieran angepasst. Daraus resultierte eine gezielte Überprüfung des Auswertungs- und Abwägungsprozesses der rund 1.560 Schriftstücke aus dem Beteiligungsprozess sowie der Anpassung der zu bewertenden Prüfflächen und der Dossiers. Diese stellen das „Herzstück“ des Flächennutzungsplans dar, da hiermit erstmals eine umfassende und transparente Flächenbewertung auf gesamtstädtischer Ebene möglich wird.

 

Der neue FNP soll unter anderem die planerischen Erfordernisse zur Anpassung von Siedlungs- und Infrastrukturen, Freiräumen und Gewässern an die Folgen des Klimawandels konkretisieren. Die im Vorentwurf des FNP zunächst vorläufigen Abgrenzungen eines „Schutzbereichs Stadtklima“, durch die Bereiche der Stadt mit erhöhtem Bedarf an Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gekennzeichnet wurden, wurden im weiteren Prozess in die Schutzbereiche Stadtklima und Belüftungsbahn Stadtklima differenziert.

 

Aufgrund der Entscheidung des BVerwGs vom 13.12.2018, das die 117. Änderung des FNPs – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – für unwirksam erklärt hat, können die Inhalte dieser Änderung nicht wie ursprünglich vorgesehen in den FNP Aachen*2030 übernommen werden. Das Thema Windenergie wurde daher inhaltlich aus dem FNP Aachen*2030 herausgelöst. Es ist nun vorgesehen, ein Änderungsverfahren parallel zur Neuaufstellung des FNPs Aachen*2030 durchzuführen.

 

Im Jahr 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen gefasst. Mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im IV Quartal 2018 am Landschaftsplan liegt für geplante Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG), Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG) und geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) ab dem Zeitpunkt der Beteiligung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans als Satzung, längstens drei Jahre, gemäß § 48 LNatSchG NRW eine Veränderungssperre vor. Da mit der Neuaufstellung des Landschaftsplans auch die Grenzen der Natur- und Landschaftsschutzgebiete neu festgesetzt werden, sind die bislang rechtskräftigen NSG und LSG nachrichtlich nicht mehr in die Planzeichnung des FNP übernommen worden. Entsprechend § 5 Abs. 4 Satz 2 BauGB werden zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Abgrenzungen der geplanten NSG nachrichtlich dargestellt. Beide Planverfahren verlaufen derzeit parallel. Die nachrichtliche Darstellung der NSG-Abgrenzung wird sukzessiv bis zu Rechtskraft des Landschaftsplans im FNP nachrichtlich übernommen und der Plan somit fortgeschrieben.

 

 

Aus der oben beschriebenen Überarbeitungsphase resultiert nun der vorliegende FNP- Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung und des Umweltberichts.

 

Da der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen abschließend von der Bezirksregierung Köln genehmigt wird, wurden frühzeitig und regelmäßig Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde durchgeführt, um einzelne der o.g. Themenfelder inhaltlich so vorabzustimmen, dass im Rahmen der Genehmigungsphase die wesentlichen Fragestellungen als geklärt gelten können. Die Anfrage zur landesplanerischen Anpassung gem. §34 LPlG wird parallel zu den politischen Beratungen gestellt, so dass eine landesplanerische Einschätzung der Regionalplanungsbehörde vor Beginn der Offenlage erwartet werden kann.

 

 

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Es wurden zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum FNP-Vorentwurf, Stand 26.05.2014, vorgebracht. Inklusive der oben genannten integrierten Parallelverfahren waren 876 Schriftstücke mit insgesamt 855 Aspekten in der Abwägung zu berücksichtigen.

Die Anregungen umfassten unterschiedliche Schwerpunkte. Teilweise bezogen sich die Einwendungen auf konkrete Flächenausweisungen, teilweise auf grundsätzliche und übergeordnete Themenfelder.

In der Gesamtschau bezogen sich zahlreiche Anregungen auf die Vermeidung einer unangemessenen Inanspruchnahme von Flächen und Ressourcen im Aachener Stadtgebiet. Es wurde die Berücksichtigung von Umweltbelangen und der Erhalt des Stadt- und Landschaftsbildes, aber auch der Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Flächen angemahnt. Diese Grundtendenz drückte sich auch in konkreten und zahlreichen Vorschlägen zum Verzicht auf einzelne Flächenausweisungen aus. Im Zusammenhang mit den Flächenausweisungen im FNP-Vorentwurf wurde der durch die Stadt prognostizierte Bauflächenbedarf (Gewerbe und Wohnen) in Frage gestellt.

Andererseits wurden auch Vorschläge zur Entwicklung von Bauflächen vorgebracht, bspw. um die Entwicklung der Aachener Wirtschaft zu fördern sowie ein differenziertes Wohnraumangebot in Aachen entwickeln zu können.

 

Die Stadt Aachen hat im Sinne des § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) alle eingebrachten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und im Sinne der geordneten städtebaulichen Entwicklung bewertet und gewichtet. Hierfür hat die Stadt zunächst grundsätzliche Fragen, Kritik und Zweifel an Bedarfsermittlungen aufgegriffen. Im Ergebnis wurde auf die vorgebrachten Bedenken mit einer umfassenden Fortschreibung und Aktualisierung der Ermittlung der abwägungsrelevanten Grundlagen reagiert. Diese aktualisierten und vollständigen Abwägungsgrundlagen dienten als belastbare Basis, um alle bisherigen Flächenausweisungen des Vorentwurfs für den FNP-Entwurf erneut auf den Prüfstand zu stellen und im Rahmen der Abwägung zu bewerten. Die Ergebnisse sind im Entwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie in der Umweltprüfung und der städtebaulichen Eignungsprüfung transparent dokumentiert.

 

Im Rahmen der Gewichtung der sich konträr gegenüberstehenden Belange spielte der Zielkonflikt zwischen der Rücknahme von Bauflächen einerseits und der zumindest weitgehenden Deckung der für Aachen bestehenden Wohnbauland- und Gewerbeflächennachfrage eine tragende Rolle. In der Abwägung gewichtete die Stadt die Belange einer neuen Flächenausweisung zur Deckung bestehender Baulandbedarfe in unterschiedlichen Standorten höher als die Belange bspw. des Freiraumschutzes, des Erhalts des derzeitigen Siedlungsgefüges oder des Erhalts von landwirtschaftlichen Flächen.

 

Auf Basis der gesamtstädtischen Betrachtung sieht die Verwaltung insgesamt ein ausgewogenes Maß zwischen geordneter städtebaulicher Entwicklung durch Bauflächendarstellung und dem Schutz des Außenbereichs und Freiraum. Der Anregung, Flächen und Ressourcen zu schonen, wird in der Abwägung mit anderen Belangen – hier insbesondere der Bereitstellung von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen - so weit wie möglich und in einem in der Gesamtschau verträglichen Umfang gefolgt.

 

Weitere Stellungnahmen bezogen sich auf das Thema Mobilität und Verkehr. Diesbezügliche Anregungen wurden im Rahmen der Abwägung so weit wie möglich berücksichtigt; konnten jedoch aufgrund der groben Maßstäblichkeit und der gesetzlichen Aufgabe des FNP (Darstellung der Art der Bodennutzung – keine Darstellung von Einzelmaßnahmen) nicht auf der Ebene des FNP umgesetzt werden.

 

Weitere Stellungnahmen bezogen sich auf den Verfahrensablauf und die Art der Beteiligung sowie die Transparenz und Zugänglichkeit von Gutachten, das Verhältnis des FNP zur Landes- und Regionalplanung sowie auf diverse andere Themen.

Diese Stellungnahmen wurden soweit möglich im FNP berücksichtigt bzw. Fragen geklärt. Einige Themen bezogen sich auf detailliertere Planungsebenen und waren nicht für die Maßstabsebene des FNP maßgeblich. Hinsichtlich der Beteiligungsverfahren wurden Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Beteiligung aufgenommen. Diese sollen soweit möglich für das weitere Verfahren berücksichtigt werden. Eine Transparenz und Zugänglichkeit zu relevanten Gutachten wird im Rahmen der Offenlage gewährleistet.

 

 

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Auch von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden zahlreiche Stellungnahmen zum FNP-Vorentwurf, Stand 26.05.2014, vorgebracht. Inklusive der oben genannten integrierten Parallelverfahren waren 160 Schriftstücke mit insgesamt 461 Aspekten in der Abwägung zu berücksichtigen.

 

Die Eingaben der Behörden und Träger öffentlicher Belange enthielten Hinweise zu Leitungstrassen, zu Schutzabständen sowie Anregungen zu ergänzenden Fachgutachten und Darstellungen, bspw. zum Denkmalschutz oder zu Darstellungen im Umfeld der RWTH Aachen.

 

Die Nachbarkommunen begrüßten im Grundsatz die Entwicklung in Aachen und betonten den Wunsch nach Fortsetzung der laufenden Kooperationsgespräche.

 

 

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030

Die Verwaltung empfiehlt für die Neuaufstellung des FNP den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen und den Entwurf des FNP in der vorliegenden Form gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei soll die Dauer der Offenlage abweichend von der vom Gesetzgeber geforderten 4-wöchigen Auslegung aufgrund der Komplexität und der gesamtstädtischen Bedeutung des Planwerks 5 Wochen betragen, damit der Öffentlichkeit mehr Zeit zur Einsichtnahme sowie zur Erstellung der Eingaben gegeben werden kann.

 

 

Weitere Angebote zur Information der Öffentlichkeit

Aufgrund der Komplexität der inhaltlichen Zusammenhänge und des Verfahrens, der Verfahrensdauer und des hohen öffentlichen Interesses an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist eine transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit wichtig. Zur Information der Öffentlichkeit soll daher eine weitere öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden. Diese soll dazu dienen, die wesentlichen Inhalte des Flächennutzungsplans und die ihm zu Grunde gelegten Prognosen zu erläutern. Weiterhin sollen hier  Erläuterungen zu den Unterlagen gegeben werden, die in der parallel stattfindenden Offenlage ausliegen. Weiterhin ist vorgesehen, in allen Bezirken Bürgersprechstunden anzubieten. Hier stehen dann Vertreter des Büros BKR sowie der Verwaltung zur Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplans für Rückfragen zur Verfügung. Jeder, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgegeben hat, erhält ein Anschreiben, aus dem hervorgeht, an welcher Stelle in der Abwägung diese Stellungnahme berücksichtigt wurde. Mit diesem Angebot geht die Stadt Aachen weit über das gesetzlich verankerte Maß der Bürgerbeteiligung und –Information hinaus und trägt so dem hohen Informationsbedarf der Öffentlichkeit Rechnung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Gemeinsam mit dem Büro BKR Aachen wurde der Masterplan Aachen*2030 zur strategischen Stadtentwicklung und zur Vorbereitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen erstellt. Der Rat der Stadt Aachen hat den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die räumlich darstellbaren Zielaussagen sind in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.

 

Für die noch ausstehenden Schritte zur Fertigstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 stehen jährliche Mittel bei PSP-Element 4-090101-902-4 „Masterplan/Flächennutzungsplan“ im Haushalt bereit.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-090101-902-4 „Masterplan/Flächennutzungsplan“

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

95.000

95.000

285.000

285.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

Ergebnis

95.000

95.000

285.000

285.000

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018

 

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Anlagen

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