Entscheidungsvorlage - FB 61/1121/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der Variante 1 (Plan-Nr.: 2018/12-11) den Planungsbeschluss für die Maßnahme zu fassen und die Verwaltung damit zu beauftragen, die Ausbauplanung zu erarbeiten.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er fasst auf Grundlage der Variante 1 (Plan-Nr: 2018/12-11) den Planungsbeschluss für die Maßnahme und beauftragt die Verwaltung damit, die Ausbauplanung zu erarbeiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Von März bis November 2019 wird Regionetz Tiefbauarbeiten in der Lothringerstraße zwischen der Harscampstraße und der Wilhelmstraße vornehmen. Im Zuge der Wiederherstellung soll die Lothringerstraße in diesem Abschnitt als Teil der in Planung bzw. Umsetzung befindlichen Rad-Vorrang-Route Aachen 1 und des Fußgängerpremiumweges 3 (s. Anlage 1) entsprechend der funktionalen Belange dieser übergeordneten Netzkonzepte umgestaltet werden.

 

Heutige Situation

Als Verbindung zwischen dem Innenstadtbereich und dem Frankenberger Viertel stellt die Lothringerstraße bereits heute eine stark von Fußgängern und Radfahrern genutzte Achse im Suermondtviertel dar. Durch Netzunterbrechungen und -einschränkungen für den Kfz-Verkehr weist der hier betrachtete Abschnitt für den Kfz-Verkehr im Gegensatz zum nichtmotorisierten Individualverkehr keine übergeordnete Verbindungsfunktion auf. Aufgrund des von der Lothringerstraße aus erreichbaren Parkhauses "Lothringerstraße" (weitere Zufahrt auch über Theaterstraße) sowie des "Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung der StädteRegion Aachen" übernimmt die Straße für den Kfz-Verkehr überwiegend hierfür eine Erschließungsfunktion.

 

In der Tagesspitzenstunde (7:30 - 8:30 Uhr) nutzen 326 Kfz-Nutzer, 270 Radfahrer und 245 Fußgänger die Straße an der Einmündung Wilhelmstraße. Die Kfz-Stärke ist aufgrund des Unterrichtsstarts des Berufskollegs stark auf die morgendliche Spitzenstunde konzentriert. Über den Gesamttag (7- 19 Uhr) verteilt sich der aufkommensbezogene Modal-Split der Lothringerstraße (im Einmündungsbereich Wilhelmstraße) auf 35% Kfz, 28% Radfahrer und 37% Fußgänger.

 

Die Lothringerstraße im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone. Die Straße ist in ihrer gesamten Länge von ca. 200 m im Trennprinzip ausgebaut (s. Anlage 3). Der Abschnitt zwischen der Wilhelmstraße und der Zufahrt zum Berufskolleg ist als Einbahnstraße (in Richtung Harscampstraße) ausgewiesen. Die nutzbare Fahrbahn weist hier eine Breite von 3,60 m auf. Beidseitig stehen durch das zulässige Fahrbahnrandparken in diesem Abschnitt insgesamt 26 Parkplätze zur Verfügung. Der Radverkehr wird in Fahrtrichtung der Einbahnstraße auf der Fahrbahn geführt. In Gegenrichtung steht dem Radfahrer der Seitenraum auf nördlicher Seite, ausgeschildert als "Gehweg (Radfahrer frei)", zur Verfügung. Die Nebenanlage hat hier eine Breite von 3,37 m (1,70 m ehemaliger benutzungspflichtiger Radweg; 1,67 m Gehweg). Auf südlicher Seite ist der Gehweg 1,50 m breit.

 

Der nicht als Einbahnstraße ausgewiesene Abschnitt zwischen der Zufahrt zum Berufskolleg und der Harscampstraße weist an der engsten Stelle eine nutzbare Fahrbahnbreite von 4,55 m auf. Zwischen den Baumfeldern ist das Fahrbahnrandparken beidseitig möglich (21 Parkplätze). Der Radfahrer wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Für den Fußverkehr stehen Gehwege mit einer Breite von 2,00 m (nördliche Seite) bzw. 2,40 m (südliche Seite) zur Verfügung.

 

Insgesamt entsprechen die Querschnittsmaße der Lothringerstraße im betrachteten Abschnitt nicht den Richtlinien für Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Eine Anpassung des Straßenraums ist - insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Belange der hier zukünftig verlaufenden Rad-Vorrang-Route und des Premiumfußweges - erforderlich.

 

Planung

Die Planung sieht grundsätzlich vor, die heutige verkehrliche Funktion der Lothringerstraße beizubehalten, wobei die besonderen Ansprüche für den Fuß- und Radverkehr durch verschiedene Maßnahmen berücksichtigt werden:

  • Die Lothringerstraße soll in dem gesamten Abschnitt zwischen der Harscampstraße und der Wilhelmstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Ein entsprechender Ratsantrag („Fahrradstraße im Suermondtviertel“) wurde im Jahr 2009 von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gestellt (s. Anlage 8). Die Gestaltung der Fahrradstraße erfolgt gemäß der am 13.09.2018 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Standards (s. Anlage 2).
  • Eine Kfz-Freigabe der Fahrradstraße ist zur Erreichbarkeit der in der Straße liegenden Ziele vorgesehen; im Bereich zwischen der Wilhelmstraße und der Zufahrt Berufskolleg weiterhin als Einbahnstraße. Der Radverkehr soll auch hier in beiden Richtungen auf der Fahrbahn geführt werden. Hierzu ist in diesem Abschnitt eine Verbreiterung der Fahrgasse notwendig.
  • Im Zuge der Fahrradstraßenausweisung soll eine Vorfahrtberechtigung der Lothringerstraße gegenüber der Richardstraße erfolgen. Entsprechend der Gestaltungsstandards wird der Knotenbereich rot eingefärbt.
  • Die Querung der Wilhelmstraße für Fußgänger und Radfahrer kann über die existierende signalisierte Furt (separiert für Radfahrer und Fußgänger) erfolgen. Die Furtmarkierung wird an die neue Straßenraumaufteilung angepasst.
  • Der Einmündungsbereich der Lothringerstraße / Wilhelmstraße soll gepflastert werden. Durch den Oberflächenmaterialwechsel wird zum einen der Beginn der Fahrradstraße optisch verdeutlicht. Zum anderen dient es der Kennzeichnung der Fläche, die dem Fußgänger zum (unsignalisierten) Queren der Lothringerstraße entlang der Wilhelmstraße vorbehalten ist.
  • Durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, bleibt die Nebenanlage auch im Einbahnstraßenbereich ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten und verbreitert sich hier auf der nördlichen Seite (Seite des Premiumweges) auf 2,90 m. Diese Gehwegbreite zieht sich bis zur Kultureinrichtung „Raststätte“ durch.
  • Im gesamten Abschnitt sollen zudem zwischen den Parkständen auf nördlicher Seite sechs neue Baumfelder entstehen. Diese sollen eine grüne Achse entlang des Premiumfußweges 3 ausbilden und dadurch die Nutzerqualität für den Fußgänger aber auch den Radfahrer erhöhen. Durch diese ergänzenden Baumpflanzungen gelingt eine vollständige Begrünung der nördlichen Gehwegseite zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße.
  • Als weitere Maßnahme des Premiumfußweges wird eine Aufenthaltszone auf Höhe der Kultureinrichtung „Raststätte“ errichtet. Neben der Baumpflanzung umfasst dies die Schaffung einer Sitzgelegenheit für den Fußgänger.
  • Zudem wird zu einem späteren Zeitpunkt das große Baumfeld zwischen Richardstraße und Harscampstraße zu einer begehbaren Baumscheibe umgewandelt und damit auch an dieser Stelle eine Verbesserung für die Fußgänger erreicht. Diese Maßnahme wird an dieser Stelle aus Gründen der Vollständigkeit (Abschnitt Wilhelmstraße bis Harscampstraße) bereits in dieser Vorlage erwähnt.

 

Die grundsätzliche Zielsetzung der Planung - das heißt die Berücksichtigung der besonderen Belange des Rad- und Fußverkehrs - kann durch unterschiedliche Ausprägungen der genannten Maßnahmen in Bezug auf den Aufwand und die Auswirkung auf andere verkehrliche Belange erreicht werden. Die verschiedenen Varianten werden im Folgenden aufgeführt:

 

Variante 1 (Vorzugsvariante):

Die Variante 1 sieht die Umsetzung der Fahrradstraße und des Premiumfußweges bei Beibehaltung aller Parkplätze und Bestandsbäume vor (s. Anlage 4). Hierzu bedarf es des oben beschriebenen Umbaus der nördlichen Nebenanlage im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Zufahrt Schule. Die Fahrgassenbreite der Fahrradstraße entspricht den Standards und beträgt im Kfz-Einbahnstraßenbereich 3,55 m zzgl. je 0,5 m Sicherheitstrennstreifen zum Parken. Das Begegnen zweier nebeneinander fahrender Radfahrer und eines Pkws ist allerdings hier sowie partiell auch in weiteren Abschnitten der Straße nicht möglich. Besondere gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich. Im Bereich des vorgesehenen Umbaus beträgt die Gehwegbreite 2,90 m. Der Gehweg auf südlicher Seite sowie der gesamte Abschnitt zwischen der Zufahrt Parkhaus und der Harscampstraße wird mit Ausnahme der Herstellung zweier zusätzlicher Baumfelder baulich nicht verändert.

 

Variante 2:

Die Variante 2 sieht die optimale Umsetzung der Fahrradstraße und des Premiumfußweges bei Reduzierung von 22 Parkplätzen und Fällung von vier Bestandsbäumen vor (s. Anlage 5).

Für die Umsetzung ist ein Komplettumbau der Straße erforderlich. Auf der gesamten Straßenlänge wird die Fahrradstraße mit der optimalen Fahrgassenbreite von 4,50 m (zzgl. 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zum Parken) ausgebaut. Das Begegnen zweier nebeneinander fahrender Radfahrer und eines Pkws wird auf der gesamten Straßenlänge ermöglicht. Der Gehweg auf nördlicher Seite wird auch im Bereich zwischen Zufahrt Schule und Richardstraße auf 2,90 m verbreitert. Auf der südlichen Seite wird der Gehweg im Abschnitt der Einbahnstraße mit einer Breite von 2,50 m hergestellt. Zur Umsetzung dieser für den Rad- und Fußverkehr optimalen Querschnittsaufteilung bedarf es der Wegnahme des Parkstreifens (inkl. Baumfelder) auf südlicher Seite.

 

Variante 3:

Die Variante 3 sieht die optimale Umsetzung des Premiumweges auf gesamter Länge sowie die optimale Umsetzung der Fahrradstraße im Bereich zwischen der Zufahrt Berufskolleg und der Harscampstraße bei der Reduzierung von 4 Parkplätzen und der Fällung von vier Bäumen vor (s. Anlage 6).

Der Umbau und die Querschnittsaufteilung entspricht Variante 2. Allerdings wird im Einbahnstraßenbereich der südliche Gehweg nicht verbreitert und der Parkstreifen bleibt erhalten. Dadurch resultiert hier – entsprechend Variante 1 – eine Fahrgassenbreite von 3,55 m zzgl. je 0,50 m Sicherheitstrennstreifen. In diesem 90 m langen Abschnitt ist das Begegnen zweier nebeneinander fahrender Radfahrer und eines Pkws nicht möglich. Die Herstellung der optimalen Fahrgassenbreite im Bereich zwischen der Zufahrt Berufskolleg und der Harscampstraße erfordert die Wegnahme des kurzen Parkstreifens und der Baumfelder auf südlicher Seite.

 

Die Park- und Baumbilanzen sowie die resultierenden Fahrgassen- und Gehwegbreiten der drei Varianten sind in Anlage 7 gegenübergestellt.

 

Nach Abwägung aller Belange wird die Variante 1 als Vorzugsvariante ausgewählt. Hierdurch kann entsprechend der übergeordneten Bedeutung der Straße für den nichtmotorisierten Individualverkehr eine deutliche Verbesserung für den Rad- und Fußverkehr erreicht werden. Durch die Ausweisung und auffällige Gestaltung der Fahrradstraße wird der Radverkehr auf der Fahrbahn priorisiert. Der Gehweg bleibt dem Fußverkehr vorbehalten und wird im stark frequentierten Bereich zwischen der Zufahrt Berufskolleg und der Wilhelmstraße auf der besonnten Nordseite deutlich verbreitert. Die Straße gewinnt durch die Schaffung von Baumfeldern und eines möblierten Bereiches an Aufenthaltsqualität. Der Umbau der Straße begrenzt sich auf die Nordseite des Einbahnstraßenabschnittes.

Im Gegensatz zu den Alternativvarianten ist die Fällung von Bestandsbäumen nicht erforderlich. Zudem können in diesem Teil der Bewohnerparkzone S mit sehr hohem Parkdruck sowie der regelmäßigen Vollauslastung des Parkhauses „Lothringerstraße“ bei der gewählten Variante alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum erhalten bleiben, sodass auch die Belange des ruhenden und fließenden Kfz-Verkehrs berücksichtigt werden.

 

Kosten und Finanzierung

Für die Umsetzung der Maßnahme entsprechend der Vorzugsvariante ist überschlägig mit Kosten in Höhe von 195.000 € (Umbau 125.000 €, Baumfelder 60.000 € und Markierung / Beschilderung Fahrradstraße 10.000 €) zu rechnen. Der Umbau erfolgt im Anschluss an die Regionetz-Maßnahme und wurde mit dieser abgestimmt. Synergieeffekte können gegebenenfalls die anfallenden Kosten reduzieren. Eine genaue Kostenermittlung wird im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen. Der Umbau sowie die Markierung / Beschilderung der Fahrradstraße wird im Rahmen des Projektes „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 - Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung bei PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 / 4-120102-969-8 "Radvorrangroute1". Die sechs neuen Baumfelder werden Kosten in Höhe von ca. 60.000 € erzeugen. Diese Teilmaßnahme wird mit im Rahmen des Innenstadtkonzeptes aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert. Mittel zur Ausführung der Baumfelder stehen im Haushalt bei PSP-Element 5-130101-900-03300-300-1 "Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)" zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 Radvorrangroute1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.393.600

1.393.600

0

0

0

0

Ergebnis

1.393.600

1.393.600

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-969-8 Radvorrangroute1

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

188670,46**

188.670,46

204.000

204.000

0

0

Abschreibungen

186.500,00*

186.500,00

0

0

0

0

Ergebnis

307.170,46

307.170,46

204.000

204.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018

**Haushaltsansatz i.H.v. 68.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 120.670,46 €

 


Finanzielle Auswirkungen

 

PSP Element 5-130101-900-03300-300-1 Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020-2022

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020-2022

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

120.000

120.000

400.000

400.000

520.000

520.000

Auszahlungen

170.000

170.000

500.000

500.000

670.000

670.000

Ergebnis

-50.000

-50.000

-100.000

-100.000

150.000

150.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-130101-932-2 Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020-2022

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020-2022

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

120.000

120.000

400.000

400.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

170.000

170.000

500.000

500.000

0

0

Ergebnis

-50.000

-50.000

-100.000

-100.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/

 

Die Kosten für die Maßnahme „Herstellung 6 neuer Baumstandorte in der Lothringer Straße“ belaufen sich auf 60.000,-- €.

Die erforderlichen Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-130101-900-03300-300-1, 78350000 in diesem Jahr als Ansatz in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Die Maßnahme wird im Rahmen des Innenstadtkonzeptes „Wohnumfeldverbesserung durch Baumpflanzungen“ zu 80% gefördert.

Erst ab dem 4.Jahr nach Fertigstellung übernimmt E 18 die Pflege und Unterhaltung.

Aufgrund der zurzeit insgesamt im Stadtgebiet bestehenden negativen Baumbilanz fallen zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Folgekosten an.

Die Summe der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten für alle städtischen Bäume werden auf Grundlage des zurzeit in Aufstellung befindlichen Baumkatasters sowie im Rahmen des Grünflächenmanagements ermittelt.

 

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Anlagen

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