Kenntnisnahme - FB 61/1117/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde Maßnahmen VennbahntrasseAntrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 26.09.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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06.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die darin enthaltenen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Vennbahntrasse/ Bahnhofsvision Kornelimünster zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In ihrer Sitzung am 26.09.2018 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Verwaltung gebeten, „bis zur entsprechenden Herstellung (der Verschwenkung Vennbahnweg im Bereich des Biergartens Bahnhofsvision, Anm.) in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, Piktogrammanbringung oder andere geeignete geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen.“
Anschließend haben sich Vertreter der städtischen Fachdienststellen mit Frau Schillings (Gastronomin), der Mutter des seinerzeit verunglückten Kleinkindes und zwei Vertretern der Polizei erneut vor Ort getroffen. Jede Form dauerhafter baulicher Querelemente oder Aufpflasterungen im Vennbahnweg wird übereinstimmend abgelehnt, weil sie auch bei geschlossener Gaststätte, Dunkelheit oder Schlechtwetter ohne Außenausschank die Radfahrer behindert und gefährdet. Farbliche Flächen auf dem asphaltierten Vennbahnweg ähnlich der Gestaltung im belgischen Raeren sind im deutschen Verkehrsraum nicht zulässig. Weiterhin werden die Radfahrer ihr Geschwindigkeitsverhalten nur von einer erkennbaren gut besuchten Außengastronomie und nicht von bunten Fahrbahnmarkierungen abhängig machen.
Für folgende Gestaltungsvorschläge konnte vor Ort Einigkeit erzielt werden:
-Auswechseln der aus beiden Richtungen vom Gaststättenbetreiber vor Jahren aufgestellten modifizierten Schilder „Kellner“ gegen amtliche Z. 133 „Fußgänger“ oder 136 „Kinder“ durch den Stadtbetrieb Aachen (öffentliche Verkehrsfläche). Die Betreiberin ist bereit, ihre privaten Schildermasten zur vorübergehenden Befestigung der städtischen Schilder bis zur baulichen Verschwenkung des Vennbahnweges in 3 bis 4 Jahren zur Verfügung zu stellen.
-Wegnahme der ersten Gruppe mit drei übereinanderstehenden Windschutzelementen gegenüber der Gaststätte einschließlich des Eckpfostens, um einen besseren Blickkontakt zwischen ankommenden Radfahrern und querungswilligen Kindern/Fußgängern zu gewährleisten. Frau Schillings als Aufstellerin der Wand sagt die Entfernung zu.
-Einzäunung (z.B. Holzzaun in max. 1m Höhe) der Außenbewirtungsfläche gegenüber der Gaststätte im Teilstück zwischen jetziger Windschutzwand und Laterne (ca. 15 m) einschließlich eines 2 m-Stücks quer anstelle des weggenommenen Windschutzelementes (siehe voriger Absatz). Der Zaun ist mit einem Abstand von 50 cm zur Asphaltkante Vennbahnweg in die Nebenanlage zu setzen, um Gefährdungen der vorbei fahrenden Radfahrer zu vermeiden. Neben der Windschutzwand ist eine 2 m breite Lücke als Durchgang für Gäste und Kellner zu lassen, um die Querungsvorgänge auf eine bestimmte Stelle und damit für alle berechenbarer zusammenzufassen (siehe Plan).
Da bezirkliche Mittel für eine solche im öffentlichen Interesse liegende Einfriedung nicht zur Verfügung stehen, müssen sich die Gaststättenbetreiberin und das Städtische Immobilienmanagement bezüglich der Übernahme der Kosten verständigen. Ein Vertreter des Immobilienmanagements (FB 23/20) wird in der Sitzung über das Ergebnis der Verhandlungen mit Frau Schillings, die anfallenden Kosten und die Finanzierung des städtischen Anteils berichten.
-Auftragen eines Z. 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) als Bodenmarkierung in blau-weißer Gestaltung auf den Asphalt des Vennbahnweges in Höhe der zukünftig übrig bleibenden Fußgängerquerungsstelle (Zaunöffnung), um die heraustretenden Fußgänger auf die kreuzenden Radfahrer hinzuweisen.
-Aufstellen je eines oder zwei neonfarbener Plastikfiguren in Kleinkindgröße aus jeder Richtung jeweils 20 m vor der Außengastronomie durch Frau Schillings auf ihrem Grundstück als Hinweise auf querende Kinder (werden jeweils bei besuchsstarker Außengastronomie durch die Gaststätte aufgestellt und wieder eingezogen).
Der in der Bezirksvertretungssitzung am 26.09.2018 ins Gespräch gebrachte Zebrastreifen auf dem Vennbahnweg findet ebenfalls keine Zustimmung, da bei aller Spontanität der querenden Gaststättenbesucher auf jeden Fall diese auch zukünftig beim Queren wartepflichtig sein sollen und dem Vennbahnweg als durchgehendem Premiumradweg der Vorrang verbleiben soll.
Im Oktober 2018 wurde das fortgeschriebene Konzept des „Aktionsplan für mehr Verkehrssicherheit“ im Mobilitätsausschuss vorgestellt. Ein wesentlicher Baustein ist eine „Kommunikationskampagne für mehr
Rücksichtnahme und Sicherheit im Straßenverkehr“. Hierzu wird ein „Katalog öffentlichkeitswirksamer Einzelaktionen“ entwickelt werden, im Rahmen dessen auch Aktionen für mehr Rücksicht auf diesem Abschnitt des Vennbahnweges enthalten sein werden.
Anlagen
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