Kenntnisnahme - BA 4/0148/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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06.02.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Einrichtung eines Haltverbotes für die Straße St.-Gangolfsberg in Höhe der Ausfahrt
Schulberg 20
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat gemäß § 45 StVO das o.a. Haltverbot (VZ 283-10 und 283-20 StVO) angeordnet und in die örtliche Überwachung aufgenommen, da sich in letzter Zeit die Anregungen bzw. Forderungen, den Bereich des Versatzes Vennbahnweg an der Straße St.-Gangolfsberg vom ruhenden Verkehr zu befreien, gehäuft haben.
Diese Haltverbotsbeschilderung soll mehrere unterschiedliche Aspekte entschärfen. Dazu zählen u.a.
A)Durch parkende PKW am Fahrbahnrand war der Sicherheitsabstand im fließenden Verkehr zwischen den Kraftfahrzeugen und den Radfahrern auf dem St. Gangolfsberg im Versatzstück Vennbahnweg immer recht eng, weswegen auch einige Radfahrer lieber auf dem Gehweg fuhren als in der Fahrbahn dem Autoverkehr entgegen. Jetzt steht ihnen die ganze Fahrbahnbreite zur Verfügung, so dass sie mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden oder am Gegenverkehr vorbeifahren können.
B)Bei besucherstarken Veranstaltungen im Bezirksamt (Sitzungen, Hochzeiten u.ä,) war der
St.Gangolfsberg gelegentlich einseitig komplett zugeparkt, sodass ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich war. Die neue Haltverbotszone bietet nun eine Ausweichmöglichkeit.
C)Die Zufahrt zum Bezirksamt Kornelimünster/Walheim wird an den Werktagen montags bis freitags von den Besuchern des Bezirksamtes und der Polizeidienststelle intensiv genutzt. Die Ausfahrt auf die Straße St.-Gangolfsberg ist wie eine Grundstücksein- und -ausfahrt mit einem abgesenkten Bord versehen, was zur Folge hat, dass die Fahrzeuge am Fahrbahnrand legal bis an die Flügelsteine parken. Diese parkenden Fahrzeuge erschweren jedoch beim Ausfahren von der Straße Schulberg erheblich die Sicht auf den fließenden Verkehr. Insbesondere zu den Schulzeiten ist das Einfahren in die Straße mit Risiko behaftet.
D) Die Forderung nach Verbesserung der Sichtverhältnisse für querende Grundschulkinder zwischen Schulberg und Vennbahnweg / Bahnhofsvision ist im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätsprojektes, das mit der KGS Kornelimünster erarbeitet worden ist.
Das Ziel dieses Mobilitätsprojektes ist es, eine sichere und eigenständige Mobilität von Schülerinnen und Schülern zu fördern. Dazu wurden zu Beginn des Projektes Befragungen durchgeführt, die u.a. gezeigt haben, an welchen konkreten (straßenräumlichen) Stellen, die Schüler unsicher sind und die Gründe für ihre Unsicherheit thematisiert. Teilweise wurden - wie in diesem Fall – bereits konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht.
- Parksituation im Bereich des Seniorenzentrums Auf der Kier 9b, OT Walheim,
Aufgrund des Parkdrucks in o.a. Bereich wird nach Hinweisen aus der Bevölkerung auch auf der Vennbahnstrasse bzw. dem markierten Fußweg geparkt.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat angekündigt, die Kontrollen in diesem Bereich zu verstärken.
- Sanierung der Umkleiden in der Sporthalle Nerscheider Weg
Die Grüne-Fraktion hat in der letzten Sitzung nachgefragt, wann mit der Sanierung der Umkleiden in o.a. Sporthalle zu rechnen ist.
Nach Rücksprache mit dem Gebäudemanagement soll diese Maßnahme in 2019 durchgeführt werden.
- Beschlusskontrolle
Die entsprechenden Listen sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,8 kB
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(wie Dokument)
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90,9 kB
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