Entscheidungsvorlage - FB 36/0363/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zur Wegesanierung im Stadtpark zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, die Verwaltung mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen zu beauftragen.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Wegesanierung im Stadtpark zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt in seiner Zuständigkeit für denkmalpflegerische Belange, die Verwaltung mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen zu beauftragen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Wegesanierung im Stadtpark zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen zu beauftragen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Parkpflegewerk: Entwicklungskonzept und Maßnahmen

Im Oktober und November 2018 wurde den zuständigen Gremien das Parkpflegewerk für den Stadtpark vorgestellt. Auf dieser Basis wurde der Auftrag für die weitergehende Planung der dort genannten Maßnahmen beschlossen. Eine vorrangige Handlungsempfehlung des Parkpflegewerks, auf die bereits in der entsprechenden Beschlussvorlage eingegangen wurde, ist die Sanierung besonders wichtiger Teile des Wegesystems.

 

Erster Umsetzungsschritt: die Erneuerung von Wegeflächen

Die Wege im Stadtpark werden intensiv für Sport und Erholung genutzt. Zudem haben sie eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Innenstadt im Bereich der Monheimsallee und den Quartieren nördlich und östlich Passstraße. Die Bandbreite der Altersgruppen bei den Nutzerinnen und Nutzern ist hoch. Nicht zuletzt aufgrund der Lage mehrerer Kindertagesstätten und einer Seniorenresidenz im direkten Umfeld des Parks ist eine gute Beschaffenheit der Wege wichtig, auch für den Gebrauch mit Kinderwagen, Laufrädern und Rollatoren.

 

Während der Bestandsaufnahme des Parkpflegewerks wurde erneut deutlich, dass vor allem in den zahlreichen Hanglagen durch Ausspülungen immer wieder Schäden an unbefestigten Wegeoberflächen entstehen. Diese verursachen einen wiederkehrend hohen Unterhaltungsaufwand und damit verbunden kontinuierliche Kosten.

 

Abb. 1: Beispiel für schadhafte wassergebundene Decke, Einfassung und Entwässerung außer Funktion

 

Aus diesem Grund wurde als erster Baustein zur Umsetzung des Parkpflegewerks eine Planung für die Erneuerung besonders problematischer Wegeflächen erstellt. Um die Nutzbarkeit zu verbessern und diese auch bei schwierigen topografischen Verhältnissen langfristig zu gewährleisten, wird dabei in einigen Bereichen ein Wechsel des Belags vorgesehen.

 

Dabei werden v. a. zwei Ziele verfolgt:

  • die nachhaltige Reparatur schadhafter Wege, insbesondere ausgespülter Flächen in Hanglagen (Schwerpunkt im Bereich des Wingertsbergs)
  • eine auch bei schlechter Witterung gut nutzbare 'Hauptverbindung' von der Monheimsallee bis zur nördlichen und östlichen Passstraße

 

Bauweise und Oberflächen

Die 'Hauptverbindung' (siehe Lageplan) ist in dem Abschnitt von der Monheimsallee bis zum Gebäude des Neuen Aachener Kunstvereins (NAK) heute schon asphaltiert. Der Belag ist jedoch fast durchgängig beschädigt, er weist zahlreiche Risse und Unebenheiten auf. Deshalb wird der Asphalt in diesem Bereich erneuert (siehe Lageplan, Teilbereiche 1-3). Die übrigen Abschnitte bis zur Kastanienallee an der Passstraße sind derzeit wassergebundene Flächen. Sie sollen wegen des bereits geschilderten, dauerhaften Auftretens von Ausspülungen ebenfalls asphaltiert werden. Dieser Belag erhält jedoch als Oberfläche eine speziell verarbeitete Einstreu, um dem optischen Eindruck der ursprünglichen Wegeflächen zu entsprechen und damit den Anforderungen der Denkmalpflege entgegen zu kommen (siehe Lageplan, Teilbereiche 4-11).

 

Der Weg wird, außer im Bereich bestimmter Baumstandorte (siehe unten), auf der ganzen Länge beidseitig mit einem grauen Kantenstein eingefasst, kombiniert mit einem vorgelagerten Basamentstein. Mit wenigen Ausnahmen aus Gründen der Wasserführung ist jeweils eine Anschlagshöhe von ca. 5cm zwischen Kantenstein und Basamentstein vorgesehen.

 

In dem Abschnitt vom Gebäude des NAK bis zur Kastanienallee an der Passstraße wird in Verbindung mit den Wegebauarbeiten der Entwässerungskanal erneuert. Die alten Leitungen sind teilweise eingebrochen, durchwurzelt und verstopft. Die Entwässerung der zu erneuernden Flächen kann nicht über dieses schadhafte Kanalsystem erfolgen. Ebenfalls wird im Zuge der Sanierung ein Kabel für eine spätere Ergänzung der Beleuchtung an der 'Hauptverbindung' in Richtung Kastanienallee verlegt

 

Baumschutz

Zur Planung für die Wegesanierung wurde eine Ortsbegehung mit dem Sachgebiet Baumschutz durchgeführt, weil auch Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen durchgeführt werden müssen. Der jeweiligen Situation entsprechend werden verschiedene Schutzmaßnahmen ergriffen. Dazu gehört beispielsweise, den Weg an den betreffenden Stellen zu verschmälern bzw. eine bogenförmige Aussparung anzulegen, den Kronentraufbereich von Erdarbeiten auszunehmen oder im Bereich von Wurzeln in Handarbeit vorzugehen.

 

Leitsystem

Die Planung für die Erneuerung der betreffenden Wege wurde in der Entwurfsphase der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt. Ursprünglich war vorgesehen, die Einfassung mit Kantensteinen als  durchgängig wegebegleitendes Leitelement anzulegen, das sowohl optisch erkennbar als auch für Menschen mit Einschränkung der visuellen Wahrnehmung physisch ertastbar ist. Dies wurde von Seiten der Kommission als nicht ausreichend angesehen und mit der Forderung nach einem mittig im Weg verlaufenden Streifen aus Rillenplatten verbunden.

 

Da der Einbau dieser Rillenplatten in einer Asphaltfläche bautechnisch sehr aufwändig und kostenintensiv wäre, ist nun vorgesehen, die tastbaren Rillen in die Oberfläche einzufräsen. Die Querschnitte dieses Leitsystems entsprechen den Anforderungen der DIN-Norm, auch die Aufmerksamkeitsfelder an wichtigen Abzweigen können mit der Fräs-Technik hergestellt werden.

 

Im beigefügten Übersichtsplan sind die Wegeabschnitte mit der jeweils geplanten bautechnischen Erneuerung dargestellt.

 

Finanzierung

Die Berechnung der Baukosten für die Erneuerung der dargestellten Wegeflächen mit besonderem Handlungsbedarf ergibt eine Gesamtsumme von 1.009.000,00 € brutto. Darin sind die erforderliche Erneuerung des Entwässerungskanals und die Anlage des taktilen Leitsystems enthalten.

 

Die entsprechenden Mittel sind vorhanden im PSP 5-130101-900-02500-900-1 (siehe Tabelle 'Finanzielle Auswirkungen').

 

Durch die Aufnahme des Projekts in das Innenstadtkonzept werden alle damit zusammen hängenden Maßnahmen zu 80% über die Städtebauförderung finanziert.

 

Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Erneuerung des Wegesystems ist eine – im Zuge des laufenden Organisationsprozesses zum Grünmanagement noch zu beziffernde -  Reduzierung von Unterhaltungskosten verbunden. Die an dieser Stelle eintretende Einsparung soll für Mehraufwand, der für die Umsetzung weiterer Maßnahmen des Parkpflegewerks erwartet wird, als Deckung herangezogen werden.

 

Zeitplanung und weiteres Vorgehen

 

Auf der Basis des Baubeschlusses wird die Ausschreibung für die Erneuerung der betreffenden Wegeflächen erstellt. Die entsprechende Submission soll im Oktober 2019 erfolgen. Der Start der Umsetzung ist je nach Witterung ab Dezember 2019 oder Januar 2020 vorgesehen. Die Zeitplanung ist darauf ausgerichtet, die Beeinträchtigung für die diversen Nutzungen in der Parkanlage so gering wie möglich zu halten.

 

Für die weitere Umsetzung der im Parkpflegewerk benannten Maßnahmen wurden im Entwicklungskonzept räumliche Schwerpunkte benannt.

 

Abb. 2: Fokus-Bereiche für die Umsetzung gartendenkmalpflegerischer Maßnahmen

 

Zu den einzelnen Vorhaben in diesen Bereichen gehören u.a.

  • Teilwiederherstellung des Konzertplatzes
  • Instandsetzung des Senkgartens im Farwickpark
  • Instandsetzung der Blumenterrassen und des Lindenrondells
  • Teilwiederherstellung des Rosengartens

 

Zur Realisierung dieser Maßnahmen-Pakete werden Fördermittel im Rahmen des Innenstadtkonzepts 2022 beantragt. Alle damit zusammenhängenden Vorhaben werden zu 80% über die Städtebauförderung finanziert.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-130101-900-02500-900-1, 'Parkpflegewerk Kur- & Stadtgarten (ISK)'
78350000 Investitionsauszahlung für Festwerte

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

1.440.000

0

0

0

Auszahlungen

0

1.267.874,08*

1.800.000

0

3.067.874,08

3.067.874,08

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

PSP-Element 4-130101-921-8, 'Parkpflegewerk Kur- & Stadtgarten (ISK)'
52560000 Aufwand für Festwerte

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

1.440.000

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

1.267.874,08*

1.800.000

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

* als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr

 

Durch die Aufnahme des Projekts in das Innenstadtkonzept werden alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zu 80% über die Städtebauförderung finanziert.

 

Folgekosten: siehe Erläuterungen zur Vorlage

 

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Anlagen

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