Entscheidungsvorlage - FB 45/0622/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Inklusionsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.05.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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25.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- beschließt die Kriterien zur Vergabe der Mittel und beauftragt die Fachverwaltung entsprechend zu verfahren.
- empfiehlt dem Finanzausschuss eine Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen und Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und beschließt die Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
In seiner Sitzung vom 04.12.2018 hat der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung beauftragt Vergaberichtlinien zur Bereitstellung des Inklusionsfonds zu erarbeiten. (FB 45/0566 WP 17).
Mit diesem Fonds sollen pädagogische Fachkräfte in Kitas und Tagespflege auf dem Weg zur Inklusion finanziell unterstützt werden.
Kriterien für die Vergabe der Mittel
Aus Sicht der Fachverwaltung ist es sinnvoll, die Förderung sowohl für Maßnahmen zur Unterstützung des pädagogischen Personals vorzusehen, die sich auf das einzelne Kind beziehen, als auch die Entwicklung zu einer inklusiven Einrichtung und die Vernetzung der Akteure im Sozialraum. Daher ergeben sich folgende Voraussetzungen:
Mittel können durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die KiBiz-geförderte Tageseinrichtungen für Kinder betreiben, beantragt werden.
Zusätzlich antragsberechtigt ist der Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V..
Folgende Kriterien hält die Fachverwaltung für zielführend:
- Fortbildungsveranstaltungen in der Einrichtung (inhouse), Coaching durch eine Fachberatungsstelle und Vergleichbares mit dem Ziel sich in Bezug auf Inklusion weiter zu entwickeln.
- Maßnahmen, die zur inklusiven Vernetzung im Sozialraum beitragen.
- Maßnahmen zur Begleitung prozesshafter Entwicklung inklusiver Konzepte.
Mittelvergabe
Anträge, die den oben genannten Kriterien entsprechen, werden bewilligt. Dabei werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Einrichtungsbezogen können maximal 1000 € für eine Maßnahme anerkannt werden.
Maßnahmen zur Vernetzung im Sozialraum werden mit bis zu 2500 € anerkannt.
Maßnahmen zur prozesshaften Entwicklung inklusiver Konzepte werden mit bis zu 2000 € anerkannt.
Die Höhe der Summen soll einerseits sicherstellen, dass mehrere Anträge unterstützt werden können und orientiert sich andererseits an den üblichen Referentenkosten für entsprechende Maßnahmen.
Eine Eigenbeteiligung von 10% durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wird vorausgesetzt, maximal 90% der Gesamtkosten einer Maßnahme werden durch den Inklusionsfonds bewilligt, so dass je nach Maßnahme zwischen 900 € und 1800 € zur Auszahlung an den Träger pro Maßnahme kommen können. Bei trägerübergreifender Vernetzung im Sozialraum entfällt der Eigenanteil.
Ausblick
Die Verwaltung wird über die Inanspruchnahme der Mittel dem Ausschuss einmal jährlich berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich um eine Entscheidungsvorlage Es stehen ausreichende Mittel auf der nachfolgenden Finanzposition zur Verfügung
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
1) 4-060101-948-6, SK 53180000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 1)35.000 | 35.000 | 105.000 | 105.000 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -35.000 | -35.000 | -105.000 | -105.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |