Anhörung - FB 61/1154/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der  öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des  Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Die Programmberatung ist durch Beratung im Planungsausschuss am  01.09.2016 und in der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 28.09.2016 erfolgt. Einstimmig wurde jeweils der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gefasst. (FB 61/0528/WP17 )

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 17.03.2017 stattgefunden. Es waren 13 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin am 16.03.2017 erschienen. Hauptthema für die Anwesenden war die Abgrenzung des Plangebietes und die Anpassung der Neubebauung an die in der Umgebung vorhandene Bebauung.

Der Offenlagebeschluss wurde am 06.09.2018 einstimmig durch den Planungsausschuss gefasst, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte ebenfalls einstimmig am 29.08.2018 die Empfehlung dazu ausgesprochen hatte. (FB 61/ 1003 / WP17) In der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 fand die Offenlage statt.

 

2. Bericht über das Ergebnis der  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Zu einem Zeitpunkt, als die Vorlage für die Beratung über die frühzeitige Beteiligung bereits abgeschlossen war, hat der  BUND noch eine Eingabe zur Planung gemacht, diese wird in den Abwägungsvorschlag zur Offenlage mit aufgenommen.

Insgesamt liegen damit zwei schriftliche Eingaben vor.

Die Inhalte und die Abwägungsvorschläge sind im beigefügten Dokument dargelegt.

Im Rahmen der Offenlage sind  zwei Schreiben mit Vorschlägen zur Nutzung der ehemaligen Sportplatzfläche eingegangen. Diese Vorschläge werden durch die Verwaltung geprüft, sind aber nicht abwägungsrelevant.

 

3. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Auf die Beteiligung der Behörden wurde verzichtet, da keine Betroffenheit festgestellt werden konnte.

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) wird die Möglichkeit geschaffen, entlang der Verkehrsflächen Wohngebäude zu errichten und eine heute versiegelte Fläche in der Größe von ca. 7.000 qm zu renaturieren.

Die Verwaltung empfiehlt, für die Teilaufhebung des  Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) den Satzungsbeschluss zu fassen

 

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Anlagen

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