Entscheidungsvorlage - FB 61/1168/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2019 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2019 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem  Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

 

Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen waren bis 2017 jährliche Mittel in Höhe von 50.000 €  im Haushalt vorgesehen. Zum Haushalt 2018 hat der Mobilitätsausschuss eine Erhöhung des Ansatzes von 50.000 € auf 100.000 € jährlich beschlossen, damit die Prioritätenliste schneller abgebaut werden kann.

 

Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.

 

Wie in der Vergangenheit wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Liste 2018 bilden sie die Liste 2019. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.

 

Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus den Vorjahren gekommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2019 grau hinterlegt (s. Anlage). Es wurden Abschnitte der Radvorrangroute „Eilendorf“ aufgenommen (Pos. 3 und 4). Pos. 3 könnte in 2019 umgesetzt werden, Pos. 4 ist aus dem jährlichen Budget für Straßenbeleuchtung nicht zu finanzieren. Das trifft auch auf die Positionen 20a und 20b zu, die schon in 2013 beantragt wurden.
Für die Beleuchtung des Vennbahnweges wäre es daher von großem Vorteil, wenn daraus ein eigenständiges Projekt entstehen würde, für das ein separater politischer Beschluss gefasst werden könnte.

 

Projekte mit einer Bewertung unter 1,0 sind gesondert in der Prioritätenliste eingetragen, da mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. 

 

Die Haltestelle „Grüne Eiche“ ist das Pilotprojekt für das Solar Modul, das seit 2015 dort betrieben wird. Nach zweieinhalb Jahren Betriebszeit musste der Solarregler und auch der Akku, der nur noch 50 % der ursprünglichen Kapazität aufwies, in 2017 gewechselt werden. Das deutet auf eine hohe Wartungsintensität hin, die mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Solarregeler und Akku kosteten 1.300 Euro brutto.
Im Oktober 2018 fiel wiederum eine Solaranlage an dieser Haltestelle aus. Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf rund 1.450 Euro. Der Leistungsstand des Akkus und die Betriebsstunden bei niedrigen Temperaturen und bewölktem Wetter wurden von der STAWAG mit dem Ergebnis ausgewertet, dass sie zur Haltestellenbeleuchtung eingesetzt werden können. Bei einer nächtlichen Leistung von 100 % ist der Akku morgens komplett entladen. Bei bewölktem Wetter ist es daher besser, die Leuchte nachts bei 50 % zu betreiben.
Die STAWAG wurde in 2018 beauftragt, die Bushaltestelle „Relais Königsberg“ ebenfalls mit einer Solaranlage auszurüsten, da der Aufwand der herkömmlichen Verkabelung (50 - 70 m Kabelgraben zzgl. der erforderlichen zwei Maste) hoch gewesen wäre. Diese Anlage wird dann als weitere Referenzanlage dienen.
 

Die ursprünglich für Solaranlagen vorgesehenen Standorte Haltestelle „Sief“ und Monschauerstraße/Schmithofstraße werden nach Abwägung der jeweiligen Kosten mit konventionellen Lösungen gebaut. Eine dritte Solaranlage zur Haltestellenbeleuchtung ist für die Bushaltestelle „Ferberberg“ in der Berensberger Straße geplant.
Bevor danach weitere Solaranlagen errichtet werden, sollten die Betriebs- und Wartungskosten dieser zukünftig dann drei Anlagen über einen längeren Zeitraum ausgewertet werden, um Folgekosten besser einschätzen zu können.

 

Eine detaillierte Aufführung der einzelnen Beleuchtungsmaßnahmen ist im Anhang auf dem Blatt „Maßnahmenumsetzung 2017 bis 2019“ tabellarisch dargestellt und erläutert.

 

Kosten und Finanzierung:

Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen (Projekte zur Radvorrangroute ausgenommen) mit einem Gesamtvolumen von über 500.000 €.

Inklusive der beantragten Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 stehen im Haushaltsjahr 2019, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, bei PSP-Element 4-120102-903-8 "Erneuerung Straßenbeleuchtung" insgesamt 433.344,36 € zur Verfügung. Hiervon sind 333.046,80 € bereits durch die in 2018 beauftragten Maßnahmen gebunden.

Weitere Maßnahmen werden umgesetzt in Anwendung der Prioritätenliste und soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-903-8 Erneuerung Straßenbeleuchtung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

433.344,36

433.344,36

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

433.344,36

433.344,36

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 333.344,36 €

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Anlagen

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