Entscheidungsvorlage - B 03/0039/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Karmeliterstraße einschl. Kreuzungsbereich Boxgraben Haus Nrn. 36a und 38Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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17.11.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verkehrsausschuss des Rates
der Stadt wird in seiner Sitzung am 17.11.2005 auf Grund
S der §§ 1, 2
und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW.
S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen
der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988
(veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)
folgenden Beschluss über die
Abrechnung der Erschließungsanlage
Karmeliterstraße
einschl. Kreuzungsbereich Boxgraben Haus Nrn. 36a und 38
fassen:
Die Karmeliterstraße im
o.g. Bereich wurde in den Jahren
2002/2003 in den Teileinrichtungen Fahrbahn, Parkstreifen, Gehweg,
Oberflächenentwässerung und Beleuchtung als Hauptverkehrs-straße neu ausgebaut.
Die straßenbautechnische Abnahme erfolgte am 18.12.2003. Die Karmeliter-straße
befand sich in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Der Vollausbau in
gesamter Breite war notwendig, weil sich die jeweiligen Teileinrichtungen in
einem sehr schlechten technischen Zustand befanden und eine Instandsetzung wirtschaftlich
nicht mehr zu vertreten war.
Die Maßnahme wurde durch
Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert, die
zur Deckung der unrentierlichen Kosten der Stadt dienen.
Die Fahrbahn, die vor dem
Ausbau aus einem verschlissenen Asphaltüberzug auf einem stark beschädigten
Unterbau bestand, erhielt einen Komplettausbau bestehend aus einem
Splitt-Mastix-Belag auf einem Asphaltbinder, einer bituminösen Tragschicht und
einer Frostschutzschicht.
Die Parkstreifen befanden
sich ebenfalls in einem sehr schlechten technischen Zustand. Der vorhandene
Asphaltbelag ohne ausreichendem Unterbau wurde entfernt und ein Komplettausbau
bestehend aus Betonpflaster auf frostsicherem Unterbau wurde eingebaut.
Die Gehwege, die
teilweise mit einem Asphalt- und auch teilweise mit einem Plattenbelag ohne
ordnungsgemäßen Unterbau befestigt waren, erhielten einen Komplettausbau in
Betonplattenbelag auf frostsicherem Unterbau. Die Grundstücksein- und
-ausfahrten wurden in Pflaster angelegt.
Da die vorhandenen Straßenentwässerungseinrichtungen
defekt waren und nicht mehr den tech-nischen Anforderungen entsprachen, wurden
sie durch neue DIN-gerechte Abläufe ersetzt. Diese neuen Abläufe gewährleisten
nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des
Oberflächenwassers.
Die Beleuchtung, die
ebenfalls erneuerungsbedürftig war, wurde durch die Installation neuer Lampen
dem heutigen Standard angepasst.
Durch die Baumaßnahme hat sich
die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert.
Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG
NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu
erheben.
1. Die Einstufung der
Erschließungsanlage Karmeliterstraße einschl. Kreuzungsbereich Haus Nrn. 36a und
38 erfolgt gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung
als Hauptverkehrsstraße.
2. Die beitragsfähigen
Ausbaukosten betragen insgesamt.
290.040,90 €
Hiervon entfallen auf
a)
die
Fahrbahn..............................................................................................246.045,24 €
Der
beitragsfähige Aufwand beträgt nach Abzug der Kosten in Höhe von 124.240,67 € für die
nicht
anrechenbare Überbreite von 8,67 m (anrechenbare Breite 8,50 m).............121.804,57 €
c)
den
Parkstreifen..........................................................................................54.678,23 €
Der
beitragsfähige Aufwand beträgt nach Abzug der Kosten in Höhe von 30.048,40 € für die nicht
anrechenbare Überbreite von 2,44 m (anrechenbare Breite 2,00 m) .............24.629,83 €
d) den Gehweg ............................................................................................
195.783,70 €
Der
beitragsfähige Aufwand beträgt nach Abzug der Kosten in Höhe von 124.120,56 € für die nicht
anrechenbare Überbreite von 4,33 m (anrechenbare Breite 2,50 m) .............71.663,14 €
e) die
Oberflächenentwässerung.......................................................................54.259,58 €
e) die
Beleuchtung.........................................................................................
17.683,78 €
3. Der Anteil der Beitragspflichtigen
am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
a)
die Fahrbahn 12.180,46
€
(10% gem. §
3 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a) der städt. Satzung)
c) den Parkstreifen 12.314,91 €
(50% gem. §
3 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c) der städt. Satzung)
d) den Gehweg 35.831,57 €
(50% gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. d) der städt. Satzung)
e)
die Oberflächenentwässerung 5.425,96 €
(10% gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3
Buchst. e) der städt. Satzung)
e)
die Beleuchtung 1.768,38 €
(10% gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3
Buchst. e) der städt. Satzung)
gekürzter
beitragsfähiger Aufwand
insgesamt..........................................................67.521,28 €
4. Der vorgenannte
gekürzte beitragsfähige Aufwand ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke
unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit = 23.079 m² zu
verteilen (§
4 der Beitragssatzung).
5. Die Verteilung
ergibt einen Beitragssatz von 2,93 €/m² Grundstücksfläche unter Berücksichti- gung
der Ausnutzbarkeit.
6. Die Grundstücke, die von dem o. a. Straßenabschnitt erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan, der Bestandteil der Abrechnung ist, ausgewiesen.