Entscheidungsvorlage - FB 61/1202/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Lützowstraße, bauliche Anpassung nach Regionetz-Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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12.06.2019
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2014/03-03) den Planungsbeschluss für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2014/03-03) den Planungsbeschluss für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Lützowstraße werden derzeit umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Regionetz am Kanal vorgenommen. Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die bestehenden funktionalen Mängel in diesem Abschnitt zu beheben.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich in ihrer Sitzung am 15.01.2015 bereits mit der Lützowstraße beschäftigt. Damals wurde der Planungsbeschluss für den niveaugleichen Ausbau mit weicher Separation gefasst und eine Bürgerinformationsveranstaltung beauftragt.
Im Rahmen der anschließenden Ausbauplanung hat sich herausgestellt, dass der vorgesehene niveaugleiche Ausbau mit weicher Separation zur Folge hätte, dass die 20 Birken in den Vorgärten der städtischen Grundstücke auf der nordöstlichen Seite nicht erhalten werden könnten.
Um einen Erhalt der Bäume zu ermöglichen, soll die Planung angepasst und der Planungsbeschluss erneuert werden.
2. Heutige Situation (vgl. Anlage 1)
Die Lützowstraße stellt eine untergeordnete Verbindung zwischen der Stolberger und der Elsassstraße dar und dient im Wesentlichen der Erschließung der anliegenden Wohngebäude. Der Bereich zwischen Stolberger Straße und Leipziger Straße darf nur in Richtung Leipziger Straße befahren werden. Im Abschnitt zwischen Leipziger Straße und Elsassstraße ist Beidrichtungsverkehr erlaubt. Die Kfz-Verkehrsbelastung ist im erstgenannten Abschnitt mit etwa 300 Fahrzeugen zwischen 7 und 19 Uhr (04.05.2004) sehr gering. Im Einmündungsbereich zur Elsassstraße ist die Kfz-Verkehrs-Belastung mit etwas mehr als 300 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr ebenfalls gering. Am 23.06.2009 wurden 106 einfahrende Kfz gezählt, während 207 Kfz die Lützowstraße verließen (vgl. Anlage 2).
Die Einfahrt von der Stolberger Straße erfolgt über einen Bereich mit Materialwechsel. Die Ein- und Ausfahrt an der Elsassstraße erfolgt als Überfahrt über den Gehweg über einen abgeschrägten Bord.
Der Straßenraum der Lützowstraße ist gleichbleibend 9,30 m breit. Die heutige Raumaufteilung beinhaltet auf der südwestlichen Seite einen 2,00 m breiten Gehweg; auf der nordöstlichen Seite ist der Gehweg 1,90 m breit (vgl. Anlage 1). Die mit Kopfsteinpflaster ausgebaute Fahrbahn hat eine Breite von 5,40 m, in der durchgehend auf der südwestlichen Seite am Fahrbahnrand geparkt wird, so dass eine nutzbare Restfahrbahnbreite von etwa 3,40 m übrig bleibt. Ein Begegnungsverkehr ist im Bereich zwischen Leipziger Straße und Elassstraße somit nicht möglich. Ausweichstellen sind derzeit nicht vorhanden; bei der aktuellen Verkehrsbelastung aber auch nicht zwingend notwendig.
Insgesamt stehen im Bereich der Fahrbahn der Lützowstraße ca. 49 legale Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Auf der nordöstlichen Seite der Siedlung Panneschopp haben sich die Bewohner auf dem Privatgelände vor den Mehrfamilienhäusern die Vorgärten zwischen Birken senkrecht zum Gehweg zum Parken angeeignet (vgl. Anlage 3 – Fotos Lützowstraße), obwohl das Parken dort bauordnungsrechtlich nicht vorgesehen oder genehmigt ist. In diesen Vorgärten werden mit Ausnahme der Bereiche vor den Hausnr. 13 bis 21 bis zu 53 Fahrzeuge unrechtmäßig abgestellt. Dass es sich um nicht genehmigtes Parken handelt, kann auch daran erkannt werden, dass der Bordstein dort nicht als Grundstückszufahrt abgesenkt und der Gehweg nicht als tragfähige Überfahrt ausgestaltet ist. Dies hat im Laufe der Jahre zu Schäden im Gehwegbereich geführt.
Die Beleuchtung ist im Bestand alternierend mit Masten auf beiden Seiten der Fahrbahn angelegt.
3. Planung (vgl. Anlage 4)
In der Lützowstraße stehen im Vorgartenbereich der Häuser 1 bis 33 insgesamt 20 Birken. Vor den drei Häusern 1 – 5 und vor Haus Nr.9 stehen jeweils noch zwei Birken, was vermutlich ursprünglich bei allen Gebäuden der Fall war. Aktuell haben die übrigen Häuser nur noch eine Birke, bei den Häusern 1 und 31 befinden sich keine Bäume mehr im Vorgarten. Die Birken sind bis auf zwei bis drei Exemplare in einem guten Vitalitätszustand. Die Feinverzweigung ist gut und es ist kaum Totholz zu finden. Die Stämme der Bäume sind nahezu frei von Astungswunden und Anfahrschäden. Es gibt keine Pilzfruchtkörper, die auf einen nahenden Abgang der Birken schließen lassen. Die Birken in der Lützowstraße sind schätzungsweise 50 Jahre alt, was sie – insbesondere bei dieser Baumart und dem Standort im Straßenraum – zu sehr besonderen Exemplaren macht.
Der schon heute, wenn auch einseitig ausgebildete, ausreichend große Wurzelraum im Vorgarten der Häuser, trägt vermutlich zur guten Vitalität der Birken bei. Die nunmehr geplante Entsiegelung des vorhandenen Gehweges und die Umwandlung dieser Fläche in einen Grünstreifen würden zu einer weiteren Verbesserung der Baumstandorte führen. Das Parkverbot für Fahrzeuge aller Art in den Vorgärten ist allerdings zwingende Voraussetzung für die Anlage des Grünstreifens. Das Fahren und Parken auf der Grünfläche würde diese dauerhaft beschädigen und aufgrund der Verdichtung des Oberbodens und des Wurzelraums die geplante Verbesserung der Baumstandorte konterkarieren.
Widerrechtliches Parken im Bereich des neuen Grünstreifens ist mit geeigneten Schutzmaßnahmen, z. B. durch Aufstellen von Pollern und/oder durch Ausbildung eines nicht überfahrbaren Bordes zu verhindern.
Die historische Baumreihe der Birken in der Lützowstraße ist aus Sicht des Fachbereichs Umwelt zu erhalten. Die Komplettierung des schon heute ausgefallenen Baumstandorte ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig, weil auch mit den noch vorhandenen Bäumen das Bild der Baumreihe erlebbar ist. Zukünftig weiter ausfallender Baumbestand sollte dann aber möglichst kurzfristig erneuert werden.
Laut der Denkmalpflege wurde die Siedlung Panneshop 1985 in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Aachen eingetragen. Um den steigenden Wohnraumbedarf Ende der 20er / Anfang der 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts decken zu können, wurden am Rand der Stadt im Anschluss an die bestehende Bebauung Wohnsiedlungen errichtet. Die Siedlung ist mit ihrer reduzierten und einheitlichen Formensprache sowie dem Farbkonzept prägend für ihre Zeitstellung und Architekturgeschichte. Eine vergleichbare Siedlung ist beispielsweise Onkel Toms Hütte in Berlin Zehlendorf. Die Anordnung der Vorgärten in der Lützowstraße unterstreicht die städtebauliche Grundfigur der Siedlung. Wünschenswert wäre hier ein Aufrechterhalten der schlichten Vorgartenstruktur und der integrierten Birkenbaumreihe.
Aus Gründen des Baumschutzes und zum Erhalt des denkmalgeschützen Gesamtensembles soll daher die ursprünglich beschlossene Planung eines niveaugleichen Ausbaus mit weicher Separation in eine Mischverkehrsfläche mit Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich umgewandelt werden. Nur auf diese Weise ist es möglich, die für den Erhalt der Bäume notwendigen Baumfelder im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig ausreichende Flächen für beidseitige Gehwege, Parken und Fahrbahn zur Verfügung zu stellen.
Als Konsequenz müssen die bisher durch die Bewohner zum Parken angeeigneten Flächen – wie bereits heute im Bereich vor den Hausnr. 13 bis 21 praktiziert – wieder als nicht verdichtete Vorgartenflächen ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden, um den Erhalt der Birken zu ermöglichen. Der Fachbereich Immobilienmanagement als Eigentümer der Grundstücke und Wohnungen wird über den Verwalter (Gewoge) die Mieter der Häuser davon in Kenntnis setzen, dass nach der Baumaßnahme das Parken in den Vorgärten nicht mehr erlaubt sein wird. Um den Wegfall der heute unrechtmäßig zum Parken genutzten Vorgartenflächen wenigstens teilweise zu kompensieren, versucht die Stadt Aachen als Eigentümer der Häuser im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten legale private Stellplätze zwischen den Hausnr. 25 und 27 sowie 20 und 22 zu schaffen.
Durch die begonnene Maßnahme der Regionetz veranlasst sollen nun die notwendigen gestalterischen Änderungen in der Lützowstraße durchgeführt werden, um die Synergieeffekte einer gemeinsam durchgeführten Baumaßnahme zu nutzen.
Die Planung sieht einen Ausbau als Mischverkehrsfläche und eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich vor. Der Ausbau wird in Betonsteinpflaster vorgenommen, wobei die Parkbereiche mit einer anderen Pflasterfarbe gekennzeichnet werden. Die Parkbereiche sollen überwiegend auf der südwestlichen Seite an ähnlicher Stelle wie im Bestand angelegt werden. Dort wo es die Verkehrsflächenbreite und die Zugänge zu den Häusern zulassen, werden auch auf der nordöstlichen Seite noch Parkplätze ergänzt, so dass im öffentlichen Raum nun insgesamt 57 (und somit 8 Parkplätze mehr als im Bestand) angeboten werden können.
Somit gliedert sich der Straßenraum in einen 1,50 m breiten Bereich auf der südwestlichen Seite, der überwiegend von Fußgängern genutzt und für Kfz nicht befahrbar ist. In diesem Bereich wird auch das Leitsystem für die Fußgänger untergebracht. Bei Benutzung dieses Gehbereichs sind Fußgänger und insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen durch die parkenden Fahrzeuge geschützt.
Daran schließt sich der 2,00 m breite Parkbereich und der etwa 3,90 m breite Mischverkehrsbereich, der von Fahrzeugen und Fußgängern unter gegenseitiger Rücksichtnahme gleichermaßen genutzt werden darf an. Der restliche 1,90 m breite Bereich an der nordöstlichen Grundstücksgrenze wird überwiegend zur Anlage der für den Erhalt der Bäume notwendigen Baumfelder genutzt. Zum Bau der Baumfelder ist vorgesehen, die derzeit genau an dieser Stelle befindliche Betonrückenstütze des derzeitigen Bordsteins zu nutzen, da auf diese Weise die störenden Eingriffe im Wurzelbereich der Bäume minimiert werden können, um den Erhalt der Bäume nicht zu gefährden. In den Bereichen, wo kein Baumfeld und kein Zugang vorgesehen sind, können insgesamt noch 10 Parkplätze an der nordöstlichen Grundstücksgrenze ergänzt werden.
Zur Geschwindigkeitsreduzierung im verkehrsberuhigten Bereich wird das Parken an zwei Stellen alternierend angeboten. Im Bereich zwischen Leipziger Straße und Elsassstraße können auf diese Weise zwei Bereiche angeboten werden, in denen sich zwei Fahrzeuge begegnen und einander ausweichen können.
Durch die Planung ergibt sich eine Lärmreduktion, weil die Abrollgeräusche bei Betonsteinpflaster geringer sind als bei Kopfsteinpflaster und da die zulässige Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt ist.
Baukosten/Finanzierung
Für die Umsetzung der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2020 ist mit Kosten i. H. v. ca. 955.000,- € zu rechnen.
Laut Konzessionsvertrag ist die Regionetz verpflichtet, die Straße in der gleichen Art und Weise wie im Bestand wiederherzustellen. Nach den Ver- und Entsorgungsarbeiten der Regionetz wird diese die Lützowstraße nur provisorisch verschließen, da die Stadt Aachen im Anschluss an die Regionetzmaßnahme die Straßenarbeiten durchführen wird. Die durch die provisorische Herstellung im Vergleich zur vertraglich geschuldeten Wiederherstellung eingesparten Kosten wird die Regionetz der Stadt Aachen erstatten. Die Höhe der Kostenerstattung der Regionetz lässt sich vor der Baumaßnahme nicht genau beziffern. Bei anderen vergleichbaren Maßnahmen lag sie in der Vergangenheit in einer Größenordnung von etwa 40 % der geschätzten Baukosten.
Für die Lützowstraße werden Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fällig. Da sich alle angrenzenden beitragsrelevanten Grundstücke im Eigentum der Stadt Aachen befinden, muss die Stadt Aachen die Kosten hierfür selber tragen.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der Haushaltsplanung 2020.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, dass zur Erhaltung der Bäume und der damit verbundenen Wahrung der städtebaulichen Identität des Quartiers, statt der zunächst geplanten weichen Separation eine echte Mischverkehrsfläche mit Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich geplant werden soll.
Weiteres Vorgehen
Die Stadt Aachen plant die Anwohner im Rahmen einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung über die Veränderungen in der Planung zu informieren.
Im unmittelbaren Anschluss an die Baumaßnahme der Regionetz wird die Stadt Aachen in der Lützowstraße ab Anfang 2020 die Straßenarbeiten durchführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der Haushaltsplanung 2020.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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(wie Dokument)
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335,5 kB
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