Kenntnisnahme - FB 61/1235/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Gehwegabschnitte der Freunder Landstraße zwischen Josefsallee und REWE sowie zwischen Eilendorfer Straße und Birkenstraße für die Mitbenutzung durch Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben werden. Die Verwaltung wird darüber hinaus das Versetzen störender Schildermasten vor Ort prüfen und sich mit den Anliegern bezüglich Heckenrückschnitt in Verbindung setzen. Schließlich erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Grundstückseigentümer REWE bezüglich Herstellen einer Rampe aus Richtung Kleinbahnstraße. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

-          Barrierefreiheit des Weges von der Kleinbahnstraße zum Rewe:

Dieser Weg liegt auf dem Privatgrundstück des REWE-Marktes und es handelt  sich wegerechtlich um einen Privatweg. Im Grundbuch ist kein Wegerecht eingetragen, so dass es auch keine privatrechtliche Absicherung gibt. Es sind somit zunächst Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, um  eine Aussage über die Ergänzung einer stufenlosen Rampe neben der Treppe oder als Ersatz für die abzureißende Treppe machen zu können. Die Fachverwaltung wird diese Gespräche aufnehmen.

Hierbei wird wegen des auf kurzer Distanz zu überbrückenden Höhenunterschiedes von etwa 1,80m eine behindertengerechte Rampe (maximal 6% Steigung) nicht zu schaffen sein, sondern lediglich eine stufenlose Verbesserung für Radfahrer und Kinderwagen.

-          Ausschilderung der Josefsallee zur Fahrradstraße:

Die Josefsallee hat aus Richtung Trierer Straße im ersten Zweirichtungsabschnitt  eine Fahrbahnbreite von 4,55m  und ab der Zufahrt zum ehemaligen Schulhof  noch eine Fahrbahnbreite von 3,00m. Die Stadt Aachen hat bei der Planung und Einführung von Fahrradstraßen einige grundsätzliche Qualitätsstandards festgeschrieben, von denen einer eine Mindestbreite von 4,50m ist. Diese Mindestbreite wird im 2. Teil der Josefsallee deutlich unterschritten, sodass die Qualität einer Fahrradstraße in der Josefsallee nicht gegeben ist.

Nach Schließen des ehemaligen Schulhof-Parkplatzes befindet sich in der Josefsallee kein einziger öffentlicher Parkstand mehr. Die Straße wird also nur noch von sehr geringem Ziel- und Quellverkehr zu den angrenzenden privaten Grundstücken und Stellplätzen befahren. Die Verkehrsbelastung mit KFZ ist deshalb so gering, dass bereits jetzt für die Radfahrer eine oftmals autofreie Nutzung gegeben ist. Der KFZ-Anliegerverkehr wäre auch bei Ausschilderung einer Fahrradstraße zu gewährleisten, sodass die Ausschilderung einer Fahrradstraße keine tatsächlichen verkehrlichen Veränderungen für die Radfahrer erzeugen würde. Deshalb wird wegen zu geringer Fahrbahnbreite die Ausschilderung der Fahrradstraße nicht vorgenommen.

-          Umsetzung störender Verkehrsschilder auf dem kombinierten Rad- und Gehweg:

hrend in Fahrtrichtung Stolberg nur wenige Masten die öffentliche Gehwegbreite einengen, sind es in Fahrtrichtung Brand zwischen Birkenstraße und Trierer Straße besonders die 49 Straßenlaternen, die in einem Abstand von 0,50 0,70m zum Fahrbahnrand im Gehweg stehen und damit den Gehweg auf teilweise auf unter 1,20m einengen. Der Mast der Fußngerampel Schroufstraße gegenüber Firma Godding engt den Gehweg sogar auf nur 0,95m ein. Der gerade Gehwegverlauf entlang der gesamten Freunder Landstraße macht allerdings die Situation für die wenigen dort gehenden Fußnger sehr vorausschauend berechenbar, sodass die Engstellen sicher auch bei sich begegnenden Nutzern durchquert werden können.

Ein vorgezogenes Versetzen der Straßenlaternen und der Ampelmaste ist aufgrund der in den nächsten Jahren ohnehin anstehenden generellen Überplanung der Freunder Landstraße nicht realistisch. Die Straßenverkehrsbehörde wird mit dem Stadtbetrieb bezüglich der Standorte der Verkehrsschilder eine Begehung vornehmen, in der über eine eventuell  bessere Platzierung der Masten entschieden wird. Hierbei ist zu betonen, dass die draußen vor Ort zu sehenden asphaltierten Gehwegflächen oftmals nicht in ganzer Breite öffentliche Verkehrsfläche sind, sondern teilweise schon zu den Vorgärten“ der Privatgrundstücke gehören. Die Schildermasten dürfen natürlich nur im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden.

-          Regelmäßiger Heckenschnitt in Höhe des Goertzbrunnens

Der Grünstreifen neben dem östlichen Gehweg Freunder Landstraße zwischen Schroufstraße und Ortsausgang ist städtisch. Der Stadtbetrieb wird im Rahmen personeller glichkeiten einen Rückschnitt einplanen. Das Bezirksamt Aachen-Brand wird sich bei überwachsenden privaten Sträuchern und Hecken mit den jeweiligen Grundstückseigentümern zwecks Freischnitts des öffentlichen Lichtraumprofils in Verbindung setzen.

-          Gehwegfreigabe zwischen Josefsallee und August-Körver-Weg sowie zwischen Eilendorfer Straße und Birkenstraße für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Freigabe von Gehwegen zur Mitbenutzung durch Radfahrer zwar die Sicherheit besonders für ängstliche und vorsichtige Fahrradfahrer durch Trennung vom KFZ-Verkehr erhöht, die Situation z.B. für Fußnger mit Kleinkindern und für Gehbehinderte sowie für die Anlieger beim Verlassen ihrer Grundstückszufahrten deutlich verschlechtert. Insofern sollte die Entscheidung über die Freigabe von Gehwegabschnitten zur Mitbenutzung durch Radfahrer (in Schrittgeschwindigkeit!) immer alle schützenswerten Nutzerkreise berücksichtigen.

Auf dieser Basis ist die Verwaltung bereit, den südlichen Gehweg der Freunder Landstraße zwischen REWE und Josefsallee auch für Radfahrer in Fahrtrichtung Josefsallee freizugeben. Der Gehweg ist zwischen REWE und Schroufstraße ca. 2,20m und zwischen Schroufstraße und Josefsallee über 3,30m breit und hat nur sehr wenige Grundstücksausfahrten mit Sichteinschränkungen. Die Radfahrer sind frühzeitig zu sehen und die Freigabe somit dort vertretbar. Die Verwaltung wird diesen Abschnitt für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen freigeben.

Zwischen REWE und August-Körver-Weg ist der Gehweg teilweise nur 1,40m breit und auf der einen Seite von einem dicht beparkten Parkstreifen und auf der anderen  Seite von eingefriedeten Grundstückszufahrten gesäumt. Die Breite wäre nach heutigen Maßstäben nicht mehr ausreichend, um eine Freigabe für Radfahrer auszusprechen. Am Bestand besteht aktuell kein Anlass nochmaliger Prüfung, solange sich keine Anwohner beschweren. Eine Freigabe dieses schmalen Gehweges für Radfahrer in beiden Richtrungen lehnt die Verwaltung aber ab, weil der als Schlauch zwischen parkenden Autos und privaten Hecken wirkende Gehweg für Radfahrer im Begegnungsverkehr nicht ausreicht  (zu hohe Berührungswahrscheinlichkeit der sich begegnenden Fahrradlenker oder der parkenden KFZ). Aerdem erwarten die aus den Grundstücken sich in den Verkehrsraum hinein tastenden Autofahrer sicherlich nur einen Radfahrer von links und schauen nur dorthin. Die Radfahrer aus dem Wohngebiet Reulert haben die Möglichkeit, über die westliche Schroufstraße und den der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden privaten Verbindungsweg neben Haus Schroufstraße 12 zum REWE zu gelangen. Bei Schaffung einer  Rampe aus Richtung Kleinbahnstraße (siehe 1. Absatz) verbessert sich die Anfahrt für Radfahrer noch mehr, ohne überhaupt mit dem Verkehr der Freunder Landstraße in Berührung zu kommen.

Der Gehweg zwischen Eilendorfer Straße und Birkenstraße ist zwischen 2m und 3m breit und weist nur sehr wenige Wohnhäuser mit Grundstückszufahrten auf. Das Fußngeraufkommen ist sehr gering, weil wegen der großen Entfernungen die Anwohner in der Regel mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind. Aufgrund der fehlenden öffentlichen Parkmöglichkeiten können sich Radfahrer und ein- bzw. ausbiegende Autofahrer sowie sich begegnende Fußnger und Radfahrer früh sehen und deshalb auch an den im Gehweg stehenden Straßenlaternen sicher vorbeikommen. Die Verwaltung nimmt auch hier eine Ausschilderung des nördlichen Gehweges Freunder Landstraße zwischen Eilendorfer Straße und Birkenstraße für die Freigabe durch Radfahrer in beiden Richtungen vor.

-          Markierung sämtlicher Radwegefurten:

Die Verwaltung wird die in den Teilabschnitten mit Freigabe der Gehwege für Radfahrer liegenden Straßeneinmündungen mit Radwegefurten markieren lassen.

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Anlagen

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