Entscheidungsvorlage - FB 45/0639/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des K JG-Bildungshaus e.V. auf eine Förderung gemäß Position 40 StJP zur Sanierung des KJG-Bildungshauses in Steckenborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
09.07.2019
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die kath. junge Kirche (KJG) sieht ihren Schwerpunkt darin, Angebote zu konzipieren, die Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit nutzen können. Ziel ist es, den Mädchen und Jungen eine Chance zu geben, sich entsprechend ihres Alters weiter zu entwickeln.
Dazu bieten die überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der KJG-Aachen verschiedene Veranstaltungen, Schulungen und Aktionen, wie Ferienfreizeiten, Ferienspiele, Schulungen zur Erreichung der JuLeiCa, Wochenenden mit den Kommunionskindern usw. an.
In Zusammenarbeit mit einigen Schulen, mit denen langfristige Kooperationsverträge bestehen, gibt es zudem das Angebot „Coole Schule“ (Klartext im Klassenraum). Wichtiges Ziel von „Coole Schule“ ist es, den Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu geben, ihr Miteinander als Klasse und ihren Lern- und Lebensraum „Schule“ aktiv zu gestalten. Soziales Lernen, Schulung von Sozialkompetenzen sowie die Förderung der Persönlichkeit sind zentrale Aspekte der Schulung.
Der überwiegende Teil der Schulungsangebote des KJG-Diözesanverbands findet innerhalb der drei Bildungshäuser in Simmerath-Steckenborn statt. Die Gebäude hat der KJG–Bildungshaus e.V. als Träger mit Sitz in Aachen 1995 vom Caritasverband gepachtet und 2012 erworben.
Die Häuser, am Waldrand von Steckenborn gelegen, bieten insgesamt 38 Schlafplätze, eine gut ausgestattete Küche, einen Speisesaal und verschiedene Gruppenräume. Auf dem weitläufigen Außengelände befinden sich ein Kinderspielplatz, eine Fußballwiese, eine Tischtennisplatte ein Kicker sowie eine große Feuerstelle und ein Naturspielplatz.
2. Antragstellung
Der KJG–Bildungshaus e.V. beantragt gemäß den Richtlinien der Position 40 des Stadtjugendplans eine Bezuschussung zur Renovierung bzw. Sanierung des dritten Bildungshauses. Die Hälfte der Sanierungskosten wird aus Eigenmitteln des Vereins getragen.
3. Bewertung des Antrages durch die Verwaltung
Bereits vor einigen Jahren wurde das Projekt „Modernisierung der Bildungshäuser“, insbesondere im energetischen Bereich, begonnen. In 2014 und 2015 wurde die gesamte Einscheibenverglasung durch Wärmeschutzverglasung ersetzt. Des Weiteren wurden die Dächer zweier Häuser komplett erneuert und zugleich mit einer neuen Dachdämmung versehen. Nun soll das mittlerweile in die Jahre gekommene Dach des dritten Hauses inklusive Dämmung erneuert werden. Die Bildungshäuser werden überwiegend von Aachener Jugendgruppen, Vereinen und Schulen genutzt. Diese Sanierungsmaßnahme des Hauses ist daher zwingend erforderlich, um neben der Einhaltung von energetischen Standards, angemessene Räumlichkeiten zur Durchführung von Schulungs- und Freizeitmaßnahmen weiterhin vorhalten zu können.
4. Förderung durch den Stadtjugendplan
Durch eine Fachfirma wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, der als Anlage beigefügt ist. Es fallen Gesamtkosten in Höhe von 22.149,09 Euro an. Die Hälfte der Anschaffungskosten wird aus eigenen Mitteln des Vereins finanziert. Gemäß Position 40 des Stadtjugendplans beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten. Bei Anwendung dieses Fördergrundsatzes beträgt die Zuwendung für die Dachsanierungsmaßnahme 11.074,55 Euro.
5. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag. auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 11.074,55 Euro zu entsprechen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
4-060201-940-9; SK 53180000-4531
| ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
1) 4-060201-940-9; SK 53180000 2) 4-060201-940-9; SK 53180010 (Abschreibung)
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 1) 10.000 2) 6.200 | 10.000 6.200 | 30.000 33.000 | 30.000 33.000 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -16.200 | -16.200 | -63.000 | -63.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
1,6 MB
|