Entscheidungsvorlage - FB 36/0394/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerübergänge im Itertal Aachener Straße und Messweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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03.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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04.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht nicht der durch die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung zur Anlage eines Trittsteinübergangs anstelle der bisherigen Fußgängerbrücke Messweg sowie dem Einbau von Trittsteinen über die Feuchtrinne in der nördlich angrenzenden Weide.
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dauerhafte Ausweisung des Wanderwegs Nr. 5 zwischen Messweg und Aachener Straße auf der rechten Uferseite flussabwärts.
Sie beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Einrichtung eines sicheren Abgangs mittels einer Gabionenwand in Höhe der ehemaligen Fußgängerbrücke über die Iter nahe der Aachener Straße.
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, den Bau eines Trittsteinübergangs anstelle der bisherigen Fußgängerbrücke Messweg umzusetzen sowie den Einbau von Trittsteinen über die Feuchtrinne in der nördlich angrenzenden Weide. Dafür werden bei den nächsten Haushaltsberatungen entsprechende Mittel für 2024 eingeplant.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Verlauf des Wanderweges Nr. 5 im Itertal
Aus Gründen des Hochwasserschutzes soll der markierte Wanderweg Nr. 5 entlang der Iter (von Sief nach Kornelimünster) im Abschnitt Messweg - Aachener Straße dauerhaft auf der rechten Uferseite flussabwärts ausgewiesen werden. Seit 2010 galt diese Wegeführung nach Abbruch der Fußgängerbrücke in der Nähe der Aachener Straße als Übergangslösung (Anlage 1: Kartenausschnitt Wanderwege).
Das Gebiet ist als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Das Itertal ist ein Siedlungsgebiet für streng geschützte Tierarten wie Wildkatze und Biber und Nahrungsgebiet für seltene Wasservögel wie Schwarzstorch, Waldwasserläufer und Grünschenkel. Den von der Wanderwegeführung betroffenen Landwirten ist es wichtig, dass die Weidetiere nicht zu sehr gestört werden. Aus diesen Gründen soll im Itertal entlang der Wanderwege, die über private Wiesenflächen führen, eine Leinenpflicht für Hunde und ein Fahrradverbot ausgewiesen werden.
Des Weiteren sind die Wanderkarten entsprechend zu aktualisieren, vor allem die provisorische Wanderkarte auf dem Korneliusmarkt. Hierbei werden gleichzeitig Veränderungen durch neue Wanderwege nach Brand und im angrenzenden Belgien berücksichtigt.
Trittsteinübergang über die Iter nahe der Aachener Straße
Eine Fußgängerbrücke über die Iter wurde wegen Schäden in der Statik bereits in 2010 durch den Stadtbetrieb abgebaut. Ein zwischenzeitlich entstandener Trittsteinübergang wurde durch das Gemeindeforstamt abgesperrt, weil der Abgang aus Erosionsgründen nicht mehr verkehrssicher war. Nun ist geplant, den waldseitigen Abgang zu den Trittsteinen mittels einer Gabionenwand wieder verkehrssicher zu gestalten. Der Trittsteinübergang selber soll davon unberührt bleiben. Dabei wird der waldseitige Abgang entlang der steilen Uferböschung durch eine Gabionenwand von ca. 300 x 200 x 100 cm (L x H x B) unter Beachtung des Hochwasserschutzes langfristig gesichert. Zudem werden zusätzliche Treppenstufen eingebaut und eine Absturzsicherung auf der Oberkante der Gabionenwand angebracht. Am gegenüberliegenden ca. 80 cm hohem Ufer wird ebenfalls eine zusätzliche Treppenstufe aus vorhandenem Material angebracht. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahme liegen - bei Durchführung der Arbeiten durch den Stadtbetrieb - bei ca.12.500 €.
Für die Unterhaltung dieses Übergangs werden 1100 € im Jahr angesetzt, davon 800 € für die Gabionenwand und 300 € für den Trittsteinübergang. Die laufende Kontrolle und Unterhaltung der Gabionenwand übernimmt der Stadtbetrieb. Weil ein künftiger Trittsteinübergang kein Bauwerk i.S. der Bauunterhaltung darstellt, ist noch zu klären, wer die künftige Unterhaltung der Trittsteine übernehmen kann. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Zustand der Brücke Messweg und künftiger Trittsteinübergang
Die Brücke soll nach Angaben des Stadtbetriebs vermutlich noch in diesem Jahr gesperrt und dann abgerissen werden. Aufgrund der Kostenermittlung durch den Stadtbetrieb ergeben sich für den Bau einer neuen Brücke Kosten in Höhe von ca. 80.000 €. Auf Grund der sehr hohen Kosten ist geplant, anstatt eines Brückenneubaus auch an dieser Stelle einen Trittsteinübergang in unmittelbarer Nähe des heutigen Brückenstandortes anzulegen.
Der geplante Trittsteinübergang besteht aus 6 Granitsteinquadern von 50 x 60 cm mit spaltrauer Oberfläche, die so in das Bachbett eingelassen werden, dass sie ca. 15 cm über dem Niedrig-Wasserspiegel liegen (Quaderhöhe 50 cm, je 480 kg, Anlage 3). Zugleich soll eine 7 m breite durchgängige Feuchtrinne in der nördlich angrenzenden Weide, in der fast immer Wasser steht und die ein erhebliches Hindernis für die Wanderer darstellt, durch die Verlegung von 9 Trittsteinen, auch 15 cm über Wasserhöhe, überbrückt werden. Die Maßnahme sollte bald umgesetzt werden, um zeitnah einen Ersatz bei Sperrung bzw. Abbruch der Brücke zu haben. Die Kosten für die geplanten Maßnahmen liegen aktuell bei insgesamt 11.500 €. Zurzeit sind im städtischen Haushalt keine Mittel für den Bau des Trittsteinübergangs am Messweg vorhanden. Eine Mitteleinstellung ohne Deckungsvorschlag ist für 2024 möglich.
Künftig werden pro Jahr ca. 500 € für das Freiräumen von angeschwemmten Ästen und ggfs. die Neuausrichtung der Trittsteine angesetzt. Auch in diesem Fall ist die künftige Unterhaltung mit dem Stadtbetrieb oder einem anderen Pflegebetrieb neu zu regeln. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Die geplanten Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt, mit dem Hinweis, dass das Gebiet für den Biber geeignet ist und entsprechende Veränderungen durch den Biber hier zu dulden sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1. Produktion Wanderkarte Korneliusmarkt und Hinweisschilder
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | 3.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung : 3500 € im PSP 5-120102-900-04200-300-1 SK 78350000 Euregionale2008-Grenzrouten
2. Trittsteinübergang nahe der Aachener Straße
Deckung : 8333,72 € im PSP 5-120102-900-04200-300-1 SK 78520000 (Tiefbau), Euregionale2008-Grenzrouten und 4166,28 € im PSP 5-130101-900-01900-300-1 SK 78530000 (sonstige Baumaßnahmen)
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 3642 | 1100 | 1100 | 1100 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | 3642 | 1100 | 1100 | 1100 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 2742 | 0 |
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| Deckung durch lfd. Unterhaltungsmittel bei E18/530 |
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Für den Bau der Gabionenwand sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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