Entscheidungsvorlage - FB 61/1252/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparken "BU3" (Krugenofen)hier: Erweiterung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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11.09.2019
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
- Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “BU3” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
- Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “BU3” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die folgenden Straßen als Bewohnerparkzone auszuschildern:
Eynattener Straße Hausnummer 1-31/33 und 2-26
Kamper Straße
Wiesenstraße
- Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
- Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
- Den erweiterten Bewohnerparkbereich “BU3” schnellstmöglich einzurichten.
- Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
- Sonderparkberechtigt werden:
- Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
- Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
- Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
- Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
- Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Planung zur Erweiterung der Bewohnerparkzone „BU3“ zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss haben auf einer gemeinsamen Sitzung am 05.07.2018 die Verwaltung beauftragt, die Einbindung der Straßen Kamper Straße, Wiesenstraße und untere Eynattener Straße in die Bewohnerparkzone „BU3“(Anlage 2) zu prüfen. Die Ergebnisse der Parkraumanalyse wurden in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 20.03.2019 und des Mobilitätsausschusses am 21.03.2019 vorgestellt.
Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeigten - auf das gesamte Untersuchungsgebiet bezogen – im Mittel eine Überlastung (104 %) der öffentlichen Parkstände. Zudem belegt die Standardabweichung von 6 %, dass die Auslastung des öffentlichen Parkraums in den einzelnen Straßen des Untersuchungsgebietes ähnlich ist.
Die Kraftfahrzeuge der Bewohner stellten zu keinem Erhebungszeitpunkt die Mehrheit der angetroffenen Fahrzeuge (max. 30 % um 6 und 22 Uhr) dar. In allen Bereichen war der relativ hohe Anteil an Kraftfahrzeugen, die nicht den Bewohnern des Untersuchungsgebietes zuzuordnen waren, sehr auffällig (z.B. Kamper Straße 79,8 % um 11 Uhr).
Die Verwaltung wurde beauftragt eine Bürgerinformation durchzuführen und die Planung auszuarbeiten.
Bürgerinformation:
Die Bürgerinformation zur Erweiterung der Zone „BU3“ wurde am 18.06.2019 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Reumontstraße 3 durchgeführt. Es nahmen ca. 35 interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Anrainer der Zone „BU3“ teil.
Nach einem einführenden Vortrag in die Gesamtthematik und Vorstellung des Planungsentwurfs der erweiterten Bewohnerparkzone stand die Verwaltung für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Die Beiträge der Veranstaltung wurden protokolliert (Anlage 3).
Bis zum 18.07.2019 gingen nach der Veranstaltung schriftliche Eingaben (Anlage 4) ein, welche die Diskussion auf der Veranstaltung zur Einrichtung der erweiterten Bewohnerparkzone „BU3“ ebenfalls wiederspiegeln. Insgesamt wurden 14 Eingaben aufgenommen und durch die Verwaltung beantwortet.
Neben der Grundsatzdiskussion zur Einrichtung einer erweiterten Bewohnerparkzone „BU3“ wurden folgende wesentliche Themen auf der Bürgerveranstaltung und in den Bürgereingaben diskutiert und im Folgenden zusammengefasst:
- Zonenerweiterung bis Salierallee von Anrainern
- Gehwegparken / Reduzierung von Parkraum
Zonenerweiterung durch Anrainer
Viele Eingaben von Anrainern des südlichen Bereichs „BU3“ wurden mündlich als auch schriftlich aufgenommen. Der Wunsch einer zusätzlichen Erweiterung der Zone „BU3“ bis zur Salierallee wurde geäußert. Zudem wurde auf die extremen Verlagerungseffekte durch die Einrichtung der Zone „BU3“ hingewiesen.
Gehwegparken / Parkplatzreduzierung
Es wurden ablehnende Eingaben sowohl auf der Bürgerinformation als auch im Nachgang zur Bürgerinformation zur geplanten Reduzierung von Parkflächen in der Kamperstraße, die heute geduldet werden, eingebracht.
Planung:
Zonenerweiterung
Die Ausdehnung der Zone „BU3“ in Nord-Süd-Richtung beträgt schon heute rund. 1.000 m und hat somit gemäß § 45 StVO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone erreicht. Das geplante Erweiterungsgebiet „BU3“ befindet sich westlich der Zone, so dass durch eine Erweiterung die maximale Ausdehnung nicht überschritten wird. Dagegen würde eine Erweiterung der Zone bis zur südlichen Amyastraße und zur Straße Mühlental eine Überschreitung der 1.000 m bedeuten. Für diesen Bereich, südlich der Zone „BU3“, müsste eine weitere neue Zone eingerichtet werden.
Gehwegparken / Parkplatzreduzierung
Die Einführung des Bewohnerparkens führt grundsätzlich nicht zur Reduzierung von Parkraum, auch wenn dies durch die Bewohner in Bezug auf bestimmte Abschnitte so interpretiert wird. Das Bewohnerparken muss straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Überprüfung des ruhenden Verkehrs bei der Einrichtung der Bewohnerparkzone notwendig.
Bei der Detailplanung zur Erweiterung der Bewohnerparkzone „BU3“ wurde erkannt, dass die Sackgasse Kamper Straße und der Bereich Kamper Straße gegenüber Hausnummer 49 überprüft werden müssen.
Der Planungsentwurf wurde im Hinblick auf erforderliche Durchfahrtsbreiten und Aufstellbereiche mit der Feuerwehr abgestimmt und die daraus resultierenden Anforderungen in die Planung übernommen.
Im Bereich der Sackgasse Kamper Straße wird derzeit einseitig aufgeschultert auf dem Gehweg geparkt. In Folge ist die Restgehwegbreite sehr schmal (< 1,50 m). Eine Verlegung des derzeit nur geduldeten Parkens vom Gehweg auf die Fahrbahn ist aufgrund der Fahrbahnbreite von ca.
4,60 m nicht möglich. Zudem benötigt die Feuerwehr in diesem Bereich die Fläche für die rettungstechnische Erschließung der Gebäude, so dass ca. sieben Parkplätze in der Sackgasse Kamper Straße nicht angeordnet werden.
Gegenüber Kamper Straße Nr. 49 wird derzeit ebenfalls aufgeschultert auf dem Gehweg geparkt. In diesem Bereich wurde 2007 zur Schulwegsicherung und Verbesserung der Querung Kamper Straße eine Mittelinsel gebaut. In diesem Zuge wurde der Gehweg bis zu den angeordneten Parkständen erneuert und als Hochbord ausgebaut. Im Hinblick auf die erforderlichen Sichtbeziehungen beim Queren der Kamper Straße und aufgrund des Hochbords wird das Gehwegparken für ca. 5 Parkstände in diesem Bereich nicht angeordnet.
Im Bereich der Wiesenstraße werden Restflächen und ein Parkplatz für das Aufstellen von neuen Fahrradbügeln vorgesehen.
Berechtigtenkreis und Tarifierung
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Anlehnung an die für „BU3“ beschlossene Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone “BU3” ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus
a) mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich) fahren.
b) ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d) CarSharing-Mitglieder, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze), wie auch für „BU3“ beschlossen, gelten.
Um auswärtigen Angehörigen und Besuchern die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier, wie im Bereich „BU3“, keine Höchstparkdauer festgelegt werden.
Beschilderung:
Die Beschilderung erfolgt, analog der 30 km/h-Zonen, mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei".
Kosten
Zur Erweiterung des Bewohnerparkbereiches "BU3" wurden für 3 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 Euro kalkuliert.
Ausreichende Mittel stehen im Haushalt bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" zur Verfügung.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor:
- Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “BU3” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
- Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “BU3” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die folgenden drei Straßen, die in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte liegen, als Bewohnerparkzone auszuschildern:
Eynattener Straße Hausnummer 1-31/33 und 2-26
Kamper Straße
Wiesenstraße
- Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
- Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
- Den erweiterten Bewohnerparkbereich “BU3” schnellstmöglich einzurichten.
- Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
- Sonderparkberechtigt werden:
- Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
- Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
- Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird,
- Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
- Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 – Einrichtung Bewohnerparken | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2019* | Fortgeschriebener Ansatz 2019* | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 593.467,76 | 593.467,76 | 697.500 | 697.500 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 593.467,76 | 593.467,76 | 697.500 | 697.500 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120202-921-9 – Einrichtung Bewohnerparken | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019** | Fortgeschriebener Ansatz 2019** | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 85.370,51 | 85.370,51 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 85.370,51 | 85.370,51 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*Haushaltsansatz 2019 i.H.v. 232.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 360.967,76 €
**Haushaltsansatz 2019 i.H.v. 20.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 65.370,51 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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100,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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129 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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6
|
(wie Dokument)
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461,6 kB
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7
|
(wie Dokument)
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623,1 kB
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