Kenntnisnahme - FB 45/0658/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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17.09.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 9. Juli 2019 veröffentlichte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Entwurf des „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ welches am 1. August 2020 in Kraft treten und somit das bisher gültige Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ablösen soll.
Der Gesetzesentwurf hat zum Ziel, eine dauerhaft auskömmliche und zukunftssichernde Finanzierung der Kindertagesbetreuung zur Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung zu erreichen, mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von rund 750 Millionen Euro pro Jahr, je hälftig zu tragen vom Land und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ab dem KiTa-Jahr 2020/2021. Finanzierungsbasis bleiben die sog. Kindpauschalen, die zukünftig auf Basis von Tariflohn- und Sachkostensteigerungen indexiert werden. Diese Mittel sollen vorrangig für die Sicherung und ggfs. Aufstockung der Personalressourcen in den Einrichtungen eingesetzt werden. Fachberatung soll systematisch verankert und die Sprachförderung weiter qualifiziert werden. Zudem soll auch die Kindertagespflege gestärkt werden.
Weiterhin sollen Voraussetzungen für die Ausweitung flexibler Betreuungszeiten geschaffen werden mit dem Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: explizit im Gesetzentwurf erwähnt ist die Möglichkeit der Ausweitung der Betreuung auf Morgen- und Abendstunden, an Wochenend- und Feiertagen sowie in den Ferien.
Zur weiteren Entlastung von Familien soll ein zweites KiTa-Jahr beitragsfrei werden.
Zusammen mit dem novellierten Kinderbildungsgesetz soll zudem das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kinderbetreuung“ umgesetzt werden.
Zu weiteren Details des Gesetzentwurfes wird auf die Ausführungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule verwiesen, die in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 17.09.2019 mündlich vorgetragen werden.
Als Anlagen beigefügt sind eine Synopse der aktuellen Fassung des Kinderbildungsgesetzes im Vergleich zum Gesetzesentwurf vom 9. Juli 2019, der Gesetzesentwurf als Volltextfassung sowie die jeweiligen Anlagen zu § 19 KiBiz und § 33 des Gesetzesentwurfes über die Gruppenformen und Höhen der Kindpauschalen. Da die Anlage 2 eine Größe von über 100 Seiten aufweist, wird sie nicht im Rahmen der Einladung in Druckform versandt. Sie kann digital über das Ratsinformationssystem eingesehen und herunter geladen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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331,4 kB
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2
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öffentlich
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1.001,2 kB
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3
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öffentlich
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537,7 kB
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4
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öffentlich
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209,6 kB
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