Kenntnisnahme - FB 61/1306/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Überprüfung Radfahrverbot in Aachen-Eich;Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 23.08.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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30.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der in Rede stehende Pfad entlang des Hauses Eicher Weg 78 weiterhin für Radfahrer gesperrt bleibt. Den Radfahrern steht die Straßeneinmündung Eicher Weg als sichere Verbindung zur Aachener Straße zur Verfügung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die angesprochene fußläufige Wegeverbindung zwischen Haus Eicher Weg 76/78 (Reitstall Weber) und dem Fahrbahnrand der Aachener Straße ist lediglich ein Trampelpfad mit ca. 0,30 m Schotter und benachbarter Rasenfläche. Weder von der befestigten Breite noch vom Unterbau ist sie für den Begegnungsverkehr mit Radfahrern geeignet. Sie dient den Anwohnern sowie Spaziergängern als kurze Wegeverbindung zwischen Eich und Hitfeld.
Im Juni 2018 sprach die Betreiberin des Reitstalls Weber im Bezirksamt Kornelimünster/Walheim vor und schilderte, dass Radfahrer diesen abschüssigen Trampelpfad als Abkürzung in Richtung Eicher Weg nutzen würden. Die Ausfahrt aus dem Reitstall sei sehr unübersichtlich und die dort heraus fahrenden Kraftfahrer könnten die oftmals in zügiger Fahrgeschwindigkeit von rechts ankommenden Fahrradfahrer aufgrund der Gebäudekanten nicht rechtzeitig sehen. Aus diesem Grunde wurde im Juni 2018 am bereits für die Straßennamensschilder stehenden Schildermast aus Richtung Hitfeld kommend ein Z. 239 StVO „Sonderweg für Fußgänger“ angebracht.
Dieses blaue Fußgängerschild wurde im August 2019 offensichtlich durch Fremde gegen ein doppelseitiges Sperrschild für Radfahrer (Z. 254 StVO) ausgetauscht. Der Aachener Stadtbetrieb hat diese Änderung ausdrücklich nicht vorgenommen. Da diese Form der Selbstjustiz unvertretbar ist, wird die Verwaltung die beiden Sperrschilder für Radfahrer nach Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung wieder gegen das vorher hängende einseitige Schild „Sonderweg für Fußgänger“ austauschen.
Eine Freigabe dieses Trampelpfades für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen unterstützt die Verwaltung aufgrund des schlechten Wegezustandes und auch wegen der hohen Fahrgeschwindigkeiten der stadtauswärts fahrenden Radfahrer in diesem Gefällestück an der auch von Traktoren genutzten Grundstücksausfahrt Reitstall Weber vorbei nicht. Die bestehende Radwegweisung führt von der Hitfelder Straße/Aachener Straße über die breite asphaltierte Straßeneinmündung in den Eicher Weg. Hier rechnet der Durchgangsverkehr mit abbiegenden und einbiegenden Fahrzeugen und ist bremsbereit, während am Trampelpfad die querenden Radfahrer nicht vermutet werden. Während Fußgänger auf dem Trampelpfad und Fahrzeuge aus der Torausfahrt Reitstall Weber aufgrund der geringen Fortbewegungsgeschwindig-keiten jederzeit aufeinander Rücksicht nehmen können, sind besonders die stadtauswärts radelnden Radfahrer bei herausfahrenden Kfz kaum in der Lage, diesen auszuweichen.
Das Verbleiben auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg oder am Fahrbahnrand der Aachener Straße bis zur Straßeneinmündung Eicher Weg ist lediglich mit ca. 50 m Umweg verbunden, die für Fahrradfahrer in einigen Sekunden zurückgelegt werden und die das Sicherheitsrisiko auf dem Trampelpfad sowie dessen für Radverkehrsanlagen mangelhaften baulichen Gestaltung nicht aufwiegen.
Aus den genannten Gründen wird am Verbot des Verbindungsweges für Radfahrer festgehalten, die Beschilderung allerdings wieder in einen „Sonderweg für Fußgänger“ nach Z. 239 StVO abgeändert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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114,4 kB
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