Kenntnisnahme - FB 36/0404/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Luftreinhalteplan Aachen; 

Dritte Fortschreibung, Sofortmaßnahmen & Bericht zum Stand weiterer Maßnahmen

 

Vorbemerkungen

 

Durch das Urteil des OVG-Münster vom 31.07.2019 zum Aachener Luftreinhalteplan (kurz: LRP), die daraus resultierende Verpflichtung den LRP umgehend erneut fortzuschreiben (Dritte Fortschreibung 2020) und die damit einhergehenden, vielfältigen Maßnahmen-Vorschläge der politischen Fraktionen hat das Thema Luftreinhaltung und (verkehrliche) Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen eine besondere zeitliche Dynamik und Bedeutung erfahren.

 

Die Verwaltung wurde durch Ratsbeschluss vom 18.09.2019 beauftragt, verschiedene Maßnahmen unverzüglich umzusetzen bzw. vorzubereiten / einzuleiten sowie zu einzelnen Maßnahmen fachlich ergänzend Stellung zu nehmen und konkretisierte Zeitpläne vorzulegen. Bei der fachlichen Prüfung / Beurteilung von Maßnahmen fokussiert die Verwaltungen nicht nur auf die Luftreinhaltethematik,  sondern berücksichtigt wie bisher auch die Wirkungen und Synergieeffekte für weitere Themenfelder wie Verkehrssicherheit, Lärm- und Klimaschutz, sowie die Eignung der jeweiligen Maßnahme als Impulsgeber zur Änderung des Mobilitätsverhaltens.

 

Die unmittelbar nach der Septembersitzung des Rates umgesetzten Maßnahmen werden im Folgenden kurz erläutert; zu den weiteren im Ratsbeschluss ausgeführten Punkten und aktuellen Entwicklungen der Gesamtthematik wird in den jeweiligen Sitzungen mündlich (mit Präsentation) berichtet.

 

 

Sofortmaßnahmen aus dem Ratsbeschluss vom 18.09.2019 (umgesetzt/abgeschlossen)

Die Verwaltung hat die ersten vom Stadtrat am 18. September 2019 beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt / abgeschlossen.

 

PUNKT 2 der Liste der unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen:

Die Signalsteuerung an der Monheimsallee wurde zur Verbesserung des Abflusses des Linksabbiegers am Hansemannplatz geändert. Auf Grundlage der entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnung wurde die Ampelanlage wenige Tage nach der Ratssitzung so umprogrammiert, dass die Grünphase des Linksabbiegers von der Monheimsallee in die Jülicher Straße zu Lasten der Heinrichsallee verlängert wurde. Mit dieser Umstellung können erfahrungsgemäß einige Fahrzeuge pro Stunde mehr abfließen und Rückstaus (besonders in Stoßzeiten) reduziert werden.

 

PUNKT 3 der Liste der unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen:

Zum „Abbinden der Rochusstraße“ von der Monheimsallee ist die Rochusstraße zwischen Sandkaulstraße und Monheimsallee in eine Sackgasse umgewandelt worden. Die bisherige Zufahrt von der Rochusstraße in die Monheimsallee ist damit nicht mehr möglich. Nachdem die straßenverkehrsrechtlichen Anordnung erteilt wurde, hat der Stadtbetrieb in der 39. / 40. KW 2019 die Einmündung der Rochusstraße in die Monheimsallee mit Pollern abgesperrt. Dieser Abschnitt der Rochusstraße ist nur noch über die Sandkaulstraße erreichbar. Die neue Verkehrssituation wurde ebenfalls neu beschildert. Durch diese Sofort-Maßnahme können die Verkehrsmengen auf der Monheimsallee und dortige Rückstaus reduziert sowie der Verkehrsfluss auf dem Alleenring insgesamt verbessert werden.

 

PUNKT 4 der Liste der unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen:

Das Rechtsabbiegen von der Jülicher Straße in die Hein-Janssen-Straße wurde durch straßenverkehrsrechtliche Anordnung unterbunden. Dazu wurden kurz vor dem Kreuzungsbereich die Verkehrsschilder ausgetauscht und durch das Verkehrszeichen 209-30 „vorgeschrieben Fahrtrichtung Geradeaus“ ersetzt. Zusätzlich wurden die Markierungspfeile zum Rechtsabbiegen auf der rechten Fahrspur der Jülicher Straße entfernt. Die Arbeiten vor Ort fanden am 20. und 23. September 2019 statt.

 

Am 27.09.2019 wurde eine Pressemeldung zu den drei vorgenannten Maßnahmen herausgegeben, so dass die Bevölkerung vom In-Kraft-Treten der Änderungen auch auf diesem Wege informiert ist.

 

Sofortmaßnahmen aus dem Ratsbeschluss vom 18.09.2019 (in Vorbereitung / in Umsetzung)

 

PUNKT 1 der Liste der unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen:

Die rechtliche Zulässigkeit der Einführung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings wurde kurzfristig geprüft. Die Straßen innerhalb des Alleenrings sind nicht klassifiziert, eine Umsetzung von Tempo 30 ist nach Anhörung von ASEAG und Polizei möglich. Für eine Umsetzung auf der Monheimsallee (B1) wird aktuell die Bezirksregierung beteiligt. Die weiteren notwendigen Arbeiten wurden am 01.10.2019 im Verwaltungsvorstand (VV) beraten. Die Umsetzung soll voraussichtlich im November 2019 erfolgen Zur unterstützenden Kommunikation werden sog. Dialog-Displays angeschafft, die die Verkehrsteilnehmer auf den Einfahrtstraßen auf die Einhaltung der Geschwindigkeit hinweisen. Die Einhaltung der Geschwindigkeiten soll zudem durch die Ordnungskräfte kontrolliert werden.

 

PUNKT 5 der Liste der unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen:

Die Einrichtung einer Umwelttrasse auf dem Adalbertsteinweg bedarf umfangreicher Überplanungen, die die Flächenansprüche der verschiedenen Verkehrsteilnehmer sowie des Liefer- und Ladeverkehrs beachten müssen. Dazu wird später eine gesonderte Vorlage in die Gremien eingebracht.

 

PUNKT 6 der Liste der unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen:

Der Einbau von schadstoffminderndem Asphalt / Belag auf dem Adalbertsteinweg wird nach Abschluss der dortigen Baumaßnahme, voraussichtlich in oder nach den Herbstferien 2019 erfolgen. Auf einer Fläche von ca. 4.500 m² wird (als bundesweit zweites Pilot-/Testprojekt) der neu entwickelte Asphalt CIAir® (Clean Air) Asphalt ausgebracht, der lt. Hersteller mit Hilfe von titandioxidhaltigem Abstreumaterial durch Photokatalyse Stickoxide aus der Luft binden und schneller abbauen soll. Der spezielle Asphalt ist das Ergebnis eines vom Bund geförderten Verbundforschungsprojekts (2015-2018, NaHiTAs). Der Abbau der Stickoxide erfolgt durch chemische Umwandlung der - insbesondere unmittelbar am Auspuff emittierten NOX-Gase - in wasserlösliche, unschädliche Nitrate, die durch Niederschlag dann über den Kanal der Kläranlage zugeführt werden. (Hinweis: lt. Beispielrechnung des Herstellers liegt die Stickstofferhöhung im Klärablauf (Nitrate) ausgesprochen niedrig und darf selbst bei breiter Anwendung des Asphalts im gesamten Stadtgebiet als unproblematisch betrachtet werden.)

 

Die Mehrkosten für diesen speziellen Asphalt betragen lt. Auskunft des Aachener Stadtbetriebes ca. 50.000 € brutto und werden anteilig von Regio Netz mitgetragen. Zur Bestimmung der konkreten NO2-Entlastungswirkung des CIAir® Asphalts für den Adalbertsteinweg soll eine Evaluierung in Abstimmungen zwischen Landesumweltamt NRW (LANUV) und Verwaltung erfolgen.

 

 

Zum aktuellen Sachstand der in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen sowie der übrigen in der Ratssitzung am 18.09.2019 beschlossenen Punkte wird durch die Verwaltung jeweils in den Sitzungen mündlich berichtet.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die von der Verwaltung mit der Vorlage zur Ratssitzung am 18.09.2019 vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen (Stufe 1 und Stufe 2) sind durch die Haushaltsansätze 2019 für lfd. verkehrliche Maßnahmen finanziell abgedeckt.

 

Kosten der übrigen im Rat am 18.09.2019 beschlossenen Maßnahmen sowie evtl. weiterer, neuer zu planender Maßnahmen sind jeweils zu ermitteln. Die Finanzierung wird mit FB 20 und Dez. II abgestimmt.

Loading...