Anhörung - FB 11/0357/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2020 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 (1. Lesung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen. Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Inhaltsverzeichnis
I. Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2020
II. Stellenplan 2020 nach Stelleneinrichtungsverfahren sowie sonstigen Veränderungen
II.1 Gesamtdarstellung
II.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall von kw-Vermerken
II.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
II.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
II.5 Bewertungsänderungen
III. Stelleneinrichtungen (dargestellt unter verschiedenen Gesichtspunkten)
III.1 Dezernats- und fachbereichsbezogene Zuordnung
III.2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
III.3 Kosten und Refinanzierung
IV. Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal
IV.1 Allgemeines
IV.2 Personalkostenverbund 2020
IV.3 Personalkostenerstattungen
V. Grafische Darstellungen und Erläuterungen (Gesamtverwaltung)
V.1 Planstellenentwicklung
V.2 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen
V.3 Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
VI. Kennzahlen
VI.1 Beamtenquote
VI.2 Versorgungsempfänger
VI.3 Personalintensität
VI.4 Personaldeckungsquote
I. Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2020
Das Stelleneinrichtungsverfahren ist wie im Vorjahr durchgeführt worden. Diesbezüglich kann auf die Erläuterungen zu den Stellenplänen 2018 und 2019 verwiesen werden.
Diese Vorlage beinhaltet das verwaltungsinterne Ergebnis des Stellenplanverfahrens. Lediglich einzelne Stellenbedarfe, zu denen organisatorische Prüfungen noch laufen und über die im Verwaltungsvorstand noch entschieden werden muss, fließen möglicherweise in die zweite Lesung (Stellenplan 2020) ergänzt um den Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2020 ein, die für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 05.12.2019 vorgesehen ist.
Darüber hinaus können nach wie vor im Stellenplanverfahren für Bedarfe, die eine frühzeitigere Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenausweitung notwendig machen, unterjährige Behandlungen im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt erfolgen. Hiervon ist entsprechend Gebrauch gemacht worden, wozu auf die bislang gefassten Beschlüsse zu Einzelvorlagen der Verwaltung hingewiesen wird, mit denen der Stellenplan 2019 bereits unterjährig angepasst worden ist.
II. Stellenplan 2020 nach Stelleneinrichtungsverfahren sowie sonstigen Veränderungen
II.1 Gesamtdarstellung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.01.2019 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
- Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen
- Bewertungsänderungen
Diese Änderungen sind in der Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2019“ im Einzelnen beschrieben.
Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2019 summiert dargestellt. Bis zur erneuten Beratung in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses - voraussichtlich am 05.12.2019 - erfolgt eine weitere Fortschreibung (sh. I.).
Gegenüber dem Stellenplan 2019 schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 vorerst gesamtstädtisch mit 48,5 Mehrstellen ab. Hierin enthalten sind die bereits in 2019 unterjährig vom Rat beschlossenen 15,5 Stelleneinrichtungen (sh. II.2).
Die Veränderungen des Stellenplanes 2020 gegenüber dem Stellenplan 2019 stellen sich wie folgt dar:
Bereich | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen | saldiert |
| 61,0 (davon 16,5 kw) | 10,0 (davon 4,0 kw) | + 51,0 |
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| 1,0 | -1,0 |
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| 1,0 | -1,0 |
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| 0,0 |
Zwischensumme | 61,0 | 12,0 | + 49,0 |
Korrektur des Stellenplans 2019 |
| 0,5 | -0,5 |
Summe | 61,0 | 12,5 | 48,5 |
Mehrstellen (STPL 2019 : 2020) | 48,5 | 48,5 |
Anmerkung:
Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet
keine Veränderung des Stellensolls.
II.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall von kw-Vermerken
Die 61,0 Stellenneueinrichtungen (davon 16,5 befristet) werden unter III. gesondert dargestellt.
Im Verwaltungsvorstand wurden in den Sitzungen am 09.04. und 09.07.2019 die Stellenbedarfe und sonstige Bedarfe anerkannt. Hiervon hat der Rat in seinen Sitzungen am 19.06. und 10.07.2019 bereits 15,5 Stelleneinrichtungen beschlossen:
- 12,5 Stellen im Bereich der Kindertagesstätten (FB 45)
- 2,0 Stellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG“ (FB 56)
- 1,0 Stelle für Erzieherinnen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (FB 45).
Darüber hinaus sind für die Sitzung des Rates am 18.09.2019 von den v.g. Bedarfen weitere Beschlüsse zu 2,0 Stelleneinrichtungen vorgesehen:
- 1,0 Stelle für die techn. Sachbearbeitung „Klimaschutz, Luftreinhaltung u. Lärmschutz“ (FB 36)
- 1,0 Stelle für die techn. Sachbearbeitung „Umweltvorsorgeplanung und Umweltberichte“ (FB 36).
Die Begründungen sind im Einzelnen der Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2019“ zu entnehmen.
Zu den 61,0 neu einzurichtenden Planstellen gehören auch 11,5 Projektstellen, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind (sh. III. 3).
Im Übrigen werden wegen des festgestellten stetigen Bedarfs von 11,5 Stellen die an diesen Stellen angebrachten kw-Vermerke aufgehoben.
Die ab 2020 anfallenden finanziellen Bedarfe aufgrund der Mehrstellen wurden bereits im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Personalkostenverbund zum Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt.
II.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
Insgesamt können 10,0 unbesetzte Planstellen eingespart werden; davon 4,0 Planstellen aufgrund der Realisierung eines kw-Vermerkes, wozu auch 2,0 Projektstellen gehören. Darüber hinaus wurde an einer Stelle ein kw-Vermerk angebracht.
Soweit sich aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese ebenfalls bei der Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2020 eingerechnet worden.
II.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
Bei den durchzuführenden Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt.
Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich.
Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll insgesamt nicht, sind also stellenplantechnisch neutral.
II.5 Bewertungsänderungen
Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
Die aus der am 01.01.2017 in Kraft getretenen neuen Entgeltordnung des TVöD-VKA resultierenden neuen Entgeltgruppenausweisungen sind abschließend im Stellenplanentwurf 2020 abgebildet.
III. Stelleneinrichtungen (dargestellt unter verschiedenen Gesichtspunkten)
III.1 Dezernats- und fachbereichsbezogene Zuordnung
Die unter II.1. dargestellten 61,0 Stelleneinrichtungen sowie 12,0 Stelleneinsparungen (saldiert 49,0 Mehrstellen) verteilen sich auf die Dezernate wie folgt:
| Organisationseinheit | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen |
Dezernat II | FB 30 Recht und Versicherung | 3,0 |
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FB 32 Sicherheit und Ordnung | 3,5 |
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| 6,5 |
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Dezernat III | B 03 Bauverwaltung | 1,5 | 0,5 |
FB 61 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen | 10,5 |
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FB 62 Geoinformation und Bodenordnung | 0,5 |
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FB 63 Bauaufsicht | 0,5 |
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| 13,0 | 0,5 | |
Dezernat IV | FB 45 Kinder, Jugend und Schule | 10,0 | 1,5 |
FB 45 Kitas | 13,0 |
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FB 52 Sport |
| 1,0 | |
E 42 Volkshochschule |
| 1,0 | |
E 49 Kulturbetrieb |
| 1,0 | |
| 23,0 | 4,5 | |
Dezernat V | B 17 Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit | 1,5 |
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FB 36 Umwelt | 3,0 |
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FB 37 Feuerwehr / Einsatzpersonal | 6,5 | 4,0 | |
| 11,0 | 4,0 | |
Dezernat VI | FB 02 Wirtschaft, Wissenschaft u. Europa | 1,5 | 2,0 |
FB 23 Immobilienmanagement | 1,0 | 1,0 | |
FB 56 Wohnen, Soziales und Integration | 5,0 |
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| 7,5 | 3,0 | |
| Summe | 61,0 | 12,0 |
| Mehrstellen | 49,0 |
III. 2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenbereichen:
Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenarten:
Bei den 19,0 Stellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:
- 1,0 Stelle für das Projekt „Smart Contracts Management (SCM)“ im Rahmen der Förderung „Digitale Modellkommunen in NRW“, FB 30
- 1,0 Projektstelle „Aachen MooVe! – Modellstadt Emission ohne Verkehr“, B 03
- 10,5 Projektstellen „Aachen MooVe! – Modellstadt Emission ohne Verkehr“, FB 61
- 1,0 Stelle für Aus- und Fortbildung im KiTa-Bereich, FB 45
- 0,5 Stelle für Fachberatung „Elternbildung und Elternberatung“, FB 45
- 1,0 Stelle für „Frühe Hilfen / Babybesuchsdienst“, FB 45
- 1,0 Stelle für Koordination Digitalisierung an Schulen, FB 45
- 0,5 Stelle für sozialpsychologische Mitarbeiterberatung, B 17
- 0,5 Stelle für Projektmanagement des Wissenschaftsbüros, FB 02
- 1,0 Stelle für kommunale Breitbandversorgung / kommunale Dateninfrastruktur, FB 02
- 0,5 Stelle für Arbeitsmarktintegration, FB 56
- 0,5 Stelle für Projektmanagement bei Wohn(bau)projekten, FB 56
III. 3 Kosten und Refinanzierung
Die in Ansatz gebrachten Personalkosten für die 61,0 neuen Stellen und der sonstigen Bedarfe, die sich hauptsächlich aus der Verlängerung bzw. Wegfall von kw-Vermerken ergeben, wurden auf der Grundlage der KGST-Durchschnittswerte 2018/2019 ermittelt und belaufen sich in 2020 auf insgesamt 4.748.900 €. Ausgehend von den realistisch einzuschätzenden tatsächlichen Stellenbesetzungen sind die Kosten 2020 pauschal um 50 Prozent gekürzt worden, soweit es sich nicht um Planstellen handelt, die bereits unterjährig in 2019 eingerichtet wurden. Ebenso sind Planstellen mit der Fallkonstellation „Verlängerung oder Wegfall von kw-Vermerken“ ausgenommen, da diese Stellen bereits besetzt sind.
Drittmittel finanzierte Projektstellen sind von der Kürzung grundsätzlich nicht betroffen.
Von den o.a. Gesamtkosten entfallen 2.919.000 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 1.829.900 € beziehen sich auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und somit nicht dem PKV zuzurechnen sind. Hierzu gehören z.B. auch 11,5 Stellen für das auf 3 Jahre angelegte Projekt „Aachen-MooVe! - Modellstadt Emission ohne Verkehr“ im Umfang von rd. 800.000 € sowie diverse Projekte aus dem KiTa-Bereich.
Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln für vorhandenes Personal (= Deckung PKV), zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen aus dem Sachkostenetat ergibt sich eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 1.681.200 € im Jahr 2020. In den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag zwangsläufig, weil die aus der prozentualen Kürzung in 2020 resultierende Verbesserung entfällt.
Die Projektstellen, die über 4-er PSP-Elemente abgewickelt werden, sind mit Ausnahme eines kalkulatorisch ermittelten Fehlbetrages in Höhe von 147.000 € (2020) grundsätzlich zu 100 Prozent Drittmittel finanziert. Zur Beibehaltung des Bewirtschaftungsumfanges in den Projekten „Sprachförderung gemäß KiBiZ“ und „plusKiTa“ wird für das KiTa-Jahr 2019/2020 lt. Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 09.07.2019 ausnahmsweise eine Deckung aus dem PKV übernommen. Der auf 2020 entfallene Betrag ist mit rd. 83.600 € beziffert.
Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in verschiedenen Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen, Personalkostenerstattungen und sonstigen Mehrerträgen in Höhe von kalkulierten 225.300 € in 2020 gegenüber. Dementsprechend verringert sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 1.681.200 € auf 1.455.900 €.
Der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV (1.455.900 €) beläuft sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2020 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2020 in Höhe von 202.578.300 € auf 0,72 Prozent. Aufgrund der Ansatzkürzungen für die neu einzurichtenden Stellen wird eine einmalige Verbesserung im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 737.000 € erzielt. Ohne Ansatzkürzung würde der prozentuale Anteil 1,08 Prozent betragen und exakt dem für 2021 ermittelten Wert entsprechen.
Darstellung des finanziellen Bedarfes für die 61,0 Stellen und sonstige Bedarfe (4.748.900 €):
Nachfolgend ist die Aufteilung der Stellen nach dem Grad der Deckung bzw. Refinanzierung dargestellt. Bei den haushaltsneutralen Verlagerungen handelt es sich insbesondere um etatisierte Sachkosten für den Kita- oder OGS-Ausbau. Soweit diese Aufgaben nicht von freien Trägern sondern von der Stadt Aachen übernommen werden, sind die entsprechenden Mittel in den Personalkostenverbund zu verlagern.
Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:
Aus dem Schaubild ist erkennbar, dass die überwiegende Zahl der Stellen refinanziert ist.
IV. Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal
IV. 1 Allgemeines
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die Beamten insgesamt sowie für die Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung, mit Ausnahme von Drittmittel finanziertem Personal (= Sonstige Beschäftigte), werden von FB 11 zentral veranschlagt und bilden den sogenannten Personalkostenverbund (PKV).
Die dem Sachkonto 50190000 zugeordneten Personalaufwendungen für „Sonstige Beschäftigte“ werden von den jeweils zuständigen Organisationseinheiten angemeldet bzw. eingeplant. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten, die gesondert im Haushalt über 4-er PSP-Elemente abgebildet und für die ab einer Projektdauer von einem Jahr Planstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus werden im Sachkonto 50190000 beispielsweise auch die Personalaufwendungen für Brandwachen, Schulweghelfer, Honorarkräfte oder für zusätzliches Aushilfspersonal bei Wahlen veranschlagt.
Im Haushalt 2019 sind für Personalaufwendungen insgesamt rd. 203,47 Mio. € veranschlagt. Hiervon entfallen auf den PKV rd. 196,21 Mio. € und auf „Sonstige Beschäftigte“ rd. 7,26 Mio. €. Hinzu kommen Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 38,20 Mio. €. Die Gesamtaufwendungen belaufen sich somit auf rd. 241,67 Mio. €, wovon 234,41 Mio. € auf den PKV entfallen.
In den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen werden die Personalaufwendungen für die dort tätigen Beschäftigten und Beamten veranschlagt. Es handelt sich in 2019 um insgesamt rd. 86,53 Mio. €, wobei 3,59 Mio. € auf den zu erstattenden Personalaufwand für Beamte entfallen. Da die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen keine Personalhoheit bezüglich der dort eingesetzten Beamten und Beamtinnen haben, werden diese im städtischen Stellenplan geführt und kostenmäßig dem Personalkostenverbund zugeordnet. Im Gegenzug erstatten die Eigenbetriebe den entstandenen Personalaufwand in voller Höhe an den städtischen Haushalt.
Personal- und Versorgungsaufwendungen insgesamt 2019
IV. 2 Personalkostenverbund 2020
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung erfolgte zunächst die Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen für den Personalkostenverbund in Höhe von insgesamt rd. 246,29 Mio. € für das Jahr 2020.
Für Personalaufwendungen sind 202,58 Mio. € angemeldet worden. Die Anpassung der Pensionszuführungen für die aktiven Beamten auf der Grundlage der aktuellen Besoldungstabellen 2020 und 2021 ist hierin noch nicht enthalten, weil diese zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung noch nicht im Haessler-Verfahren zur Berechnung der Teilwerte zur Verfügung standen. Zudem bedarf es der Klärung der Verwendung der neuen Heubeck-Richttafeln 2018G bei den Teilwertberechnungen.
Die am 12.07.2019 rückwirkend zum 01.01.2019 verabschiedete 3-stufige Besoldungserhöhung für Beamte konnte bei der Kalkulation der Dienst- und Versorgungsbezüge 2020 ff aufgrund der Absichtserklärung des Ministers der Finanzen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2019, eine 1:1 Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger in NRW vorzunehmen, bereits im Rahmen der Haushaltsanmeldung berücksichtigt werden. Demnach werden auf die 3,2%ige Erhöhung zum 01.01.2019 die Bezüge um weitere 3,2 Prozent zum 01.01.2020 und um 1,4 Prozent zum 01.01.2021 steigen. Die Planansätze der Jahre 2022 und 2023 sind mit einer jährlichen Fortschreibung von 1,0 Prozent berechnet.
Die Planansätze für die Entgelte der Beschäftigten einschließlich der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung umfassen auf der Grundlage der tariflichen Erhöhung von 3,09 Prozent zum 01.04.2019 die zum 01.03.2020 verabschiedete weitere Anhebung von 1,06 Prozent. Die Folgejahre ab 2021 sind mit einer jährlichen Steigerung von 1,0 Prozent eingeplant.
Des Weiteren ist der finanzielle Mehrbedarf eingerechnet, der sich aufgrund der Umsetzung der praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung im Erziehungsberuf (PiAs) bei der Stadt Aachen ergibt (Ratsbeschluss vom 08.05.2019). Ebenso sind 4,5 Stellen “Schulsozialarbeit”, die bisher noch aus den Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert werden konnten, ab 2020 aus dem Personalkostenverbund zu tragen. Nachdem bereits in 2019 erstmalig 3,5 Stellen kostenmäßig dem PKV zugeordnet wurden, verbleiben von den ursprünglich 18,0 Vollzeitstellen noch 10,0 Stellen, die aus den jährlich fließenden Fördermitteln des Landes finanziert werden können.
Desgleichen werden die Beihilfen mit jährlich einem Prozent fortgeschrieben.
Die Pensionszuführungen für die aktiven Beamten werden grundsätzlich auf der Grundlage der gültigen Besoldungstabellen mit dem zertifizierten Haessler-Verfahren berechnet. Soweit für die Folgejahre noch keine Besoldungsanpassung verabschiedet wurde, ist eine jährliche Steigerung von einem Prozent einzuplanen. Zwar konnte die aktuelle Besoldungserhöhung, wie bereits eingangs erläutert, bei den Dienst- und Versorgungsbezügen, jedoch noch nicht bei den Pensionszuführungen im Rahmen der Haushaltsanmeldung berücksichtigt werden. Hingegen erfolgt die Kalkulation der Pensionszuführungen für Versorgungsempfänger und die Ertragsposition für die Auflösung von Pensionsrückstellungen auf Basis der beiden Vorjahresergebnisse.
Davon unabhängig steht noch die grundsätzliche Entscheidung aus, ob bei der Berechnung der Teilwerte mit dem Haessler-Verfahren zukünftig die neuen Heubeck-Richttafeln 2018G zugrunde zu legen sind.
Es ist davon auszugehen, dass bei Verwendung der neuen Richttafeln 2018G die Aufwendungen für Pensionszuführungen im Vergleich zu den alten Richttafeln 2005G in nicht unerheblichem Umfang steigen werden. Etwaige Anpassungen wären dann für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2020 anzumelden.
Bezogen auf die 61,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe ist der Personalkostenverbund nach derzeitigem Planungsstand – wie unter Ziffer III.3 bereits ausgeführt wurde - um 1.681.200 € zuzüglich 791.700 € im Rahmen von haushaltsneutralen Verlagerungen (= 2.471.900 € insgesamt) aufzustocken.
Infolge einer Personalkostenanpassung aufgrund der tatsächlichen Stellenbesetzungsverhältnisse ist ab dem Haushalt 2019 eine Reduzierung der Personalaufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. € jährlich vorzunehmen, die bereits im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2020 berücksichtigt wurde. Auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2018 erhöht sich dieser Anpassungsbetrag nunmehr um weitere 2,5 Mio. € auf insgesamt 4 Mio. €, der anteilig auf Beamte (3 Mio. €) und Beschäftigte (1 Mio. €) aufgeteilt werden soll.
Insgesamt beträgt die Höhe der Personalaufwendungen (PKV) nach dem Stand der Haushaltsanmeldung unter Anrechnung der zusätzlichen Bedarfsanpassung (- 2,5 Mio. €) und unter Berücksichtigung der neuen Stellen insgesamt rd. 202,55 Mio. € (Stand 08/2019). Für sonstige Beschäftigte sind derzeit rd. 8,4 Mio. € vorgemerkt.
Personalkostenverbund 2020 |
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Anmeldung Personalaufwendungen | 202,58 Mio. € |
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zusätzliche Bedarfsanpassung | -2,50 Mio. € |
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Aufstockung PKV (für neue Stellen) | 1,68 Mio. € | = 2,47 Mio. € |
Haushaltsneutrale Verlagerungen (für neue Stellen) | 0,79 Mio. € | |
Bedarf Personalaufwendungen | 202,55 Mio. € |
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Versorgungsaufwendungen insgesamt | 43,72 Mio. € |
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Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) | 246,27 Mio. € |
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Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beläuft sich auf insgesamt rd. 43,72 Mio. € für das Jahr 2020. Unabhängig von der Erhöhung der Versorgungsbezüge aufgrund der gesetzlichen Anpassung erfordert die steigende Zahl von Versorgungsfällen eine zusätzliche Mitteleinplanung in Höhe von 800.000 € jährlich. Ebenso sollen die Beihilfen für Versorgungsempfänger um 100.000 € pro Jahr erhöht werden. Dem stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 18,08 Mio. € gegenüber.
Beim Erfordernis von finanziellen Veränderungen, die sich beispielsweise aufgrund von einzelnen Stellenbedarfen für die zweite Lesung zum Stellenplanentwurf 2020 ergeben können, sind diese bis zur Einbringung des Haushaltes 2020 in den entsprechenden Veränderungsnachweisungen aufzunehmen.
In der nachfolgenden Grafik werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 insgesamt aufgezeigt, um einen Gesamtüberblick darzustellen, bevor in den nachfolgenden Erläuterungen konkret auf den Personalkostenverbund Bezug genommen wird.
Personal- und Versorgungsaufwendungen insgesamt 2020
Insgesamt ergibt sich im PKV 2020 gegenüber 2019 eine Erhöhung von 11.863.500 € (Planungsstand 08/2019). Der Mehrbedarf resultiert im Wesentlichen aus der Fortschreibung der Personal- bzw. Versorgungsaufwendungen. Maßgeblich hierfür ist zum einen der dreistufige Tarifabschluss aus 2018 für Beschäftigte bzw. aus 2019 für Beamte. Zum anderen führt die steigende Zahl der Versorgungsfälle zu einem erheblichen Anstieg der Pensionszuführungen für Versorger, der nur zum Teil durch eine höhere ertragswirksame Auflösung von Pensionsrückstellungen ausgeglichen wird. Immerhin erhöht sich der Planansatz 2020 für die ertragswirksame Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen um insgesamt rd. 1,7 Mio. €.
Die Erhöhung des PKV für die neuen Stellen um rd. 2,47 Mio. € schließt die haushaltsneutrale Verlagerung aus dem Sachkostenetat in Höhe von 791.700 € ein.
Steigerung PKV 2019 - 2020:
*Bei der Darstellung der Entwicklung des Personal- und Versorgungsaufwandes PKV (=Aufwand) wird die Verbesserung der ertragswirksamen Auflösung in Höhe von rd. 1,7 Mio. € nicht abgebildet.
Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehung der Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen:
IV.3 Personalkostenerstattungen
Den Personalaufwendungen stehen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Hierfür wurden erstmalig für den Haushalt 2018 separate Konten eingerichtet, um die entsprechenden Erträge gesondert darzustellen und auszuwerten. Für 2020 sind bisher Erträge (Personalkostenerstattungen und -zuweisungen) in Höhe von rd. 43,10 Mio. € angemeldet worden. Hierin enthalten sind auch Zuweisungen (Fördermittel) in Höhe von ca. 6,55 Mio. € für Drittmittel finanziertes Personal, das nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen und somit in Abzug zu bringen ist. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich demnach auf
36,55 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen (Stand 07/2019). Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 18,05 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von
202,55 Mio. €.
Bereits im letzten Jahr wurde dargelegt, dass die aus Gebühren resultierenden Erträge für Personalkosten nicht über eigene Sachkonten abgebildet werden. Grundsätzlich käme eine Aufschlüsselung der Personalkostenanteile nur bei der Kostenart für Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte der Gebührenkalkulationen nach Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), resultierend aus den Gebührensatzungen der städtischen Gebührenhaushalte der Stadtentwässerung im B 03, des Marktwesens im FB 23 und des Rettungsdienstes / Krankentransportes im FB 37, in Betracht.
Anhand der von diesen Fachbereichen zur Verfügung gestellten Berechnungen sind, bezogen auf die o.g. Gebührenbereiche, insgesamt Personalkostenanteile in Höhe von rd. 5,2 Mio. € bei der Gebührenkalkulation 2019 berücksichtigt worden. Die Anpassungen für den Haushalt 2020 erfolgen erst im Rahmen der Veränderungsnachweisungen für den endgültigen Haushalt, so dass zurzeit noch keine validen Planzahlen für das nächste Jahr vorliegen.
V. Grafische Darstellungen und Erläuterungen (Gesamtverwaltung)
V.1 Planstellenentwicklung
Der Stellenplan der Stadt Aachen als Anlage zum Haushaltsplan bildet die Stellen der Beamten und Tariflich Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung sowie die Stellen der Beamten in den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt sowie der regio iT ab. Hierzu gehören der Aachener Stadtbetrieb (E 18), das Gebäudemanagement (E 26), die Volkshochschule (E 42), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47), der Kulturbetrieb (E 49) sowie das Eurogress (E 88). Die Tariflich Beschäftigten in den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt werden in den Stellenübersichten der dortigen Wirtschaftspläne geführt. Bei den Arbeitnehmer*innen der in privater Rechtsform geführten regio iT handelt es sich hingegen um kein städtisches Personal.
Nachstehend wird ein Überblick über die Gesamtstellenzahl der Stadt Aachen inklusive der Eigenbetriebe und regio iT für das Haushaltsjahr 2020 gegeben:
Seit 2016 hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe) wie folgt entwickelt:
* Die Steigerung von 2016 zu 2017 in dieser außergewöhnlichen Höhe resultiert aus der Stellenplanbereinigung.
** Die Steigerung von 2018 zu 2019 beinhaltet zusätzliche 50,0 Stellen für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes.
V.2 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen
Die aktuellen Mitarbeiterzahlen 2019 beziehen sich auf den Stichtag 01.09. so dass die Neueinstellungen der Beamtenanwärter*innen sowie Auszubildenden enthalten sind.
Entwicklung der Mitarbeiterzahlen für die Gesamtverwaltung (Allgemeine Verwaltung und Eigenbetriebe):
Entwicklung der Mitarbeiterzahlen für die Allgemeine Verwaltung:
V.3 Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
Seit dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt die Umstellung der Planungssystematik für die Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorger an die bereits praktizierte Buchungssystematik im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Diese Anpassung führt saldiert zum gleichen Ergebnis, jedoch verändern sich die Gesamtsummen der im Haushalt zu veranschlagenden Aufwände und Erträge in nicht unerheblichem Umfang. Auf die Steigerung von 2019 zu 2020 wurde bereits unter IV.2 im Einzelnen eingegangen.
VI. Kennzahlen
VI.1 Beamtenquote
Die Beamtenquote stellt den prozentualen Anteil der Beamtinnen und Beamten zur gesamten Mitarbeiterzahl (ohne Auszubildende und Anwärter*innen) dar.
Beamtenquote (in Prozent) Allgemeine Verwaltung zum Stichtag 31.12.:
Beamtenquote (in Prozent) Gesamtverwaltung zum Stichtag 31.12.:
VI.2 Versorgungsempfänger
Die Zunahme an Versorgungsempfängern korrespondiert mit den seit Jahren steigenden Versorgungslasten unabhängig von den jährlichen Besoldungsanpassungen.
Anzahl Versorgungsempfänger:
Laufender Versorgungsaufwand:
VI.3 Personalintensität
Die Personalintensität ist eine Kennzahl aus dem NKF-Kennzahlenset und wird im Vorbericht des Haushaltes abgebildet. Sie stellt den prozentualen Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen im Haushalt dar. Der Wert für das Jahr 2020 wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2020 ermittelt.
VI.4 Personaldeckungsquote
Eine Herausforderung ist es, die benötigten Stellen auch mit geeigneten Mitarbeiter*innen zu besetzen. Mit der am 17.05.2018 verabschiedeten nachhaltigen Strategie zur Personalgewinnung und -bindung möchte die Stadtverwaltung dieser Herausforderung aktiv begegnen. In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 04.07.2019 hat der Fachbereich Personal und Organisation eine diesbezügliche erste Evaluation vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde die Entwicklung der Stellenvakanzen im Jahresvergleich aufgezeigt:
30.06.2018 | 30.06.2019 |
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Die Stellen der Personalreserve (Inaktive, Vermittlung, Demografie, Teilhabechancengesetz) sind in dieser Auswertung nicht enthalten, da diese Sonderzielsetzungen folgen und nicht der üblichen allgemeinen Bewirtschaftung unterliegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
nachrichtlich:
Die Kosten und Refinanzierung der Stelleneinrichtungen für den Stellenplan 2020 werden in den nachfolgenden Erläuterungen dargestellt. Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen
Inhaltsverzeichnis
I. Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2020
II. Stellenplan 2020 nach Stelleneinrichtungsverfahren sowie sonstigen Veränderungen
II.1 Gesamtdarstellung
II.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall von kw-Vermerken
II.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
II.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
II.5 Bewertungsänderungen
III. Stelleneinrichtungen (dargestellt unter verschiedenen Gesichtspunkten)
III.1 Dezernats- und fachbereichsbezogene Zuordnung
III.2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
III.3 Kosten und Refinanzierung
IV. Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal
IV.1 Allgemeines
IV.2 Personalkostenverbund 2020
IV.3 Personalkostenerstattungen
V. Grafische Darstellungen und Erläuterungen (Gesamtverwaltung)
V.1 Planstellenentwicklung
V.2 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen
V.3 Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
VI. Kennzahlen
VI.1 Beamtenquote
VI.2 Versorgungsempfänger
VI.3 Personalintensität
VI.4 Personaldeckungsquote
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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229,1 kB
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