Mitteilungen (inaktiv) - FB 36/0001/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht über Gefährdungsabschätzung/Detailuntersuchung Heckstraße (Eilendorf)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungen (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
16.11.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
30.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet um Unterrichtung über die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen.
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet um Unterrichtung über die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstandsbericht
über Gefährdungsabschätzung/Detailuntersuchung Heckstraße (Eilendorf)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1
2. Geologisch-hydrogeologische Verhältnisse. 3
3. Orientierende Untersuchungen und Ergebnisse 3
4. Detailuntersuchung................. 3
5. Aktuelle Ergebnisse......... 4
5.1 Bohrungen 4
5.2 Analytik 4
5.2.1 Boden 4
5.2.2 Grund–
und Sickerwasser 5
6. Bewertung und weitere Vorgehensweise 6
6.1 Wirkungspfad
Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze 6
6.2 Wirkungspfad
Boden-Grundwasser 6
6.2.1 Deponiebereich
1 und 2 6
6.2.2 Deponiebereich
3 6
6.2.3 Deponiebereich
4 7
7. Kosten........ 8
ANLAGE 1: Lageplan
1.
Einleitung
Der vorliegende Sachstandsbericht enthält
eine Zusammenfassung der bisher durchgeführten Untersuchungen, die Ergebnisse
und Bewertung der Detailuntersuchung der ehemaligen Deponie Heckstraße sowie
die weitere Vorgehensweise.
Die Altablagerung ehemalige Deponie
Heckstraße / Prunkweg ist im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen
unter der Nummer AA 9466 erfasst. Es handelt es sich um mehrere verfüllte
Kalksteinbrüche, die in vier Bereiche (Anlage 1) unterteilt werden können. Die
Verfüllungen erfolgten hauptsächlich in den 60er Jahren.
In den Steinbrüchen wurden Abfälle verschiedener
Herkunft abgelagert. Aufgrund von Aktenrecherchen und Zeitzeugenbefragungen gab
es Hinweise auf die Ablagerung von Hausmüll, Klärschlämmen, Glasschleifsanden,
Glasscherben bis hin zu Bauschutt und Aushub von diversen Bauunternehmungen.
Die Altablagerung umfasst insgesamt eine
Fläche von ca. 79.500 m², die überwiegend derzeit landwirtschaftlich genutzt
wird.
2. Geologisch-hydrogeologische
Verhältnisse
Die Deponie befindet sich im Bereich eines
300 m breiten Kalksteinzuges (Unterkarbon). Dieser Kluftgrundwasserleiter
unterliegt keiner wasserwirtschaftlichen Nutzung.
3.
Orientierende
Untersuchungen und Ergebnisse
In den Jahren 1988/89 wurde vom
Ingenieurbüro Dahlbender & Schürmann im Auftrag des Fachbereiches Umwelt
eine orientierende Altlastenuntersuchung durchgeführt.
Es wurden 8 Rammkernbohrungen in die oberen
Schichten niedergebracht, wobei Erdaushub, Bauschutt, Hausmüll und gewerbliche
Abfälle angetroffen wurden.
Weiterhin wurden drei tiefe
Kalkgrundwassermessstellen (030247, 030248, 030249) im An- und Abstrom (Anlage
1) errichtet. Die Untersuchung des Grundwassers ergab aufgrund der
festgestellten erhöhten Leitfähigkeit und der Nitratwerte im Abstrombereich
Anhaltspunkte für einen Einfluß der Deponie auf das Grundwasser.
Aufgrund der ungeordneten Ablagerung von
Bauschutt, Hausmüll und Gewerbeabfällen und der damit verbundenen, nicht
vorhersehbaren Umsetzungs- und Verrottungsprozesse ging das Gutachterbüro von
einer latenten Gefährdung für das Grundwasser aus. Der damaligen
Empfehlung, die errichteten Grundwassermessstellen einmal im Jahr zu
untersuchen, wurde nachgekommen.
Seit Mitte 1998 wurde im Abstrom der Deponie
(Messstelle 030247 – Anlage 1) ein ständiger Anstieg des Arsengehaltes,
einhergehend mit einer Erhöhung des pH-Wertes, der Leitfähigkeit sowie des
organischen Kohlenstoffs (TOC), verzeichnet, so dass inzwischen ein deutlicher
Hinweis auf einen Schadstoffaustrag aus der Deponie vorliegt. Weiterhin
wurden inzwischen leicht erhöhte Kupfer- und Quecksilbergehalte nachgewiesen.
Es lagen somit konkrete Anhaltspunkte vor,
die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast
begründen (§ 3 Abs. 4 BBodSchV), so dass weitere Maßnahmen zu ergreifen waren,
um festzustellen, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt und
das Erfordernis von Sanierungsmaßnahmen gegeben ist.
4.
Detailuntersuchung
Mit den im Herbst 2002 begonnenen
Detailuntersuchungen sollten Erkenntnisse gewonnen werden, welche Bereiche der
Deponie bzw. welche Abfälle für die im Grundwasser ermittelte Arsenbelastung
(sowie untergeordnet Kupfer und Quecksilber) ursächlich sind. In diesem
Zusammenhang sollte auch die Frage geklärt werden, ob für die weiteren
Maßnahmen (Detailuntersuchung, Sanierungsuntersuchung, Sanierungsmaßnahmen) ein
Pflichtiger, d.h. ein Verursacher oder ggf. der Grundstückseigentümer,
herangezogen werden kann. Die Grundstücke, auf denen die für die
Grundwasserbelastung in Betracht kommenden Abfälle abgelagert wurden, befinden
sich allesamt im Besitz einer Privatperson. Unter deren Regie wurde ein Teil
der Steinbrüche abgebaut und wiederverfüllt.
Das Ingenieurbüro Geotaix Umwelttechnologie
GmbH wurde mit der Maßnahme „Gefährdungsabschätzung/Detailuntersuchung“ von der
Stadt Aachen beauftragt.
Im Herbst 2002 bis Frühjahr 2003 wurden
sieben Bohrungen (B1 bis B3, B5 bis B8), z.T. bis auf die Deponiesohle,
zwischen 10 und 45 m Tiefe, niedergebracht. Vier Bohrungen (B2, B3, B7 und B8)
wurden zu Sickerwassermessstellen ausgebaut.
Aufgrund eines Organisationsfehlers des
Labors wurden sämtliche Rückstellproben entsorgt, so dass auf Kosten des Labors
im Frühjahr 2004 vier neue Bohrungen (B1a, B2a, B3a, B7a) in unmittelbarer Nähe
zu den ursprünglichen Ansätzen abgeteuft wurden (Anlage 1).
An den aus den Bohrungen gewonnenen
Feststoffproben wurden umfangreiche chemische und mineralogische Untersuchungen
durchgeführt. Die Messstellen (4 Sickerwasser- sowie 3 Grundwassermessstellen
außerhalb der Deponie) wurden mehrmals beprobt. Bei den Wässern aus den
Deponiemessstellen handelt es sich nicht um Grundwasser, sondern um
Sickerwasser. Weiterhin wurden zur Ermittlung der Grundwassersituation
Datenlogger (elektronische Messeinrichtungen für kontinuierliche Wasserstandsmessungen über einen längeren
Zeitraum) in die Messstellen eingesetzt sowie ein Pumpversuch durchgeführt.
5.
Aktuelle Ergebnisse
5.1
Bohrungen
In fünf (B1, B2, B3, B7, B8) von sieben
Bohrungen aus den Bereichen 1, 2 und 4 wurden in verschiedenen Höhen und
Mächtigkeiten auffällige Horizonte aus rot-grauem, feinsandig-schluffigem
Material erbohrt, die im folgenden als „Produktionsrückstände“ bezeichnet
werden. Diese Horizonte wurden auch bei den Ersatzbohrungen angetroffen.
Bereich 3 wird derzeit noch geklärt (s. Kap.
6.2.2).
5.2
Analytik
5.2.1 Boden
Die durchgeführten Untersuchungen zeigen
deutliche Hinweise, dass es sich bei den „Produktionsrückständen“ in den
Bereichen 1, 2 und 4 um Glasschleifsande handelt:
·
niedrige
Arsen-Gehalte im Feststoff
·
hohe
Arsen-Gehalte im Eluat (wässrige Lösung)
·
erhöhter
Natrium- und TOC-Gehalt (Wasserüberstände)
·
stark
basischer pH-Wert
·
hoher SiO2-Anteil
(Quarz)
·
rote Färbung
bedingt durch als Schleifmittel eingesetztes Potée (Hämatit)
Aufgrund der vorliegenden
Untersuchungsergebnisse kann festgehalten werden, dass die angetroffenen
„Produktionsrückstände“ ursächlich für die Arsen-Verunreinigung im Grundwasser
sind. Die hohen Arsen-Gehalte im Eluat und ein Dauerelutionsversuch über 21
Tage haben gezeigt, dass das verfügbare Arsen-Potential bei Kontakt mit Wasser
sehr schnell in Lösung geht.
Es ist bekannt, dass in dem nordöstlichen
Teil des Deponiebereiches 4 Glasscherben abgelagert worden sind. In der Bohrung
B 6 wurden in Tiefen von 3,2-7m auch entsprechende Produktionsrückstände
(Glasabfälle, Elektronikschrott) ermittelt, die hinsichtlich ihrer Kupfer- und
Quecksilbergehalte im Feststoff für die Grundwasserbelastung ursächlich sein
können.
5.2.2 Grund–
und Sickerwasser
Grundwasser-Messstellen
Der Anstrombrunnen 030248
zeigt keine auffälligen Werte, während der Abstrombrunnen 030247 auffällige
Werte für Arsen, pH-Wert, Leitfähigkeit, TOC sowie auch Kupfer und Quecksilber
aufweist. Allerdings liegen die Kupfer- und Quecksilber-Gehalte im Vergleich zu
den Arsen-Gehalten nur geringfügig über den Prüfwerten.
Sickerwasser-Messstellen
In den Deponie-Messstellen
wurde das Sickerwasser beprobt und analysiert. Im Bereich 1 wurde in den
Messstellen B2 und B8 nur mit zwei Ausnahmen der Prüfwert für Arsen geringfügig
überschritten, ansonsten lagen die ermittelten Gehalte unter dem Prüfwert. Im
Bereich 2 lagen die Arsen-Gehalte in der Messstelle B 3 geringfügig über dem
Prüfwert der BBodSchV.
Tabelle 1: Grundwasseranalysen (Mittelwerte)
|
Bereich 1 |
Bereich 2 |
Bereich 4 |
Abstrompegel 03047 |
Prüfwerte BBodschV |
||
|
B2 |
B8 |
B3 |
B7 |
1988-1987 |
1998-2004 |
|
pH-Wert |
7,4 |
7,7 |
7 |
10,8 |
7,01 |
9,32 |
|
Leitfähigkeit |
1.733 |
1.890 |
1.494 |
3.587 |
2.099 |
2.630 |
|
TOC (mg/l) |
22,9 |
27,2 |
14,8 |
36,6 |
5,83 |
67,43 |
|
Natrium (mg/l) |
95 |
291,5 |
166,5 |
1.044 |
n.b. |
754 |
|
Arsen (µg/l) |
7,3-20 |
<10-20 |
19,4 (14-34) |
435 (210-570) |
16,5 (1-40) |
277 (50-510) |
10 |
Kupfer(µg/l) |
<10 - 20 |
<10 - 30 |
< |
109,6 |
38,7 |
157 |
50 |
Quecksilber (µg/l) |
< |
< |
< |
1,16 |
n.b. |
2 |
1 |
Zusammenfassend kann für
den Bereich 1 und 2 festgehalten werden, dass hohe Arsen-Gehalte im
Eluat, aber keine bis nur geringfügige Arsen-Gehalte im Sickerwasser (Tabelle 1) vorliegen.
Im Bereich 4 wurden
in der Messstelle B7 (Tabelle 1) deutliche Prüfwertüberschreitungen für Arsen
sowie geringfügig für Kupfer und Quecksilber im Sickerwasser ermittelt.
Ein Vergleich der pH-Werte,
der Leitfähigkeit, der Natrium-, TOC-, Arsen, Kupfer- und Quecksilbergehalte in
der Messstelle B7 mit dem Abstrompegel 030247 (ab 1998) zeigt, dass hier ein
vergleichbarer Chemismus vorliegt, so dass daraus geschlossen werden kann, dass
der Deponiebereich 4 ursächlich für die Grundwasserbelastung ist.
Der Anstieg der Schadstoffbelastung in der
Messstelle 030247 ab 1998 korreliert mit einem deutlichen Anstieg des mittleren
Grundwasserspiegels um ca. 5 m ab diesem Zeitraum.
Die Kupfer- und
Quecksilbergehalte im Grundwasser können mit großer Wahrscheinlichkeit auf die
Glasscherben und den Elektronikschrott zurückgeführt werden.
Geogene Ursachen für die
Schwermetallbelastung im Grundwasser konnten ausgeschlossen werden.
6.
Bewertung und weitere Vorgehensweise
6.1 Wirkungspfad
Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze
Aufgrund der Tiefenlage der abgelagerten
schadstoffhaltigen Abfälle können Gefahren für den Wirkungspfad Boden-Mensch
(Direktpfad) und für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze ausgeschlossen werden. Hier
besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
6.2 Wirkungspfad
Boden-Grundwasser
Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen
zeigen auf, dass im Abstrom der Deponie ein Arsen-Grundwasserschaden vorliegt.
Allerdings ergeben sich aufgrund der Analysenergebnisse und der Abschätzung des
gegenwärtigen und zukünftigen Stoffeintrages für die einzelnen Deponiebereiche
unterschiedliche Bewertungen, aus denen sich für jeden Deponiebereich ein
unterschiedlicher Handlungsbedarf ergibt.
Da das Grundwasser keiner
wasserwirtschaftlichen Nutzung unterliegt, besteht keine Gefährdung für die
Bevölkerung.
Da aber das Grundwasser, dem
eine sehr hohe Schutzwürdigkeit beigemessen wird, unter die geschützten
Rechtsgüter der Allgemeinheit fällt, ergibt sich für das Grundwasser weiterer
Handlungsbedarf.
6.2.1 Deponiebereich
1 und 2
·
hohe
Arsen-Gehalte im Eluat/ keine bis geringe Arsen-Gehalte im Sickerwasser, aber
es ist ein
·
hohes
Schadstoffpotenzial (Sickerwasserprognose, Frachtberechnung) vorhanden
d.h. es liegt eine latente
Grundwassergefährdung vor.
Weitere Vorgehensweise:
Hier bedarf es der Überwachung in Form einer
regelmäßigen Kontrolle der bestehenden Messstellen. Diese Kontrollmaßnahmen
werden zukünftig im Rahmen des Grundwassermonitoring-Programms der Stadt Aachen
vierteljährlich durchgeführt.
Sofern in den Messstellen zukünftig
maßgebliche Arsenbelastungen festgestellt werden, sind weitere Maßnahmen
erforderlich (z.B. Errichtung zusätzlicher Messstellen im Kalkstein). Diese
Maßnahmen können dem Untersuchungspflichtigen aufgegeben werden. Dazu besteht
derzeit kein Bedarf.
6.2.2 Deponiebereich
3
Im Bereich 3 wurden in der Bohrung B5 keine
„Produktionsrückstände“ angetroffen, allerdings liegen analytische Hinweise aus
der ersten Gefährdungsabschätzung 1988 vor, dass im Bereich 3 ggf. doch
Produktionsrückstände vorliegen. Das seinerzeit erbohrte Material wurde als
„roter Bauschutt“ angesprochen. Es
ist nicht auszuschließen, dass das Probenmaterial damals falsch angesprochen
wurde, da sich bei der Bearbeitung des Probenmaterials aus den neuen Bohrungen
herausgestellt hat, dass die inzwischen sicher identifizierbaren
„Produktionsrückstände“ bei einer rein optischen Ansprache leicht mit
„rotem Bauschutt“ verwechselt werden können.
Hinsichtlich dieser Feststellungen kann derzeit
nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auch in dem Bereich 3 „Produktionsrückstände“ abgelagert
wurden, die mitursächlich für die Grundwasserverunreinigung im Abstrom der Deponie
sein können. Dieser noch bestehenden Restunsicherheit wird derzeit im Wege der
Amtsermittlung noch nachgegangen.
6.2.3
Deponiebereich
4
Für den Bereich 4 konnte nachgewiesen werden, dass
dort in großen Mengen (ca. 45.000 m³) „Produktionsrückstände“ deponiert wurden,
die für die Arsen-Belastung im Grundwasser ursächlich sind.
D.h. es liegt eine konkrete
Grundwassergefährdung vor, woraus sich ein weiterer Handlungsbedarf ergibt.
Weitere Vorgehensweise:
Im Rahmen einer Detailuntersuchung ist
die Ausdehnung des Arsen-Grundwasserschadens zu erkunden, dazu sind drei
weitere Messstellen (ca. 100 m Abstand) im Abstrom (Richtung SW) zu errichten.
Hinsichtlich der Ergebnisse können sich
daraus die nachfolgenden Maßnahmen und ggf. weiteren Untersuchungen ergeben:
1.
Sollte in den
neuen Messstellen keine Arsen-Belastung vorliegen, ist dies der Nachweis
dafür, dass sich der Arsen-Schaden nicht großräumig ausgebreitet hat. In diesem
Fall besteht nur ein Überwachungsbedarf (vierteljährliches
Grundwassermonitoring). Da das Grundwasser wasserwirtschaftlich nicht genutzt
wird und nur ein lokal begrenzter Schadstoffaustrag vorliegt, sind aus Gründen
der Verhältnismäßigkeit (§ 4 Abs. 7 BBodSchV) keine Sanierungsmaßnahmen
erforderlich.
§ 4 Abs. 7 BBodSchV: „Wenn erhöhte
Schadstoffkonzentrationen im Sickerwasser oder andere Schadstoffausträge auf
Dauer nur lokal begrenzt erhöhte Schadstoffkonzentrationen in Gewässern
erwarten lassen, ist dieser Sachverhalt bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit
von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.“
2.
Sollten in den
neuen Messstellen allerdings maßgebliche Arsen-Belastungen nachgewiesen
werden, dann hat sich der Arsen-Schaden großräumig ausgebreitet und es besteht
ein Sanierungserfordernis. Sodann ist nach §13 BBodSchG eine
Sanierungsuntersuchung durchzuführen zur Entscheidung über Art und Umfang der
erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen.
Bei einer Sanierungsuntersuchung handelt es
sich um eine Machbarkeitsstudie, bei der geprüft wird, welche
Sanierungsmaßnahmen bzw. –kombinationen zur Gefahrenabwehr zweckmäßig und
verhältnismäßig sind. Das Ziel ist die Auswahl einer geeigneten
Sanierungsmaßnahme. Die ausgewählte Sanierungsvariante wird dann in einem
Sanierungsplan umgesetzt und durchgeführt.
Die Kupfer- und Quecksilber-Belastung im
Grundwasser begründen für sich alleine aufgrund der relativ geringen
Prüfwertüberschreitungen noch kein Sanierungserfordernis. Sie bedürfen
allerdings der weiteren Überwachung.
Die gesamten Untersuchungsmaßnahmen für den
Deponiebereich 4 können dem Untersuchungspflichtigen aufgegeben werden.
Die Bewertung der Ergebnisse sowie die
weitere Vorgehensweise für die einzelnen Deponiebereiche wurden mit der
Bezirksregierung Köln abgestimmt.
7.
Kosten
Die Kosten der bisherigen Untersuchungen
belaufen sich auf ca. 160.000 €. Die Maßnahme wird mit 80 % von der
Bezirksregierung Köln bezuschusst.
Deponiebereich 1und 2:
Die Kosten für die Überwachung der
Messstellen betragen ca. 4.800 € pro Jahr und sind von der Stadt Aachen zu
übernehmen.
Der weitere Handlungs- und ggf. Kostenbedarf
für den Deponiebereich 3 kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, da
die Nachuntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Bis Ende des Jahres
werden aber die Ergebnisse dem Fachbereich Umwelt vorliegen.
Deponiebereich 4:
Die Kosten für die Detailuntersuchung für
den Deponiebereich 4 setzen sich wie folgt zusammen: Für 3 Bohrungen (Tiefe ca.
50 m; 100 m entfernt vom Abstrompegel), Analytik und Gutachterleistungen ist
mit ca. 60.000 € zu rechnen.
Die Kosten für die sich ggf. anschließende
Sanierungsuntersuchung (3 Messstellen rechts und links des Abstrompegels (Tiefe
ca. 50 m), Pumpversuch, ggf. Vorversuch für eine hydraulische Sanierung,
Analytik und Gutachter) werden auf ca. 100.000 € geschätzt.
Die anstehenden Untersuchungen im
Deponiebereich 4 hat/haben der/die Untersuchungspflichtige(n) zu veranlassen.
Mit diesen führt der Fachbereich Umwelt entsprechende Gespräche mit dem Ziel,
die weiteren Maßnahmen im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
sicherzustellen. Sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen,
werden die erforderlichen Maßnahmen ordnungsbehördlich angeordnet.
Anlage
Lageplan Heckstrasse
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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