Entscheidungsvorlage - AVV/0037/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
NRW-Tarif (AVV)Fortschreibung Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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21.11.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum 01.01.2020 ist eine Anpassung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) gegenüber dem Stand vom 01.08.2019 erforderlich.
Auf Empfehlung des LAK Nahverkehr NRW in der Sitzung 25.06.2019 soll in Ziffer 3.1.1 der Begriff Chip durch elektronisches Speichermedium ersetzt werden. Darüber hinaus ergab sich die Ergänzung der Fahrgelderstattung in Ziffer 4. (4). Des Weiteren soll mit der Umgestaltung der Ziffer 7.2 der bargeldlose Ticketverkauf ermöglicht werden. Als letztes soll in Ziffer 9.4 (6) präzisiert werden, dass sich die Fahrgäste bei ihren mitgenommenen Fahrrädern aufhalten müssen.
Im Einzelnen sind die Änderungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 in der Anlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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382,9 kB
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