Entscheidungsvorlage - FB 11/0367/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanberatungen 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Joka-Gabel / Frau Bläsius
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Ausschuss | Gegenstand der Beratung |
Personal- und Verwaltungsausschuss | Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101 und 021401 sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen |
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung sowie den zu fassenden Einzelveränderungen der nachfolgenden Vorlagen und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten und Produktblätter für den Haushalt 2020 zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 ist am 09.10.2019 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.
Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 - 2023 (sog. Personalkostenverbund). Grundsätzlich erfolgt in Anlehnung an die aktuellen Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen die Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Davon werden bereits beschlossene Besoldungs- und Tariferhöhungen ausgenommen, sodass die aus 2018 resultierende gesetzliche Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von 3,2 Prozent zum 01.01.2020 und 1,4 Prozent zum 01.01.2021 entsprechend berücksichtigt werden konnte. Dies gilt auch für die zum 01.03.2020 beschlossene Erhöhung von 1,06 Prozent für die Beschäftigten, resultierend aus dem Tarifabschluss 2018 mit einer Laufzeit bis zum 31.08.2020.
Im Übrigen läuft der Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mit den speziellen Eingruppierungsregeln für diesen Personenkreis nach einer Laufzeit von fünf Jahren zum 01.07.2020 aus. Es bleibt abzuwarten, inwieweit durch die Änderung von Tarifmerkmalen bzw. gesteigerte Wertigkeit von Tätigkeiten sich ein finanzieller Mehrbedarf ergeben wird. Zusätzliche Mittel sind hierfür nicht eingeplant worden.
Für die Stelleneinrichtungen der 1. Lesung Stellenplan (PVA am 10.10.2019) sind die Personalaufwendungen im Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt. Zusätzlich sind auch bereits die finanziellen Mittel für die 3,0 Stellen „Klimaschutz“, FB 36, die am 06.11.2019 im Rat beschlossen wurden, und für die erweiterte Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie die erforderliche Anpassung der Pensionszuführungen für Aktive auf Basis der neuen Heubeck Sterbetafeln 2018G in Höhe von 2,0 Mio. € im Haushaltsplanentwurf 2020 eingestellt worden.
Darüber hinaus wird bei den Personalaufwendungen ein „Bewirtschaftungsminderaufwand“ in Höhe von 4,0 Mio. € für das Jahr 2020 in Abzug gebracht. Ausgehend von der Annahme, dass in den nächsten Jahren die Maßnahmen des Personalgewinnungskonzepts zu einer deutlichen Steigerung der Personalakquirierung führen werden, reduziert sich dieser Betrag jährlich schrittweise bis auf
1,0 Mio. € in 2023.
Die finanziellen Veränderungen werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Konten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt 2020 erfolgen.
Die aus den Stellenplanveränderungen für die 2. Lesung Stellenplan resultierenden finanziellen Bedarfe in Höhe von 435.600 € insgesamt sind für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2020 angemeldet worden. Hierbei ist berücksichtigt, dass der Mittelbedarf für die 3,0 Stellen „Klimaschutz“ im FB 36 in Höhe von 262.200 € jährlich bereits im Entwurf 2020 eingeplant wurde. In der Gesamtsumme (435.600 €) sind auch die fünf Projektstellen für die Digitale Modellregion sowie eine Stelle für Prozessaufnahmen, die am 10.10.2019 im Personal- und Verwaltungsausschuss zur Einrichtung empfohlen worden sind, enthalten.
Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten.
Beschlüsse der Bezirksvertretungen, welche bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden schnellstmöglich nachgereicht.
Auch Veränderungsnachweisungen, die den Personal- und Verwaltungsausschuss betreffen und bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden schnellstmöglich nachgereicht.
Anlagen
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