Entscheidungsvorlage - FB 61/1315/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Ergebnisse des Pilotprojektes im Frankenberger Viertel zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Ausweitung des Berechtigtenkreises für einen Bewohnerparkausweis auf das gesamte Stadtgebiet zu beschließen.

Sonderparkberechtigt werden:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Fahrzeug fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Ergebnisse des Pilotprojektes im Frankenberger Viertel zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Ausweitung des Berechtigtenkreises für einen Bewohnerparkausweis auf das gesamte Stadtgebiet zu beschließen.

Sonderparkberechtigt werden:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Fahrzeug fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Ergebnisse des Pilotprojektes im Frankenberger Viertel zur Kenntnis und beschließt die Ausweitung des Berechtigtenkreises für einen Bewohnerparkausweis auf das gesamte Stadtgebiet.

Sonderparkberechtigt werden:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Fahrzeug fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Sachstand

Am 1. November 2018 startete das Pilotprojekt zur Ausweitung der Personengruppen, die einen Bewohnerparkausweis erhalten. Das Pilotprojekt wurde nach dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 16.05.18 im Frankenbergerviertel (Zonen „V“ und „Z“) für die Dauer von einem Jahr umgesetzt.

 

Mit dem Beschluss erhalten zusätzlich zu den bisher berechtigten Bewohnern jetzt auch, Studierende, die an auswärtigen Hoch- und Fachhochschulen studieren, Auszubildende und privat Pflegende in den Zonen „V“ und „Z“ die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Folgende Voraussetzungen wurden hierfür im Detail definiert:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Fahrzeug fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

 

Jeder Berechtigte erhielt nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt nach einem Jahr zu prüfen, welche Auswirkungen durch den angepassten Privilegiertenkreis entstanden sind und ob der ausgeweitete Berechtigtenkreis auf alle Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet übertragen werden kann.

 

2. Evaluation

Die ausgestellten Bewohnerparkausweise wurden im Zeitraum vom 27.10.18 bis zum 27.10.19 erfasst und deren Anzahl differenziert nach den Berechtigtengruppen ausgewertet. Innerhalb dieses Zeitraums wurden 3060 Bewohnerparkausweise in der Zone „V“ und 1852 Ausweise in der Zone „Z“ ausgegeben. Somit beträgt die Gesamtzahl der zum Stichtag 27.10.19 gültigen Bewohnerparkausweise im Frankenberger Viertel 4912 Stück.

Davon entfallen 18 Ausweise auf die neuen Berechtigtengruppen. Die Verteilung sieht wie folgt aus:

-  11 Ausweise für Auszubildende,

-  3 Ausweise für Studierende, die nicht an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule eingeschrieben sind und

-  4 Ausweise für pflegende Angehörige

 

Bezogen auf die Gesamtzahl der Bewohnerparkausweise im Frankenberger Viertel wurden 0,37 % der Ausweise für die zusätzlich Berechtigten ausgestellt. Die Anzahl der Bewohnerparkausweise, die durch die Erweiterung des Berechtigtenkreises in der Zone „V“ und „Z“ beantragt wurden ist somit als sehr gering einzustufen.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Gesamtanzahl der Bewohnerparkausweise seit der Evaluation 2017 leicht angestiegen ist. Im Februar 2017 betrug die Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise im Frankenberger Viertel 4780 Stück. Im Oktober 2019 betrug die Anzahl der ausgegebenen Ausweise 4912 Stück, inklusive der 18 Ausweise, der neuen Berechtigtengruppen. Dies sind 132 Ausweise mehr als in 2017.

 

3. Empfehlung der Verwaltung

Bei der Auswahl des Geltungsbereiches für das Pilotprojekt wurde u.a. darauf geachtet, dass das Gebiet eine gewisse Größe, Bevölkerungsdichte und eine gute Durchmischung im Hinblick auf die Altersstruktur und Sozialstruktur aufweist, um den Kreis der Berechtigten möglichst groß zu fassen und so eine denkbare Übertragbarkeit auf das gesamte Bewohnerparkgebiet in der Stadt Aachen bewerten zu können.

 

Die für das Pilotprojekt ausgewählten Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ sind die Zonen mit der höchsten Anzahl an Haushalten und gemeldeten Personen mit Hauptwohnsitz. Rund 11.700 Haushalte und rund 17.000 Personen mit Hauptwohnsitz sind im Frankenberger Viertel gemeldet. In den Zonen stehen rund 3.310 öffentliche Parkplätze zur Verfügung und 4.912 Bewohnerparkausweise wurden ausgegeben. Das Verhältnis der zur Verfügung stehenden Parkplätze und den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen verändert sich im Vergleich zur Nacherhebung 2017 kaum. Im Durchschnitt stehen weiterhin 7 Parkplätze für 10 Bewohnerparkausweise zur Verfügung.

 

Der Zuwachs, der durch die Erweiterung des Berechtigtenkreises entsteht, ist im Vergleich zu der Gesamtzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise in der Zone als gering einzustufen. Der Gewinn im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Azubis und Unterstützung pflegender Personen wird dagegen als groß eingeschätzt.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den erweiterten Berechtigtenkreis aus dem Pilotprojekt auf alle beschlossenen Bewohnerparkzonen zu übertragen. Folgende Bewohner erhalten somit einen Bewohnerparkausweis:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Fahrzeug fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

 

Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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