Entscheidungsvorlage - FB 36/0425/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt das vorgelegte Spielplatzkonzept und beauftragt die Verwaltung, die Abstimmungen mit den Bezirken im Hinblick auf dessen Umsetzung unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel herbeizuführen sowie das hieraus resultierende Umsetzungskonzept erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt dem vorliegenden Spielplatzkonzept aus Sicht der Jugendhilfe zu und beauftragt die Verwaltung, die Abstimmungen mit den Bezirken im Hinblick auf dessen Umsetzung unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel herbeizuführen sowie das hieraus resultierende Umsetzungskonzept bezogen auf die Jungendhilfebelange erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

Die Stadt Aachen hat die Zielsetzung, eine attraktive und lebenswerte Stadt insbesondere für Familien und Kinder zu sein. Ein wichtiger Aspekt sind die Einrichtungen und Angebote für Kinder sowie Spielmöglichkeiten im Freien, hier insbesondere die öffentlich zugänglichen Spiel- und Bolzplätze. Letztendlich ist die Anlage von Spielplatzflächen in der Stadt nichts weiter als der Ersatz für verloren gegangenen natürlichen Spielraum.

Wie bereits in dem kürzlich beschlossenen gesamtstädtischen Freiraumkonzept dargelegt wurde, haben Spielplätze nicht nur eine wichtige Grünraumfunktion. Sie tragen wesentlich zur Nutzungs- und Aufenthaltsqualität insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche bei. Sie dienen grundsätzlich auch als sozialer Treffpunkt für alle Altersgruppen und haben dadurch auch eine große Bedeutung für den generationenübergreifenden Austausch und das Miteinander in der Stadt.

Viele der heute vorhandenen 242 Spielplatzflächen wurden insbesondere im Rahmen der Entwicklung von Baugebieten angelegt und befinden sich hinsichtlich Größe und Ausstattung in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Obwohl ständige Spielplatzbegehungen erfolgen und daraus resultierend Sanierungen und Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden, entspricht dieses Vorgehen insgesamt eher dem Prinzip des "Reagierens im Einzelfall statt konzeptionellen Agierens".

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Spielplatzdichte in den einzelnen Stadtgebieten sehr unterschiedlich ist und sich hierdurch vermeidbare Unterhaltungskosten ergeben.

Vor diesem Hintergrund und dem Grundsatz der sparsamen, sinnvollen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist ein nachhaltiges gesamtstädtisches Konzept zur Spielplatzplanung erforderlich.

Im Jahr 2017 wurde der Fachbereich Umwelt mit der Erstellung eines solchen gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes beauftragt. Die Erstellung des Konzeptes erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend und dem Aachener Stadtbetrieb.

 

Zielsetzung:

Mit dem Spielplatzkonzept will die Stadt für die nächsten 5 – 15 Jahre die Weichen für eine anspruchsvolle, bedarfsgerechte Spiellandschaft in Aachen stellen, die den Bedürfnissen der Kinder, durch eine altersgruppengerechte Gestaltung und der nachhaltigen Unterhaltung gerecht wird.

Das Konzept bildet einen konzeptionellen Rahmen für künftige Einzelmaßnahmen und Umplanungen im Bereich der Spielplätze und dient dem zielgerichteten Einsatz von Finanzmitteln.

Es sollen Aussagen zur Qualitätsverbesserung bestehender Angebote, zur Schaffung neuer Angebote sowie zur Entwicklung zu begrünten, naturnahen und bespielbaren Freiflächengetroffen werden.

Ein weiteres wichtiges Ziel des Konzeptes ist der Integrative Ansatz. In das Konzept integriert werden Empfehlungen für das gesamtgesellschaftliche Thema der Inklusion, d.h. das ganz normale, alltägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Handicap. Spielplätze müssen so beschaffen sein, dass sie auch für Menschen mit besonderen Anforderungen und Bedürfnissen zugänglich und nutzbar sind(Zusammen spielen und voneinander lernen).

Die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen und Vorhaben sind Empfehlungen, die sukzessive in den nächsten Jahren umzusetzen sind. Sie dienen der Politik als qualifizierte Grundlage, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Aachen im Rahmen der Haushaltsplanungen mit zu berücksichtigen.

 

Allgemeines:

Zunächst ist im Zuge der Gesamtbeurteilung festzuhalten, dass das Spielplatzkonzept ausschließlich die "tatsächlich öffentlichen Spielplatzflächen" umfasst und somit insbesondere nicht den Bereich der öffentlich zugänglichen Schulhöfe berücksichtigt. Diese weisen im Verhältnis zu den Spielplätzen meist eine geringere Anzahl an Spielmöglichkeiten auf und stehen der Allgemeinheit lediglich außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung. Diese teilweise, zeitlich befristet zugänglichen Bereiche werden später gesondert betrachtet. Ebenfalls werden einzelne vorhandene Spielpunkte nur ergänzend mit aufgenommen.

In der Stadt Aachen stehen den Kindern und Jugendlichen aktuell 242 öffentliche Spielplatzflächen zur Verfügung.

 

Das Spielflächenkonzept betrachtet in seiner Ausdifferenzierung die Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke sowie deren Lebensräume. Der große Bezirk Aachen-Mitte wird für die Analyse in 8 verschiedene Sozialräume unterteilt. Durch die Aufteilung in kleinräumige, zusammenhängende Planungsbereiche sind differenzierte, sozialräumliche Aussagen hinsichtlich Spielflächenbestand, Spielflächenbedarf, Versorgungsgrad und Fehlbedarf möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Methodik / Vorgehensweise:

Als ersten Arbeitsschritt wurden alle Spielplätze im Rahmen einer detaillierten Bestandserfassung einer qualitativen Prüfung mit einem einheitlichen Prüfraster unterzogen. Dabei wurden alle Flächen neben der Standortuntersuchung (Lage, Größe, Zugänglichkeit) nach sozialen Gesichtspunkten, Flächen- und Spielwertparametern sowie Nutzungsaspekten untersucht.

Bestandserfassung

 

 

Gesamtstädtische Analyse

Versorgungsanalyse

Räumliche Versorgung

Flächenmäßige Versorgung

Bedarfsanalyse

Qualitätsanalyse

Spielplatzanalyse auf Bezirksebene

 

 

Bewertung

Maßnahmenempfehlung

 

 

Prioritätenliste

 

Die daran anschließende gesamtstädtische Analyse setzt sich aus drei zentralen Themenfeldern zusammen: der Versorgungssituation, der Bedarfsanalyse sowie der qualitativen Ausstattung der Spielflächen. Bei der Untersuchung der Versorgungssituation werden die räumliche Versorgung und die flächenmäßige Versorgung thematisiert. Bei der räumlichen Versorgung wird untersucht, ob die Einzugsbereiche der einzelnen Spielplätze das jeweilige Stadtviertel abdecken oder ob Versorgungslücken bestehen. Die flächenmäßige Versorgung trifft Aussagen über die pro Kind zur Verfügung stehende Spielflächengröße. Bei der qualitativen Ausstattung werden der Standort sowie die Ausstattungsqualität jedes einzelnen Spielplatzes beleuchtet. In Anlehnung u.a. an das Freiraumkonzept und den Sozialentwicklungsplan werden für die Bedarfs- und Qualitätsanalyse stadtweit einheitliche Bewertungskriterien entwickelt. Die Ergebnisse der beiden Analysen sind eine wichtige Grundlage zur Ermittlung der Priorisierung des gesamtstädtischen Handlungsbedarfs.

Hierbei ist in einer weiteren Stufe von Wichtigkeit, die Spielplatzflächen auf Bezirks- bzw. Sozialraumebene zusammenhängend zu betrachten. Unter Beachtung aller Informationen werden für jeden Platz konkrete Maßnahmenempfehlungen formuliert und in einer gesamtstädtischen Prioritätenliste tabellarisch aufgeführt. Alle Ergebnisse werden anhand einer übersichtlichen Matrix nach einem Punktesystem dargestellt und befinden sich in einem umfangreichen Planwerk mit allen erforderlichen Bildern, Plänen und Steckbriefen im Anhang des Spielplatzkonzeptes.

Versorgungsanalyse:

Ein wichtiger erster Punkt ist die grundsätzliche Betrachtung der Versorgungslage mit öffentlichen Spielplatzflächen innerhalb des Gesamtstadtgebietes. Hierbei sind neben der räumlichen Verteilung und damit verbunden die Erreichbarkeit von Spielflächen auch die Aspekte der Größe von Spielflächen sowie insgesamt die grundsätzliche Verteilung im Stadtgebiet zu betrachten.

 

Ein Runderlass des Innenministeriums NRW vom 31.7.1974 "Bauleitplanung - Hinweise für die Planung von Spielflächen" unterteilt die Spielplatzflächen in drei Arten/Kategorien von Spielbereichen um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Altersstufen zu entsprechen:

 

 

Spielplätze für Kinder

 zwischen 3 bis 6 Jahren

Spielplätze für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

(schulpflichtige Kinder)

Spielplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

(alle Altersstufen)

 

Typ C

Typ B

Typ A

Erreichbarkeit / Entfernung

bis zu 200 m Fußweg

bis zu 500 m Fußweg

bis zu 1000m Fußweg

Flächengröße

mind. 60 m2

mind. 400 m2

Mind. 1500 m2

 

Spielplätze des Typs "C" sind reine Kleinkinderspielplätze (3-6 Jahren). Hiervon sind in Aachen nur wenige vorhanden, die Ausstattung entspricht eher dem nach Bauordnungsrecht geforderten privaten hausnahen Kinderspielplatz.

Im Stadtgebiet sind in erster Linie Spielplätze vom Typ "B" vorhanden. Diese bieten generell eine Ausstattung für Kinder von 6-14 Jahren. Auf vielen Plätzen, die als Kategorie B ausgewiesen sind, ist in Aachen ebenfalls ein Kleinkinderbereich für Kinder unter 6 Jahren vorhanden.

In allen Stadtbereichen befinden sich Spielplatzflächen der Kategorie "A". Diese Plätze dienen allen Altersstufen auch Erwachsenen. Extra zu erwähnen sind die reinen Bolzplätze und Skateanlagen.

 

Räumliche Versorgung:

Für viele Kinder und Eltern beinhaltet die Entfernung zu einem Ort einen qualitativen Gesichtspunkt. Kleine Kinder benötigen eine intensive Betreuung und Aufsicht, aber auch bei Kindern im Grundschulalter ist der eigene Aktionsradius zunächst beschränkt und wächst mit zunehmenden Alter und der Entwicklung von Selbstständigkeit. Vor diesem Hintergrund sind bei der Beurteilung zur räumlichen Versorgung in einer gesamtstädtischen Karte, um die vorhandenen Spielplatzflächen, die für Kinder bis zu 14 Jahren geeignet sind, Radien mit einer Erreichbarkeit von 500 m (blaue Kreise) gezogen worden. Für ältere Kinder und Jugendliche liegt die empfohlene Erreichbarkeit von Spielplatzflächen in einem Radius von rund 1000m (lila Kreise). Getrennt werden diese Spielräume durch starke verkehrliche Barrieren wie beispielsweise die Bahntrasse, Autobahn oder schwer überwindbare Hautverkehrsstraßen.

Die Auswertung ergibt, dass die räumliche Versorgung grundsätzlich bis auf wenige kleine Ausnahmen durch vorhandene Spielplatzflächen gegeben ist.

Es ist jedoch wichtig, dass man zum Schluss die versorgungstechnische Analyse mit den Ergebnissen einer Bedarfs,- sowie detaillierten Qualitätsanalyse gemeinsam betrachtet.

 

E:\191113FlächenversorgSpielpl_Radien500m1000m.png

 

 

 

 

 

Flächenmäßige Versorgung

Bei der flächenmäßigen Versorgung wird untersucht, wie viele Quadratmeter Spielplatzfläche pro Kind und Jugendlicher zur Verfügung stehen. Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Norm für die Festlegung eines kommunalen Spielflächenbedarfs. Das Aachener Spielplatzkonzept orientiert sich hinsichtlich der Ermittlung des Flächenbedarfswertes, anders als in den meisten Kommunen gehandhabt, an der Zahl der Kinder und Jugendlichen.

 

Bezirk / Sozialraum

 

Anzahl der Spielplätze

 

Einwohner

 

Kinder (3-14 J.)

Jugend (15-27 J.)

 

Spielplatz-fläche (m2)

 

Spielplatzfläche/ Kind + Jugend

(m2)

Aachen-Mitte

Zentrum

 

21

 

36.020

 

18.407

 

34.756

 

1,89

Aachen-Mitte

Obere Jülicherstraße

 

4

 

2.748

 

 

957

 

12.001

 

12,55

Aachen-Mitte

Ostvierte l/ Rothe Erde

 

11

 

23.006

 

8.763

 

33.209

 

3,79

Aachen-Mitte

Forst / Driescher Hof

 

26

 

21.639

 

6.235

 

69.776

 

11,19

Aachen-Mitte

Burtscheid / Beverau

 

29

 

30.565

 

8.977

 

38.549

 

4,29

Aachen-Mitte

Süd-West

 

6

 

9.985

 

2.854

 

11.790

 

4,13

Aachen-Mitte

Vaalser Straße/ Kronenberg / Neuenhof

 

6

 

9.828

 

3.558

 

15.896

 

4,47

Aachen-Mitte

Hochschulviertel / Hörn

 

13 + 1 gepl.

 

24.416

 

10.689

 

22.114

 

2,07

 

Brand

 

24 + 2 gepl.

 

17.183

 

4.284

 

55.910

 

13,05

 

Eilendorf

 

15

 

15.757

 

3.930

 

36.756

 

9,35

 

Haaren

 

10

 

12.485

 

3.652

 

29.431

 

8,05

 

Kornelimünster/ Walheim

 

21 + 1 gepl.

 

15.379

 

3.466

 

54.652

 

15,77

 

Laurensberg

 

24 + 1 gepl.

 

20.780

 

6.712

 

41.991

 

6,26

 

Richterich

 

17

 

8.754

 

2.135

 

38.399

 

17,99

 

Gesamtstadt

 

 

227

(ohne Spielpunkte)

 

257.032

 

84.619

 

495.230

 

5,85

 

Ein Vergleich der Versorgungsquote zeigt deutliche Unterschiede hinsichtlich der flächenmäßigen Spielflächenversorgung im Stadtgebiet. Während beispielsweise in den Bezirken Richterich und Kornelimünster/Walheim über 15 m2 Spielplatzfläche je Kind und Jugendlicher vorhanden sind, stehen in der Innenstadt jedem Kind bzw. Jugendlichen durchschnittlich nur ca. 5,5 m2 Fläche zur Verfügung.

Bedarfsanalyse:

Für die gesamtstädtische Bedarfsanalyse wurde ein Bewertungsbogen erstellt. Neben den wichtigen Grundinformationen (Lage, Größe, Planungsrecht) werden in dem Bogen Kriterien in einer sechsstufigen Bewertungsmatrix erfasst, die die Bedeutung des Platzes im gesamtstädtischen Vergleich (unabhängig vom aktuellen Zustand des Platzes) beschreiben.

 

Bei der Bedarfsanalyse werden folgende Kriterien bewertet:

1.

Haushalte mit Kindern

Anzahl der Haushalte mit Kindern überdurchschnittlich 

- im Vergleich zum Durchschnittswert für die Gesamtstadt

2.

Soziale Notwendigkeit

Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf

– Grundlage 2.Sozialentwicklungsplan

3.

Stadtklimatische Bedeutung

Vorsorgebereich Stadtklima - Grundlage Freiraumkonzept, Stadtklimatische Mehrfachbelastung /hohe Einwohnerdichte

4.

Öffentliche Grünversorgung

Geringe Versorgung mit öffentlich nutzbaren Grünflächen

Grundlage – Karte Freiraumkonzept

5.

Nutzung durch weitere Gruppen

Nutzung durch Ausflügler oder es befinden sich Grundschulen / Kitas im Einzugsbereich (500 m)

6.

Zuschlag

- Einziger Platz in einem Ortsteil

- Besondere Gesamtstädtische Bedeutung (touristische Bedeutung, Teil einer Route (z.B. Premiumweg, Vennbahn)

- Individuelle Besonderheit, z.B. Nähe (500 m) zu einer sozialen Einrichtung

 

Je höher die Punktzahl (max. 6), umso höher ist die gesamtstädtische Bedeutung des Platzes.

Die drei Bewertungsstufen (hohe, mittlere, niedrige Bedeutung) werden in der Tabelle ergänzend farblich (rot, gelb, grün) unterlegt.

 

 

Qualitätsanalyse:

Die Beurteilung der Qualität der einzelnen Spielplatzflächen stellt eine wichtige Grundlage für die Feststellung des Handlungsbedarfs und den damit verbundenen Maßnahmenvorschlägen dar. Zum einen können gezielte Maßnahmen zur Aufwertung der Spielflächen ergriffen werden. Zum anderen stellen die Ergebnisse zusammen mit der Bedarfsanalyse eine wichtige Entscheidungshilfe für die künftige Entwicklung der Spielflächen dar.

Die Qualitätsanalyse setzt sich aus Kriterien zusammen, die den aktuellen Zustand (Qualität und Spielwert) des Platzes beschreiben. Zur Einschätzung der Qualität wurden für die Spielplätze zehn Bewertungskriterien festgelegt. Für die Bolzplätze wurden die Beurteilungskriterien (acht) an die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst.

 

Bei der Qualitätsanalyse werden folgende Kriterien bewertet:

1.

Soziale Kontrolle

Es bestehen keine Angsträume, direktes Umfeld ist zur Hauptnutzungszeit belebt, Einsehbarkeit

2.

Ausstattung für unterschiedliche Nutzergruppen

z.B. für jüngere Kinder, Kinder und Jugendliche, jüngere Erwachsene

3.

Differenziertes Flächenangebot/ Raumaufteilung

Unterschiedlich gestaltete Flächen, Modellierungen, Rückzugsräume, Sonnen- und Schattenbereiche

4.

Nutzungsvariable Geräte

Geräte sind vielfältig nutzbar, hoher Spielwert

Ermöglichung von vielfältigen zusammenhängenden Spielabläufen

5.

Infrastruktur / Ausstattung

Sitzgelegenheiten, Abfalleimer, Zäune sind vorhanden und befinden sich in einem guten, nutzbaren Zustand

6.

Infrastruktur / Erschließung

Wege zum Hauptspielbereich führend sind vorhanden und befinden sich in einem barrierefreien, nutzbaren Zustand

7.

Bespielbarer Grünanteil

Freie, zusammenhängende Spiel- oder Bolzwiese (200 / 100 m2) und eine bespielbare Pflanzfläche oder unmittelbar neben dem Spielplatz (z.B. Spielplatz im Park)

8.

Naturmaterial vorhanden

z.B. Materialien wie Sand, Erde, Holz, Wasser, Pflanzen mit Früchten vorhanden, oder große naturnahe Flächen

9.

Zugänglichkeit

Gute, erkennbare Zugänglichkeit

10.

Immissions- /Lärmbelastung

Keine Belastung durch Lärm oder Immission

 

Eine hohe Punktzahl (max. 10) steht für eine gegenwärtige hohe Qualität des Platzes und folglich für einen niedrigen Handlungsbedarf.

Die drei Bewertungsstufen (hoher, mittlerer, niedriger Handlungsbedarf) werden wie in der Bedarfsanalyse in der Tabelle ergänzend farblich (rot, gelb, grün) unterlegt.

 

Analog zur Bedarfsanalyse werden in den Tabellen Anmerkungen gemacht, die aber nicht direkt in die Bewertung mit einfließen. Zum Beispiel wird auf darauf hingewiesen, wenn die Geräte veraltet sind.

 

 

Spielplatzanalyse auf Bezirksebene:

Unabhängig von der gesamtstädtischen Analyse gilt es insbesondere, bei den Spielplatzflächen ihre Bedeutung für die Spielplatzversorgung des Quartiers zu beurteilen. An einigen Stellen in der Stadt überschneiden sich die Einzugsbereiche nebeneinander liegender Spielplätze mit gleicher Ausrichtung. Hierbei ist ergänzend zu den zuvor durchgeführten Analysen von Wichtigkeit, die Spielplatzflächen auf Bezirks- bzw. Sozialraumebene zusammenhängend zu betrachten und hieraus entsprechende Planungsziele und Maßnahmen für jeden einzelnen Platz zu formulieren.

 

 

 

 

 

Spielplatzsteckbriefe:

Die Ergebnisse der gesamtstädtischen Bedarfsanalyse und Qualitätsanalyse werden für jede einzelne Spielplatzfläche in Spielplatzsteckbriefen dokumentiert. Ebenso sind dort die Planungsziele, Maßnahmenempfehlungen einschließlich geschätzter Investitionssummen abgebildet. So entsteht ein vollständiges Bild über den Spielplatz von der aktuellen Situation, über die Entwicklung bis hin zur zukünftigen Ausrichtung. Auf einen Blick können alle relevanten Daten erfasst werden.

Neben einem Luftbild und aktuellen Fotos geben die Steckbriefe neben den zuvor genannten Inhalten zudem Aufschluss über die Flächengröße, sowie die Alterszuordnung der Zielgruppe. Des Weiteren erfolgt eine kurze textliche Beschreibung der Fläche und der umgebenden Siedlungsstruktur.

Die Spielplatzsteckbriefe werden im Spielplatzkonzept den jeweiligen Bezirken bzw. Sozialräumen zugeordnet, so dass die Reihenfolge eine räumliche Lage der jeweiligen Flächen widerspiegelt.

 

Gesamtstädtische Prioritätenliste:

Mit der Prioritätenliste wird - vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und personellen Kapazitäten - das Handlungsprogramm für die nächsten 15 Jahre definiert.

Um eine wirklich belastbare Aussage über die Investitionsbedarfe treffen zu können, ist es notwendig, die Spielplatzflächen nach Priorisierung der Handlungsempfehlungen zu sortieren. Aus dem Fazit für jede einzelne Fläche ergibt sich ein Erhaltungs-, Sanierungs- oder Entwicklungsbedarf.

Für die einzelnen Maßnahmen werden die Kosten geschätzt und auf volle Fünftausender gerundet. Kosten für die Plätze, die einer vollständigen Überarbeitung bedürfen, werden über Quadratmeterpreise ermittelt. Grundsätzlich gilt, dass dies Näherungswerte sind. Der tatsächliche Investitionsbedarf muss im Zuge der konkreten Objektplanungen gemäß HOAI berechnet werden.

Die Investitionsbedarfe beziehen sich immer auf die im Steckbrief vorgeschlagenen Maßnahmen.

In der Prioritätenliste werden die Maßnahmen in die vier Kategorien Umplanung, Einzelmaßnahmen, Umnutzung sowie keine Maßnahmen aufgeteilt.

 

Es ist zu beachten, dass zurzeit unabhängig von der Prioritätenliste bereits dort in Spielplätze investiert wird, wo Fördermittel genutzt werden können. Aktuell werden in den nächsten zwei Jahren die Spielplatzprojekte "Sigmundstraße" und "Kirschbäumchen" (Aachen-Nord), "Lindenplatz" (ISK), "Rombachstraße" (Rahmenplan Brand), „Park am Alten Friedhof“ (Haaren), sowie der Spielplatz „Preuswald“ umgesetzt.

 

Die gesamtstädtische Prioritätenliste zeigt, dass sich die Spielflächen überwiegend in einem zufriedenstellenden Zustand mit einem durchschnittlichen Gerätestandard (Mindestausstattung) befinden. Es gibt jedoch auch einen größeren Anteil von sanierungsbedürftigen Anlagen, bei denen die Qualität nicht ausreichend gegeben ist und somit die Versorgungssituation in dem vorhandenen Bestand in den nächsten Jahren kontinuierlich verbessert werden muss, um von einer bedarfsgerechten  Versorgung sprechen zu können.

Bei den schlechter bewerteten (älteren) Plätzen handelt es sich häufig um Spielflächen, die in den 80er und 90er Jahren angelegt wurden und mittlerweile in einem entsprechenden Zustand sind.

Die Spielplatzanalyse zeigt, dass einige Plätze (45) überarbeitet bzw. umgeplant werden müssen, um weiterhin ein zeitgemäßes, attraktives und bedarfsgerechtes Spielangebot vorzuhalten.

Als weiteres Ergebnis stellt sich heraus, dass fast die Hälfte der ausreichend ausgestatteten Spielflächen durch kleinere Maßnahmen bzw. Teilsanierungen aufzuwerten sind. Ebenso ist festzustellen, dass in den letzten Jahren aufgrund von Neuanlagen und Grundüberholung einige hochwertige Spielflächen entstanden sind. Zum Teil handelt es sich dabei um Maßnahmen, die im Rahmen von Förderprogrammen umgesetzt wurden.

Die Gesamtanalyse hat zudem ergeben, dass bestimmte Plätze (15) kurzfristig als reine Spielplatzflächen aufgegeben werden können, da die angrenzenden Wohngebiete über andere Spielplätze abgedeckt werden. Sie sollen aber weiterhin als Grün- und Freifläche fürs Quartier erhalten bleiben. Dadurch ergibt sich ein zukunftsoffenes Nutzungskonzept, dass die Flächen grundsätzlich sichert und es ermöglicht, bei Bedarf eine Wiederanlage als Spielfläche vorzunehmen, bzw. eine andere Freiflächennutzung zu entwickeln.

Durch die Umnutzung dieser vorhandenen Flächen zu Grün- und Freiflächen ergibt sich für diese Zeit ein gewisses Einsparpotential in der Unterhaltung, da insbesondere, die Gerätewartung und -pflege entfällt und auf die regelmäßigen Kontrollen verzichtet werden kann.

Wichtig ist aber auch, dass ein einmalig festgelegter mehrjähriger Plan hinsichtlich der Umsetzbarkeit oder auch Anpassungsnotwendigkeit evaluiert wird.  Das Spielplatzkonzept sollte nicht statisch, sondern dynamisch betrachtet werden, das sich in einem stetigen Prozess befindet und den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden sollte.  

Ein Spielplatz hat je nach Ausstattung und Beanspruchung eine durchschnittliche Lebensdauer von 15-20 Jahren. Abhängig von Alterung, Nutzungsintensität und pfleglichem Gebrauch müssen daher die Spielplätze durchschnittlich alle 15-20 Jahre grundhaft erneuert werden, so dass die heute neu hergerichteten Spielplätze, für die im Konzept zur Zeit keine Maßnahmen vorgesehen sind, in 15 Jahren größtenteils, ebenfalls zu sanieren sind.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Das Spielplatzkonzept zeigt den aus fachlicher Sicht erforderlichen Unterhaltungs- und Investitionsbedarf an. In Abhängigkeit von der Entscheidung zur Einordnung der Unterhaltungs- und Investitionskosten in die Haushaltsplanungen werden sich in der Folge finanzielle Auswirkungen ergeben, genaue Zeitpunkte und konkrete Kosten können derzeit noch nicht bestimmt werden. Die Einordnung der Investitionen in den künftigen Jahren erfolgt im Rahmen der Prioritätensetzung und der verfügbaren Finanzmasse, sowie den vorhandenen personellen Kapazitäten. Die Konzeption dient für weitere Planungen, Beschlüsse und Haushaltsberatungen als fachliche Grundlage.

Der Investitionsbedarf sowie die Unterhaltungskosten ergeben sich in überwiegenden Umfang aus den schon vorhandenen Spielflächen. Die Finanzierung der Unterhaltung für die bestehenden Spielplätze ist auch ohne die Konzeption erforderlich und abzusichern und bedarf daher keiner zusätzlichen Deckung. Ein möglicher Anstieg der Unterhaltungskosten durch die Erweiterung oder den Neubau von Spielplätzen wird in den jeweiligen Baubeschlüssen dargestellt.

Die Versorgungskriterien stellen dabei den Schlüssel zur Bezifferung des Spielflächenbedarfes in neuen Wohngebieten bereit. Zukünftig ssen nicht mehr in jedem neuen Wohngebiet Angebote geschaffen werden, wenn bereits ausreichende Spielangebote in erreichbarer Nähe vorhanden sind. Dies ermöglicht der Stadt eine bedarfsgerechtere Spielflächenversorgung und trägt dazu bei, den Aufwand in der Spielflächenunterhaltung langfristig zu reduzieren und so den Handlungsspielraum für die Schaffung neuer Angebote zu erhöhen. 

Die bereits heute erforderlichen Mittel zur Unterhaltung der städtischen Spielplätze, um das jetzige Spielflächenangebot aufrecht zu erhalten, betragen zurzeit rund 3.066.000 Euro pro Jahr.

 

Aus den im Spielplatzkonzept empfohlenen Maßnahmen entsteht für die nächsten 15 Jahre ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 13.735.000 Euro für Spiel- und Bolzplätze.

Davon sind 10.860.000 Euro für Neu- und Umplanungen einkalkuliert. Die restlichen 2.875.000 € sind für Ersatzbeschaffungen, bzw. kleinere Maßnahmen vorzuhalten.

Damit wird deutlich, dass als Mindestsumme für Gesamtinvestitionen ca. 900.000 Euro pro Jahr benötigt werden, um innerhalb von 15 Jahren den aus fachlicher Sicht angestrebten Zustand zu erreichen.

Aktuell stehen für die Um- und Neuplanung von Spielplatzflächen, unabhängig von laufenden Förderprojekten, jährlich 340.000 Euro im Haushalt der Stadt Aachen zur Verfügung, d.h. es besteht ein jährlicher Mehrbedarf von 540.000 Euro, der bei den kommenden Haushaltsplanungen bei entsprechender Zielsetzung zu berücksichtigen wäre.

 

Hierbei sind noch keine Planungskosten, bzw. personelle Ressourcen eingerechnet. Unabhängig von den verfügbaren Mitteln, wird es bei aktuell einer vorhandenen Spielplatzplanerstelle im Fachbereich Umwelt nicht möglich sein, sämtliche in dem Konzept aufgeführten Maßnahmen in den nächsten 15 Jahren umsetzen zu können. Um jährliche Planungskosten in Höhe von ca. 225.000 Euro einsparen zu können, die bei den zuvor genannten Bausummen in den nächsten 15 Jahren anfallen würden, ist es perspektivisch erforderlich, die vorhandene Stelle im Bereich der Spielplatzplanung um eine weitere Stelle zu ergänzen, deren Kosten die Einsparung entsprechend mindern würde.

 

Durch das Konzept sind jedoch auch Möglichkeiten der Kostenreduktion erarbeitet worden. So sind aus fachlicher Sicht derzeit 15 Spielplätze in der Stadt in der bisherigen Funktion bis auf weiteres nicht mehr vorzuhalten, bzw. können zukünftig als Grün- und Freifläche genutzt werden. Dies löst jährliche Einsparungen in der Unterhaltung in Höhe von ca. 30.000 Euro, sowie ersparte Investitionen und Abschreibungen von jährlich ca. 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von 15 Jahren aus.

 

Als weiterer Beitrag zur Kosteneinsparung sind zukünftig bei klassischen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten jährliche Sammelausschreibungen unter Berücksichtigung stärkerer Standardisierung geplant.

 

 

 

Ergebnis:

Das Spielplatzkonzept bietet einen qualifizierten Überblick über den Bestand aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Aachen. Dies ist eine solide Grundlage für die zukünftige Arbeit und ermöglicht erstmals die Planung gezielter Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in den Quartieren mit dem größten Handlungsbedarf. Durch die Analyse der Spielplatzbewertungen sind genaue Rückschlüsse auf den Gesamtzustand der Spiel- und Bolzplätze möglich.

 

Das Spielplatzkonzept ermöglicht es erstmalig, nach stadtweit gültigen Kriterien eine Priorisierung der erforderlichen Sanierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen vorzunehmen.

Gleichzeitig besteht zum ersten Mal ein Überblick über die erforderlichen Investitionen in den nächsten 15 Jahren für die gesamten Spielplätze der Stadt Aachen.

 

Mit dem gesamtstädtischen Konzept wird den Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung eine fachliche Grundlage an die Hand gegeben, im Rahmen ihrer Ressortverantwortung beispielsweise für die Jugendhilfe, die Bauleitplanung, die Grünordnung und den Ausbau und Betrieb von Spielflächen die Belange einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Spielplatzversorgung in der Stadt Aachen in die gesamtstädtische Entwicklung einzubringen.

Dem Rat der Stadt bietet das Konzept eine Unterstützung in der Entscheidungsfindung.

Darüber hinaus kann das Konzept als ausgewogene fachliche Grundlage zur Objektivierung in der öffentlichen Diskussion und zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements beitragen.

Nicht zuletzt sorgen die Identifizierung nicht mehr benötigter Einrichtungen, der Einsatz eigenen Personals für Planungen sowie eine stärkere Standardisierung für eine deutlich wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung.

 

 

Weiteres Vorgehen

Anfang des Jahres wurden der Politik in den Sitzungen des KJA am 19.03.19 und dem AUK am 02.04.19 die ersten konzeptionellen Überlegungen vorgestellt und diskutiert.

Hieraus ergab sich zudem der Wunsch nach einer Vorstellung und Beratung des Konzeptes innerhalb der Bezirksvertretungen.

Die Abstimmungen in den Bezirken sind für das erste Quartal 2020 geplant, so dass im Anschluss hieran das Gesamtstädtische Spielplatzkonzept endgültig fertiggestellt und beschlossen werden kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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