Entscheidungsvorlage - FB 61/1355/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung folgt den Erläuterungen der Verwaltung und beschließt keine weiteren Maßnahmen am Kreisverkehr Albert-Einstein-Straße/Prämienstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit dem Antrag der SPD- Fraktion vom 25.06.2018 werden Umgestaltungsmaßnahmen gefordert, die ein großzügiges Überfahren des Kreisverkehrs Albert-Einstein-Straße/Prämienstraße verhindern sollen und die die Fahrgeschwindigkeiten in diesem Bereich reduzieren.

 

In unterschiedlichen Verkehrsbesprechungen im Jahr 2019 befasste sich die Verwaltung mit diesem Antrag. Allerdings konnten keine regelkonforme Veränderung identifiziert werden. Diskutiert wurden im Einzelnen:

 

Überhöhung der Kreisfahrbahnmitte:

Eine Überhöhung der Kreisfahrbahnmitte ist laut gültigem Regelwerk bei Minikreiseln nicht zugelassen.

 

Aufstellen von Sichtzeichen in der Kreisfahrbahnmitte:

Eine bauliche Ergänzung von Warnbarken in der Kreismitte ist nicht zulässig, weil der Kreisverkehr für alle Fahrzeuge überfahrbar bleiben muss, die aufgrund der Schwenkradien nicht um den Kreis herumfahren können. Klappbare Sichtzeichen nutzen sich beim Überfahren schnell ab, so dass ein entsprechender regelmäßiger Unterhaltungsaufwand entsteht, den der Eigenbetrieb der Stadt daher ablehnt.

 

Aufbringen einer profilierten Markierung:

Eine profilierte Markierung zur Verdeutlichung des Mittelkreises kann zwar aufgetragen werden, wird aber voraussichtlich nicht beachtet.

 

Demzufolge empfiehlt die Verwaltung weder einen Umbau noch eine Zusatzausstattung an dieser Stelle.

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Anlagen

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