Kenntnisnahme - FB 61/1365/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum;hier: Ratsanträge der Grünen Fraktionen in den Aachener Bezirken Mitte, Haaren, Kornelimünster/ Walheim, Laurensberg und Richterich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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12.02.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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29.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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29.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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05.02.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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05.02.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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06.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 12.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 20.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim vom 8.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 26.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 26.9.2018 gilt damit als behandelt.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Anträge zur „Errichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum“ der Fraktionen Die Grüne in den Bezirksvertretungen Kornelimünster / Walheim vom 8.9.2018, Aachen-Richterich vom 26.9.2018, Aachen-Mitte vom 12.9.2018, Aachen-Haaren vom 20.9.2018 und Aachen-Laurensberg vom 26.9.2018 gelten damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Herbst 2018 beantragten die GRÜNE Fraktionen der o. g. Aachener Bezirke die Errichtung von mindestens einem öffentlich und allzeit zugänglichen, kostenlos nutzbaren Trinkwasserspender pro Bezirk.
Die GRÜNEN Fraktionen begründen ihre Anträge mit den zunehmend heißeren Sommern in unseren Breiten, die sich mit steigenden Temperaturen in den Städten bemerkbar machen. Der freie Zugang zu Trinkwasser sei sowohl für Bewohner als auch Gäste der Stadt, aber insbesondere auch für obdachlose Menschen in der warmen Jahreszeit von großer Bedeutung. Die GRÜNE Fraktionen weisen auch darauf hin, dass bereits viele Kommunen in Deutschland frei zugängliche und kostenfreie Trinkwasserspender im öffentlichen Raum betreiben.
Die Anträge haben zum Ziel, die Verwaltung zu beauftragen in Abstimmung mit der STAWAG geeignete Standorte für die Trinkwasserspender zu suchen, möglichst Trinkwasserspender zum Sommer 2019 zu errichten und das neue Angebot breit in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Im Hinblick auf Klimawandel und Klimanotstand der Stadt Aachen begrüßt die Verwaltung den Antrag grundsätzlich. Die Schaffung von Trinkbrunnen ist ein Baustein des gesamtstädtischen Konzepts zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, dass Ende 2018 beschlossen wurde.
Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung im Rahmen der Umgestaltung von Straßen und Plätzen neue Trinkwasserentnahmestellen geschaffen. Neben der Herstellung dieser Entnahmestellen ist aber insbesondere die Unterhaltung bzw. der ordnungsgemäße Betrieb eine aufwändige und verantwortungsvolle Aufgabe. Aus diesem Grunde wurden die Gespräche von Anfang an mit potentiellen Betreibern dieser Trinkwasserstellen geführt.
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, ein abgestimmtes Leitkonzept für die Errichtung von Trinkwasserspendern zu entwickeln, anhand dessen wesentliche Fragestellungen geklärt werden können. Im Hinblick auf kosteneffizientes Bauen ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Trinkwasserspender auf Grundlage des Leitkonzeptes möglichst gebündelt mit anderen Baumaßnahmen umzusetzen.
Innerhalb der Verwaltung und darüber hinaus im Dialog mit der STAWAG und Regionetz wurde an einem Konzeptentwurf gearbeitet. Einzelne noch weiter zu diskutierende bzw. zu beachtende Aspekte sind dabei u.a.:
- Die Anzahl der Trinkwasserspender
- Die Eignung des Trinkwasserspenders in Bezug auf Gestaltung und Technik (Material, Dauerläufer, mechanische oder elektronische Entnahme)
- Die Standortsuche und -wahl auf Grundlage einer Kriterienliste (u. a. Orte mit hoher Nutzerfrequenz)
- Das stadtgestalterische Potential hinsichtlich Raum- und Aufenthaltsqualität
- Die technische und infrastrukturelle Anbindung und Voraussetzungen wie ein kurzer Weg zur Anschlussstelle, möglichst kein Kanalanschluss sondern Versickerungsmöglichkeit u.a.
- mögliche Restriktionen wie z.B. Archäologie
Kostenschätzung für die Errichtung eines netzgebundenen Trinkwasserspenders
Die Kosten für einen Trinkwasserspender sind abhängig von Modell und technischer Ausstattung, können jedoch auf mindestens 6.000 € geschätzt werden.
Zusätzlich liegen die geschätzten Kosten für den Anschluss eines Trinkwasserspenders an einen vorhandenen Trinkwasseranschluss bei etwa 3.500 €.
Um die Kosten für einen Kanalanschluss kalkulieren zu können; müssen die möglichen Standorte einzeln berechnet werden. Es ist i. d. R. von höheren Kosten als beim Trinkwasseranschluss auszugehen.
Pro Trinkwasserspender liegen die geschätzten Betriebskosten (Kontrolle, Wartung, mikrobiologische Untersuchung) bei etwa 6.500 € jährlich.
Betreiberverantwortung
Sowohl die Stadtverwaltung als auch die STAWAG bzw. Regionetz stehen der Einrichtung von Trinkbrunnen grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch konnte trotz intensiver Abstimmungsgespräche keine Klärung bezüglich der Betreiberverantwortung erzielt werden. Nach bisherigem Meinungsbild lehnt der Vorstand der STAWAG eine Betreiberverantwortung ab. Da diese grundlegende Fragestellung nicht aus dem Weg geräumt werden konnte, ist die Fertigstellung des Leitkonzepts noch offen. Klar ist in jedem Fall, dass bei einer Weiterverfolgung des Konzepts zusätzliche (Personal- bzw. Finanz-)Ressourcen geschaffen werden müssen, um nicht nur die Installation selber, sondern insbesondere auch den dauerhaften Betrieb sicher zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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133,3 kB
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3
|
(wie Dokument)
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178 kB
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4
|
(wie Dokument)
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255 kB
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5
|
(wie Dokument)
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135 kB
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