Entscheidungsvorlage - FB 61/1417/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:

1.  Stolberger Straße, Haltestelle “Hohenzollernplatz" stadtauswärts

2.  Charlottenburger Allee, Haltestelle „ASEAG“ stadteinwärts

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen  durchzuführen:

1.  Stolberger Straße, Haltestelle “Hohenzollernplatz" stadtauswärts

2.  Charlottenburger Allee, Haltestelle „ASEAG“ stadteinwärts

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Erneuerung von Bushaltestellen 2020

 

1.  Stolberger Straße, Haltestelle “Hohenzollernplatz" stadtauswärts

2.  Charlottenburger Allee, Haltestelle „ASEAG“ stadteinwärts

 

Die beiden vorgenannten Bushaltestellen haben zurzeit in den Halte- bzw. Fahrbereichen der Busse Oberflächen aus Verbund-Betonpflaster. Diese Bereiche weisen erhebliche Schäden in Form von stark ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die extrem großen Schubbeanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs.

 

Zur Erneuerung der Busfahrbahnen ist daher beabsichtigt, diese Bereiche mit Fließbeton zu befestigen, um eine erhöhte Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und Fahrbahnverformungen längerfristig zu unterbinden. In den Anschlussbereichen seitlich der neu herzustellenden Betonflächen wird, wo erforderlich, die vorhandene Asphaltdecke ergänzt bzw. angepasst.

 

Die Bauzeit für die beiden Busfahrbahn-Halteflächen beträgt ca. 50 Arbeitstage. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Sommer/ Herbst  2020 durchzuführen und noch vor der Winterperiode abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Umbaukosten für die aufgeführten Bushaltestellen und Busspuren im Stadtgebiet Aachen belaufen sich auf 98.000,00 €. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1  “ Erneuerung von Bushaltestellen -J-“ stehen entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.

 

Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 Erneuerung von Bushaltestellen –J-

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

Ergebnis

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

Loading...