Kenntnisnahme - FB 61/1405/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Am 14.05.2019 war die Grachtsraße Gegenstand der Beratung im Bürgerforum. Laut Antrag einer Bürgerin wurde diskutiert, ob die Grachtstraße für den motorisierten Individualverkehr geschlossen werden soll, da es dort zu kritischen Begegnungen zwischen Pkws und Radfahrern bzw. Fußgängern käme. Im Anschluss beantragten die Brander Bezirksfraktionen CDU, SPD, Die Grünen und FDP die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h (Antrag vom 15.05.2019). Am 03.07.2019 hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Sperrung der Grachtstraße für den motorisierten Individualverkehr abgelehnt und dem Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zugestimmt. Außerdem hat sie die Verwaltung mit der Ausweisung der reduzierten Geschwindigkeit sowie mit der Unterbindung der Ausfahrt aus dem Betriebsgrundstück Nesseler in Richtung Schrouffstraße beauftragt.  Damit sollte die Grachtstraße als Einbahnstraße, Fahrtrichtung Krauthausen frei, ausgeschildert werden. Zusätzlich sollte die Verwaltung bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen. Die Beschilderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und der Einbahnstraße wurde bereits umgesetzt.

 

2. Erläuterung

Die Polizei hat 2018 den letzten Unfall in der Grachtstraße aufgenommen. Es handelt sich um einen Verkehrsunfall der Kat. 1 - 4, welcher unter Alkoholeinwirkung geschehen ist. Das Unfallbild rechtfertigt aus Sicht der Straßenverkehrsordnung  (StVO) keine stärkeren verkehrsbeschränkenden Maßnahmen.

 

Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Im Folgenden werden mögliche bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgestellt und ihre Eignung für die Grachtstraße bewertet. Fotos dazu siehe Anlage 1.

 

  1. Beruhigungs- und Verschwenkungsinseln

Durch Verkehrsinseln könnte die Fahrbahn auf die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m reduziert werden. Diese Breite ist zur Gewährleistung der rettungstechnischen Erschließung sowie der Ver- und Entsorgung notwendig.  Die Inseln sollten mind. 0,80 m breit sein. Werden sie einseitig verwendet, ergibt sich eine Mindestbreite der Fahrbahn von 4,30 m. Da die Grachtstraße in ihrer Breite lediglich 3,80-4,60 m misst, kann rechts neben der Verkehrsinsel keine Fläche zum Vorbeifahren für Radfahrer freigehalten werden. Außerdem wird die nötige Breite von 3,50 m aufgrund des Einrichtungsverkehrs vermutlich kaum Auswirkungen auf die Geschwindigkeiten haben. Hinzu kommt, dass in der Grachtstraße keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist. Die Fahrbahneinengungen wären demnach nicht beleuchtet und damit trotz reflektierender Bake erst spät für die Radfahrer sichtbar. Die Einrichtung einer umfangreichen Straßenbeleuchtung ist unverhältnismäßig und aus ökologischen Aspekten nicht gewollt. Daher wäre diese bauliche Maßnahme nicht ausreichend verkehrssicher. Deswegen wird diese Maßnahme nicht empfohlen.


  1. Teilaufpflasterungen oder Plateaupflasterungen

Eine weitere Möglichkeit der Verkehrsberuhigung sind Teil- oder Plateaupflasterungen. Sie sind fahrdynamisch wirksam und bewirken eine Verlangsamung der Fahrgeschwindigkeit. Im Gegensatz zur Verkehrsinsel werden bei den Aufpflasterungen keine reflektierenden Baken verwendet. Daher sind diese Elemente vor allem für die bergab fahrenden, schnellen Radfahrer erst spät sichtbar. Zwar können die Radfahrer an diesen baulichen Elementen vorbeifahren, aufgrund der nicht vorhandenen Beleuchtung kann diese Maßnahme jedoch ebenfalls nicht empfohlen werden.

 

  1. Kölner Teller

Die in einigen Städten verwendeten Kölner Teller tragen zur Reduzierung der Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs bei. Jedoch gibt es für diese runden Erhebungen auf der Fahrbahn, die ebenfalls fahrdynamisch wirksam sind, keine Zulassung von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Daher werden die Teller in Aachen nicht verwendet.

 

Weitere Maßnahme:

 

  1. Überwachung der Geschwindigkeiten

Die gefährlichen Situationen zwischen Pkw und Fahrradfahrern oder Fußgängern sind überwiegend auf die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten  zurückzuführen. Die Geschwindigkeiten könnten daher in regelmäßigen Abständen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft werden, um die bestehenden Verkehrsvorschriften durchzusetzen. Bisher ist dies mit dem verfügbaren Radarwagen nur schwer möglich. Die Stadt Aachen wird jedoch in 2020 Messgeräte mit einer neuen Technik (Messbalken mit Lasertechnik) anschaffen. Die neue Technik ermöglicht eine effektive und realistische Messung. Sobald das Ordnungsamt diese Technik zur Verfügung hat, wird sie auch in der Grachtstraße Messungen durchführen.

 

  1. Fazit und Empfehlung

 

Die aktuell zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h berücksichtigt bereits die fehlenden separaten Verkehrsflächen für Fußgänger oder entgegenkommende Radfahrer. Die unterschiedlichen Nutzergruppen können sich frühzeitig sehen und beim Vorbeifahren oder Begegnen aufeinander Rücksicht nehmen. Die Verkehrsbelastungen im Kfz-Bereich sowie bei Radfahrern und Fußgängern sind in der Grachtstraße derart gering, dass Verkehrsteilnehmer in gegenseitiger Rücksichtnahme aneinander vorbeikommen können.

Keine der dargestellten baulichen Maßnahmen kann zur Verkehrsberuhigung beitragen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für Radfahrer sicherstellen. Daher werden keine baulichen Maßnahmen empfohlen. Stattdessen werden Geschwindigkeitskontrollen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung befürwortet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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Deckung ist gegeben

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben

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Anlagen

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