Entscheidungsvorlage - FB 61/1406/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie fasst den Planungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung gemäß der vorgelegten Planung der Variante 1 (bauliche Unterbindung der Fahrbeziehung Gewerbepark Brand/Nordstraße (angebauter Teil); Mittelinseln in der Einmündung der Straßen Gewerbepark Brand und Nordstraße (nicht angebauter Teil), Änderung der Vorfahrtssituation und Schutzstreifen bis zur Eilendorfer Straße).

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf der Nordstraße bis zur Einmündung der Straße Gewerbepark Brand.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 hat die Verwaltung die Planung für die Nordstraße im Abschnitt zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße mit 4 unterschiedlichen Varianten für die Einmündung der Straße Gewerbepark Brand in die Nordstraße vorgestellt.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat die Verwaltung beauftragt, eine Variante auf Basis der vorgelegten Varianten 1 und 4 zu entwickeln und diese in einer Sitzung des Bürgerforums in Brand vorzustellen. In der Sitzung des Bürgerforums am 14.05.2019 in Brand hat sich der überwiegende Teil der Anwesenden, die sich zu Wort gemeldet haben, für ein restriktiveres Vorgehen zur Verhinderung von mehr Verkehr im angebauten Teil der Nordstraße ausgesprochen.

 

Sachstand

Im Rahmen der Planungen für den Gewerbepark Brand (ehemals Camp Pirotte) und des zugehörigen Bebauungsplans wurde den Anliegern der Nordstraße zugesagt, dass der Verkehr zum Gewerbegebiet nicht über den angebauten Bereich der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide abgewickelt werden soll.

In der Bürgerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 17.02.2016 wurde von einem Anwohner auf den – aus seiner Sicht – wachsenden Verkehr aufmerksam gemacht.

Die Verwaltung hat vor Beginn der Anbindung der Straße Gewerbepark Brand in die Nordstraße im Jahr 2013 und nach Öffnung der Anbindung Verkehrszählungen in den Jahren 2016 und 2019 durchgeführt. Die Auswertungen der Verkehrszählungen zeigen eine deutliche Zunahme der Verkehre von etwa 24 % im Zeitraum zwischen März 2013 (vor Baubeginn und Eröffnung der Straße Gewerbepark Brand) und Juni 2019 (Baubeginn der Baustelle Freunder Landstraße war erst am 08.07.2019 und hatte damit noch nicht begonnen) im Bereich zwischen Brander Heide und Erftstraße. Der überwiegende Teil der Verkehrszunahme ergibt sich aus dem Verkehr, der aus dem Gewerbepark Brand nach rechts in den angebauten Teil der Nordstraße abbiegt.

Die Anzahl der Lkw-Fahrten im angebauten Teil der Nordstraße hat sich im Zeitraum zwischen 2013 und 219 nicht maßgeblich verändert (vgl. Anlage 1).

 

Bestand

In der Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 ist die Bestandssituation für alle Verkehrsarten ausführlich beschrieben (vgl. Anlage 2 – Lageplan Nordstraße Bestand und [http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=18764]).

 

Planung

Ziel der Planung ist, eine weitere Zunahme des Verkehrs im angebauten Teil der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide zu verhindern. Darüber hinaus soll sowohl eine verkehrssichere und kontinuierliche Führung des Radverkehrs von der Eilendorfer Straße zum Gewerbepark Brand als auch der Zulauf zum Vennbahnradweg als Lückenschluss gewährleistet werden.

 

In der Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 sind die 4 zunächst geplanten Varianten ausführlich beschrieben (vgl. [http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=18764]).

 

In der Vorlage für die Sitzung des Bürgerforums in Aachen-Brand am 14.05.2019 sind darüber hinaus die 2 im Anschluss an die Sitzung der der Bezirksvertretung abgewandelten Varianten ausführlich beschrieben (vgl. [http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20010]).

 

Variantenbetrachtung

Als Ergebnis der Beratungen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 und im Bürgerforum am 14.05.2019 stellt die Verwaltung zwei Varianten vor. Die Variante 2 wurde bereits als „Weiterentwicklung“ aus der Diskussion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 in der Sitzung des Bürgerforums am 14.05.2019 vorgestellt. Die Variante 1 wurde im Anschluss an die Sitzung des Bürgerforums am 14.05.2019 aus den Anregungen der Bürger entwickelt.

 

Beide Varianten haben den Lückenschluss der Radverkehrsanlagen zwischen der Eilendorfer Straße und der Straße Gewerbepark Brand gemeinsam. Bei beiden Varianten ist vorgesehen, einen 1,50 m breiten Schutzstreifen für Radfahrer auf der Nordstraße in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße bei einer verbleibenden Restfahrbahnbreite von mindestens 5,20 m einzuplanen und eine kontinuierliche Führung in die Eilendorfer Straße zu ermöglichen. Dazu muss die heutige Mittelmarkierung teilweise aufgehoben und angepasst werden. Radfahrer auf der Nordstraße können auch zukünftig von der Eilendorfer Straße kommend wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg fahren möchten. Für die Radfahrer, die den freigegebenen Gehweg wählen, wird zukünftig am Beginn der Straße Gewerbepark Brand eine sichere Führung vom Seitenraum in die Fahrbahn angeboten. Diese wird im Rahmen des Endausbaus des Gewerbepark Brand geplant und angelegt.

Ebenso sehen beide Varianten eine Änderung der Vorfahrtssituation vor, d.h. die heute bestehende Vorfahrtsregelung (Vorfahrtsstraße Nordstraße, Unterordnung durch Stop-Schild der Straße Gewerbepark Brand) wird verändert. Zukünftig wird durch die bauliche Ausgestaltung der Einmündung die Verbindung Gewerbepark Brand zur Nordstraße in Richtung Eilendorfer Straße bevorrechtigt. Der angebaute Teil der Nordstraße wird durch Zeichen 206 „STOP“ untergeordnet.

Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckenerstraße soll in beiden Varianten in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen Kraftomnibusse) bleibt bestehen. Im weiteren Verlauf der Nordstraße wird die Einmündung Erftstraße „rechts vor links“ geregelt. Da die Brahmsstraße zur Nordstraße abgebunden ist, entfällt dort eine „rechts vor links“ Regelung. Diese verkehrsrechtliche Maßnahme soll unabhängig von der baulichen Anpassung im Anschluss an den Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand vorzeitig umgesetzt werden.

 

Variante 1: Mittelinsel in der Nordstraße mit Spur für Linksabbieger und Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand; verkehrsrechtliche und bauliche Verhinderung der Fahrtbeziehung angebaute Nordstraße Gewerbepark Brand in beiden Richtungen (vgl. Anlage 3)

Die Variante sieht zwei jeweils 2,50 m breite Mittelinseln in der Nordstraße im Bereich Richtung Eilendorfer Straße und in der Straße Gewerbepark Brand vor. Auf diese Weise können Fußgänger und auch Radfahrer sicher und besonders komfortabel an ihrer bevorzugten Stelle die Straßenseite wechseln und vom Wohngebiet zum Gewerbepark Brand gelangen.

Aufgrund des im Bürgerforum am 14.05.20219 überwiegend artikulierten Bürgerwunsches einer restriktiveren Vorgehensweise zur Verhinderung von mehr Verkehr im angebauten Teil der Nordstraße, hat die Verwaltung in dieser Variante auf Vorschlag der Bürger die Mittelinseln baulich so verstärkt, dass die Fahrtbeziehung zwischen der Straße Gewerbepark Brand und dem angebauten Teil der Nordstraße auch für Pkw nicht mehr befahrbar ist. Zur Verdeutlichung der baulichen Restriktion wird der Ausschluss dieser Fahrtbeziehungen auch durch Beschilderung ausgewiesen. Der Vergleich der Verkehrszählungen verdeutlicht, dass der Zuwachs des Verkehrs im angebauten Teil der Nordstraße ganz überwiegend aus der Fahrtbeziehung Gewerbepark Brand zum angebauten Teil der Nordstraße entstanden ist. Bei diesem Verkehrsstrom handelt es sich vermutlich überwiegend um Fahrzeuge, die die Rückstausituationen auf der Debyestraße im Bereich Neuenhofstraße bzw. zur Trierer Straße hin umfahren wollen. Durch die Unterbindung dieser Fahrtbeziehung ist davon auszugehen, dass sich dieser Verkehr andere Wege suchen wird und dies auch zu Mehrbelastungen in anderen Straßen führen kann.

Durch die zur Verhinderung der Fahrtbeziehung notwendige Mittelinsel im angebauten Teil der Nordstraße, die auch zur Querung durch Fußgänger genutzt werden kann, ist das Einfahren in die Brander Heide von der Eilendorfer Straße kommend und vom Gewerbepark Brand sowie die Ausfahrt aus der Brander Heide auf die Nordstraße in Richtung Trierer Straße und in den Gewerbepark Brand nicht mehr möglich. Die dortigen Anwohner müssen sich also für die Zu- und Abfahrt andere Wege suchen, die in den angrenzenden Straßen zu mehr Verkehr führen werden.

Im Schatten der Mittelinsel im nicht angebauten Teil der Nordstraße ist aufgrund der zur Verhinderung der Fahrtbeziehungen notwendigen baulichen Verlängerung der Mittelinsel eine Aufstellfläche für einen linksabbiegenden Pkw möglich, um auf der Nordstraße von der Eilendorfer Straße kommend in Richtung Trierer Straße weiter zu fahren. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand erst nach der Mittelinsel in der Nordstraße fortgesetzt werden. Aufgrund der Unterbrechung der Fahrtbeziehungen ist in der Brander Heide im Einmündungsbereich zur Nordstraße mit weniger Verkehr und damit auch mit weniger problematischen Situationen beim gleichzeitigen Verkehr in beiden Richtungen zu rechnen. Daher ist die von Bürgern angedachte Einrichtung einer Einbahnstraße nicht notwendig.

 

Variante 2: Mittelinsel in der Nordstraße mit Spur für Linksabbieger und Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand (vgl. Anlage 4)

Diese Variante sieht zwei jeweils 2,50 m breite Mittelinseln in der Nordstraße in Richtung Eilendorfer Straße und in der Straße Gewerbepark Brand vor. Auf diese Weise können Fußgänger und auch Radfahrer sicher und besonders komfortabel die Straßenseite wechseln und vom Wohngebiet zum Gewerbepark Brand gelangen. Im Schatten der Mittelinsel in der Nordstraße ist eine Linksabbiegespur vorgesehen, um auf der Nordstraße von der Eilendorfer Straße kommend in Richtung Trierer Straße weiter zu fahren. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand erst nach der Mittelinsel in der Nordstraße fortgesetzt werden.

Zur Verdeutlichung der geänderten Vorfahrtssituation wird eine bauliche Anpassung vorgesehen, die die Unterordnung der Nordstraße von der Trierer Straße kommend hervorhebt und eine zügige Durchfahrt durch den Einbau von Großpflaster in der direkten Fahrlinie unterbindet. Die Straße Brander Heide wird über eine Gehwegüberfahrt über einen Rundbord untergeordnet in die Nordstraße geführt, bevor diese in die neue Vorfahrtstraße Gewerbepark Brand/Nordstraße einmündet.

Die von Bürgern im Bürgerforum vorgeschlagene Einbahnstraße sollte aus Sicht der Verwaltung erst eingerichtet werden, wenn sich nach dem Umbau gemäß Variante 2 dazu eine Notwendigkeit ergibt.

 

Aufgrund der Kombination von Linksabbiegespur und Mittelinsel ergibt sich für beide Varianten ein etwas höherer Platzbedarf, der nach erneuter Prüfung aller Sichtbeziehungen dazu führt, dass ein etwa 13 qm großer Bereich des spitzwinkligen Grundstücks Gewerbepark Brand nicht verkauft werden soll, damit es nicht zu Beeinträchtigungen der Sichtbeziehungen kommen kann. Dies ist nach Absprache mit dem Fachbereich Immobilienmanagement kein Problem, da sich das Eckgrundstück noch im städtischen Besitz befindet.

 

Vorschlag

Nach erneuter Diskussion und Abwägung mit den verkehrslenkenden Dienststellen sowie Polizei und ASEAG schlägt die Verwaltung die Variante 1 vor, weil der Kfz-Verkehr im angebauten Teil der Nordstraße durch die baulich verstärkten Mittelinseln auf diese Weise wirksamer unterbunden werden kann. Daher ist mit weniger Durchgangsverkehr im angebauten Teil der Nordstraße zu rechnen. Dafür muss in Kauf genommen werden, dass sich die Verkehre der unterbundenen Fahrtbeziehungen teilweise auf die umliegenden Straßen verteilen werden.

 

Baukosten

Die Baukosten wurden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt.

Bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante 1 wurden aufgrund der deutlich umfangreicheren baulich ausgeführten Mittelinseln Kosten in Höhe von etwa 165.000 € geschätzt.

Für die Variante 2 mit den baulich angelegten Mittelinseln wurde die Kostenschätzung in Höhe von etwa 140.000 € bestätigt.

 

Weiteres Vorgehen

Nach dem Planungsbeschluss in der Bezirksvertretung Aachen-Brand wird die Ausführungsplanung für diesen Bereich erstellt. Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

Sollten die Mittel für 2021 eingeplant werden, könnte die Umsetzung im nächsten Jahr erfolgen soweit die personellen Kapazitäten entsprechend vorhanden sind.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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