Entscheidungsvorlage - E 46/47/0123/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorläufiger Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Verfasst von:
- E46/47
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Theater und VHS
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Entscheidung
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27.02.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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28.04.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Betriebsausschuss Theater und VHS
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen. - Finanzausschuss
Der Finanzausschuss nimmt den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis. - Rat
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkungen
- Der als Anlage beigefügte Entwurf des Vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2021/2022 basiert grundsätzlich auf der zeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 erstellten und vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannten Änderungen.
- Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
- Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2018/2019 (Buchungsstand 13.01.2020) sowie dem zeitgleich vorgelegten Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2020/2021 wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2021 voraussichtlich rund 1.175 TEuro betragen, so dass das nach dieser vorläufigen Planung für die Spielzeit 2021/2022 ausgewiesene Defizit von rund 47 TEuro voraussichtlich von der Allgemeinen Rücklage gedeckt ist.
Wesentliche Eckpunkte des Vorläufigen Erfolgsplans 2021/2022
- Umsatzerlöse
Die personelle Verstärkung im Marketing-Bereich ab 2020 soll auch in der Spielzeit 2021/2022 nochmals steigende Umsätze einbringen. Nach wie vor im Fokus stehen Maßnahmen zur Steigerung der Anzahl Abonnenten sowie die verstärkte und gezielte Ansprache potenzieller Besucher über digitale / soziale Netzwerke. - Sonstige Erträge
Bei den sonstigen Erträgen ist weiterhin eine jährliche Steigerung von rd. 157 TEuro aus der institutionellen Förderung der kommunalen Theater und Orchester gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung berücksichtigt.
Ebenso sind die auf die Spielzeit 2021/2022 entfallenden Fördermittel für das Projekt »Akzent Barock« eingeplant, denen allerdings korrespondierender Aufwand bei Kontengruppe 42 gegenüber steht. Auf Basis des prognostizierten Projektfortschritts liegen die entsprechenden Planwerte 2021/2022 um rund 60 TEuro niedriger als für die Spielzeit 2020/2021 geplant.
Die Erträge und Kosten für die Chorbiennale entfallen turnusmäßig in der Spielzeit 2021/2022.
- Personalaufwand
Ausgehend von der zeitgleich vorgelegten Planung für die Spielzeit 2020/2021 wurde beim Aufwand für das feste Personal (KG 40) für die Zeit nach Ablauf der derzeit geltenden Tarifvereinbarung – d.h. ab 01.09.2020 – entsprechend der bestehenden Zielvereinbarung zwischen Oberbürgermeister und Stadttheater und Musikdirektion eine 2,5 %-ige tariflich bedingte Personalkostensteigerung berücksichtigt.
Die Kosten für die beim Theater beschäftigten Beamten (KG 43) wurden den Vorgaben von FB 20 / FB 11 entsprechend geplant.
- Sachaufwand
Bei KG 57 fallen turnusmäßig die Kosten – wie auch die Erträge (vgl. auch schon oben) – im Zusammenhang mit der Chorbiennale weg. - Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
Die Höhe des in der vorläufigen Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge. - Planergebnis nach städt. Zuschuss
Der vorliegende Entwurf zum Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/22 weist im Ergebnis nach städt. Zuschuss ein Defizit von rund 47 TEuro aus.
Vorläufiger Vermögensplan / Finanzplan 2021/2022
- Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist seiner Natur nach als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können. Die Realisierung der geplanten Investitionen ist zum jetzigen Zeitpunkt – gemäß Finanzplan – ungewiss. Investitionszuschüsse sind – abgesehen von den bewilligten Fördermitteln für das Projekt »Akzent Barock« – nicht geplant.
- Der Bedarf an liquiden Mitteln insgesamt ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,6 kB
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