Entscheidungsvorlage - FB 61/0380/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der Rad­route im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung („Bahntrassenradweg – Gartenkolonie Haaren-Dreieck bis Wurm“, Lagepläne A2.1, A2.2, A2.3) den Planungsbeschluss zu fassen - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.                           

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Pläne (Lagepläne A2.1, A2.2, A2.3 „Bahntrassenradweg – Gartenkolonie Haaren-Dreieck bis Wurm“) den Planungsbeschluss und empfiehlt  der Bezirksvertretung Aachen – Haaren, auf Grundlage der vorliegenden Planung („Bahntrassenradweg – Querung Friedenstraße“) den Planungsbeschluss zu fassen - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.             

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung („Bahntrassenradweg – Querung Friedenstraße“) den Planungsbeschluss - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die StädteRegion Aachen und die Stadt Aachen streben den Ausbau der Radroute im Zuge der ehe­maligen Bahntrasse von Aachen nach Jülich an. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 21.06.2012 wurde die Machbarkeitsstudie zu diesem Projekt vorgestellt.

 

Insgesamt umfasst das Projekt vier Bauabschnitte (siehe Anlage 1 - Übersichtsplan), deren Realisierung vom Land NRW mindestens mit 70 % gefördert wird:

 

- 1. Bauabschnitt: Radroute auf Stadtgebiet Würselen - Fertigstellung 2015

- 2. Bauabschnitt: Radroute auf Stadtgebiet Alsdorf - Fertigstellung 2015

- 3. Bauabschnitt: Radroute auf Stadtgebiet Aachen – Baubeginn in 2016 vorgesehen

- 4. Bauabschnitt: Bahnhof Mariadorf - Baubeginn voraussichtlich 2017

 

Planung

Die Radroute Aachen – Jülich wird als eine hochwertige überregionale Radverkehrsverbindung kon­zipiert, die ein gutes Angebot für unterschiedliche Verkehrszwecke im Alltags- und Freizeitverkehr bietet. Die Planung sieht daher eine konfliktarme Führung für Fußgänger, Radfahrer und andere Nut­zer, eine stetige und zügige Linienführung sowie eine sorgfältige Gestaltung von Querungen mit Stra­ßen vor. Die Radroute sollte in der Regel an Querungen mit Wirtschaftswegen und Anliegerstraßen vorfahrtberechtigt sein. An querenden klassifizierten Straßen (Bundes-/Landes-/Kreisstraßen) wird die Route vorfahrtrechtlich untergeordnet.

 

Die Erfahrungen mit vergleichbaren Radrouten zeigen, dass bei steigenden Nutzerzahlen und Ge­schwindigkeiten im Radverkehr (u.a. Fahrräder mit Elektroantrieb) die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern steigen, wenn keine ausreichenden Wegebreiten vorhanden sind. Dies gilt insbe­sondere auf Streckenabschnitten, welche vermehrt von Fußgängern und Inlineskatern genutzt wer­den. Auf diesen allgemein sehr stark frequentierten Abschnitten soll der Radweg Aachen-Jülich daher mit einer Regelbreite von 4,00 m in Asphaltbauweise angelegt werden. Hierdurch kann eine konflikt­arme Führung für Fußgänger, Radfahrer und andere Nutzer ermöglicht werden. Abweichend hiervon werden auch Streckenabschnitte mit einer Breite von 3,00 m realisiert, welche baulichen Zwängen unterlie­gen (z.B. Umsetzung entlang Bestandsstrecken). Im Abschnitt zwischen dem Prager Ring und der Friedenstraße in Haaren wird auf einer Länge von etwa 900 m mit einem höheren Fußgängeraufkommen gerechnet. Für diese Strecke sieht die Planung für die neu zu bauenden Abschnitte je nach den Platzverhältnissen in der Örtlichkeit grundsätzlich eine Ausbaubreite von 4,00 m vor.

 

Der Ausbau der Radroute Aachen-Jülich trägt zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad bei und fördert daher eine schadstofffreie und klimafreundliche Mobilität.

 

Linienführung

Der dritte Bauabschnitt in Aachen beginnt am Knoten Prager Ring in Aachen (Schwarzer Weg) und endet an der Friedenstraße in Aachen-Haaren. Vom Schwarzen Weg in Richtung Innenstadt werden die Radfahrer zukünftig über den Grünen Weg bis zur Kreuzung Grüner Weg / Lombardenstraße / Passstraße geführt, der im Rahmen einer Baumaßnahme der Stadt Aachen voraussichtlich 2017 mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer ausgestattet wird, so dass eine fahrradfreundliche Routenführung bis in den Aachener Stadtkern gewährleistet ist. Ab der Friedenstraße bis Richtung Stadtgrenze verläuft die Route auf dem vorhandenen, asphaltierten Wirtschaftsweg neben der ehemaligen Bahntrasse.

 

Abschnitt Gartenkolonie Haaren-Dreieck bis Wurm (Anlage 2 – Lagepläne A2.1, A2.2, A2.3) 

Ab dem Grünen Weg  soll der Radverkehr über den signalisierten Knoten am Prager Ring in den städtischen Schwarzen Weg geführt werden, der auf 4,00 m zuzüglich der beidseitig je 0,50 m Bankette verbreitert wer­den soll. Die städtische Wegeparzelle ist allerdings nur ca. 2,20 m breit und reicht daher für das geplante Regelprofil (s.o.) des gemeinsamen Geh-/und Radweges nicht aus. Es wurde daher in intensiven Verhandlungen mit dem nördlich angrenzenden Grundstücksnachbarn Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) im Oktober 2015 vereinbart, dass die fehlende Breite auf dem angrenzenden Grundstück realisiert werden kann. Die STAWAG hat nach intensiver Prüfung ihrer dort liegen Leitungen zugestimmt, einen an das städtische Grundstück grenzenden schmalen Streifen (ca. 1.070 m²) für den Bau des Geh-/Radweges zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist kein Grunderwerb erforderlich. Es wird eine Verwaltungsvereinbarung erstellt, in der die Eintragung einer „Beschränkt persönlichen Dienstbarkeit“ ins Grundbuch und ein Entschädigungsbetrag für die STAWAG vertraglich geregelt werden.

 

Etwa 50m vor dem Wurmbach erfolgt ein Verschwenk auf den ehemaligen Bahndamm. Der Wurmbach wird hier mit einer neuen Brücke im Zuge des ehemaligen Bahnviadukts überquert. Die Radwegeplanung erfolgt in enger Abstimmung mit dem NVR bezüglich eines möglichen Wiederaufbaus der Euregiobahn neben dem „Schwarzen Weg“.

 

Die Führung des Radverkehrs in Richtung Knoten Prager Ring / Grüner Weg wird im Rahmen der Ausführungsplanung detailliert erarbeitet. Hierzu soll aus Richtung “Schwarzer Weg“ vor der Haltlinie der Lichtsignalanlage ein Schutzstreifen mit anschließendem vorgezogenem Aufstellbereich für die Radfahrer markiert werden.

 

Abschnitt Wurm bis Strangenhäuschen

Ab der Überquerung des Wurmbachs verläuft die Route zunächst südlich des Bahndamms auf dem vorhandenen gemeinsamen ca. 3,0 m breiten Geh-/Radweg. Die Wegeoberfläche (wassergebundene Decke) ist auf der gesamten Länge in einem unzureichenden Zustand und nicht komfortabel zu befahren oder zu begehen. Die Entwässerung ist unzureichend, so dass nach Regenfällen das Wasser nicht ordnungsgemäß abgeführt wird. Durch eine Höherlegung der Wegeoberkante in Verbindung mit einem kompletten Ausbau in Asphaltbauweise soll die für eine ordnungsgemäße Entwässerung nötige Querneigung und Ableitung des Wassers in die Seitenbereiche erfolgen.

 

Abschnitt Benno-Levy-Weg bis Wirtschaftsweg Richtung Würselen (Anlage 3 – Querung Friedenstraße)

Zwischen der Straße Strangenhäuschen und der Friedenstraße besteht der heutige Belag aus Beton-steinpflaster; dies wird nicht verändert. In diesem Abschnitt werden die Radfahrer in einer gestreckteren Linienführung an die neue Querungsstelle der Friedenstraße geführt.

Zwischen dem ab der Friedenstraße verlaufenden Wirtschaftsweg und der Einmündung des Benno-Levy-Weg wird auf den ersten 40 m hinter der Friedenstraße ein neuer gemeinsamer Geh-/Radweg angelegt, der einem örtlich genutzten Trampelpfad folgt und eine direktere Linienführung in Richtung Würselen ermöglicht. Um die Querungssituation zu verbessern, wird die Fahrbahn auf Niveau des Geh-/Radweges aufgepflastert. Da dort derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h besteht, ist geplant, den Beginn der bestehenden Tempo 30-Zone (Haus-Nr. 105) vorzuverlegen und hier eine bevorrechtigte, niveaugleiche Querungsstelle mit beidseitigen Rampen für den Verkehr auf der Friedenstraße anzulegen. Dies trägt zur Geschwindigkeitsdämpfung zu Beginn der Ortslage bei, wovon auch die querenden Radfahrer und Fußgänger profitieren, die die neue Wegeverbindung nutzen werden.

Auf der gegenüberliegenden Seite Richtung Strangenhäuschen wird ein ca. 3,0 m breiter Weg die Lücke zum Benno Levy-Weg schließen. 

 

Zur Betonung des Beginn des beidseitig bebauten Bereichs in der Friedenstraße soll die bereits bestehende Aufpflasterung in Höhe Haus Nr. 105 zusätzlich mit einem Baumbeet versehen werden.

 

Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion

Die Funktionsfähigkeit und die Qualität der Radroute Aachen-Jülich sollen dauerhaft gesichert wer­den. Daher wird die StädteRegion Aachen mit allen beteiligten Kommunen Verwaltungsvereinbarun­gen abschließen. Darin verpflichtet sich die StädteRegion, die baulichen Maßnahmen für den Radweg umzusetzen. Für die Baumaßnahmen auf Aachener Stadtgebiet übernimmt die Stadt Aachen den Eigenanteil, sowie anschließend die Unterhaltung und Erhaltung.

 

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 804.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v. 37.000 €, zusammen 841.000 €. Hiervon wird die Summe von 556.500 € aus den oben dargestellten, über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2016 haushaltsneutral eingeplanten Mitteln m Haushaltsjahr 2016 gedeckt.

Ein Betrag von rd. 64.000 € entfällt auf Kosten zum Erwerb von Grundstücksrechten, für die zusätzliche Mittel bei PSP-Element 5-011302-900-00200-050-1 bereitstehen.

Die verbleibenden Mehrkosten i.H.v. 220.500 € werden für die Haushaltsplanung 2017 angemeldet. Insgesamt wird die Maßnahme haushaltsneutral umgesetzt.

 

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

Es werden Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von ca. 70% gewährt. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem BauGB oder KAG aus. Die Eigenanteile können aus geleisteten Ablösebeiträgen für Stellplätze bestritten werden, die in den erhaltenen Anzahlungen zur Verfügung stehen.

 

Eine genauere Übersicht der Finanzierung ist dem Tabellenblatt „finanzielle Auswirkungen“ zu entnehmen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-06100-300-1

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-356.100

-356.100

0

0

-518.000

-518.000

Auszahlungen

508.800

508.800

0

0

777.000

777.000

Ergebnis

152.700

152.700

0

0

213.200

213.200

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120102-948-9

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

-14.900

-14.900

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

21.200

21.200

0

0

0

0

Abschreibungen

26.500

26.500

0

0

0

0

Ergebnis

32.800

32.800

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Stand: Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2016

 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 804.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v. 37.000 €, zusammen 841.000 €. Hiervon wird die Summe von 556.500 € aus den oben dargestellten, über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2016 haushaltsneutral eingeplanten Mitteln im Haushaltsjahr 2016 gedeckt.

Ein Betrag von rd. 64.000 € entfällt auf Kosten zum Erwerb von Grundstücksrechten, für die zusätzliche Mittel bei PSP-Element 5-011302-900-00200-050-1 bereitstehen.

Die verbleibenden Mehrkosten i.H.v. 220.500 € werden für die Haushaltsplanung 2017 haushaltsneutral angemeldet.

 

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

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Anlagen

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