Entscheidungsvorlage - FB 45/0256/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, der Schulausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen die Schließung des katholischen Teilstandortes Barbarastraße der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Brühlstraße auslaufend ab dem 31.07.2016.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Schließung des katholischen Teilstandortes Barbarastraße der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Brühlstraße auslaufend ab dem 31.07.2016.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Anmeldezahlen des katholischen Teilstandortes Barbarastraße sind seit Jahren rückläufig.

Im Schuljahr 2013/2014 konnte keine Eingangsklasse gebildet werden. Auf Grund einer vom Oberbürgermeister stark unterstützten Aktion konnte im Schuljahr 2014/2015 eine kleine Eingangsklasse gebildet werden.

Im darauffolgenden Schuljahr 2015/2016 gingen die Anmeldungen auf nur 6 zurück. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen erneut nur 6 Anmeldungen vor.

 

Trotz der Bemühungen der beteiligten Akteure sowie der sehr engagierten Arbeit durch das pädagogische Personal am Standort Barbarastraße ist eine Stabilisierung der Anmeldezahlen nicht erkennbar.

 

In diesem Schuljahr wird der Teilstandort die im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene Mindestgröße von 46 Schülerinnen und Schüler nicht erreichen.

 

Mit Antrag vom 09.03.2016 haben die schulpolitischen Sprecher/innen aller im Rat der Stadt Aachen vertretenen Fraktionen den Erhalt des Standortes Barbarastraße gefordert. Die Verwaltung hat daher mit Schreiben vom 13.04.2016 eine Ausnahme von der Mindestgröße in Grundschulen für den Teilstandort beantragt. Dieser Antrag wurde seitens der Bezirksregierung Köln am 02.05.2016 abgelehnt.

 

Laut Mitteilung der Bezirksregierung Köln besteht nach dem Schulgesetz nur eine Möglichkeit eine derartige Ausnahme zuzulassen, sofern der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann. Dieser Ausnahmetatbestand trifft auf den Standort nicht zu, sodass aus Sicht der Verwaltung auch das Einlegen eines Rechtsmittels keine andere Entscheidung herbeiführen wird. 

 

Andere Möglichkeiten zum Erhalt des Standortes liegen nicht vor.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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